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ist, daß die Colonien künftig englische Waaren werden
annehmen wollen, so haben bereits verschiedene auf
der Themse liegende Schiffe, die nach Amerika be¬
stimmet waren, ihr Volk bis auf die Officiers, die Chocim zu gehen und von dorten unter dem Charat
noch beybehalten sind, abgedankt. Aus einigen Um
ständen erhellet, daß auch zwischen unserm Hofe und
dem Französischen das Vernehmen noch nicht das Voll=
kommenste ist; und hat unser Hof dem letztgedachten
zu verstehen geben lassen: Wie er die Unterhandlun=
gen, welche seit einiger Zeit zwischen Frankreich, Spa¬
nien und einigen andern Mächten betrieben wurden,
nicht mit Gleichgültigkeit ansahe, so wenig, als den
großen Eifer, mit welchen man in Frankreich und
Spanien Kriegesschiffe bauete, zu einer Zeit, da Eu= wie solche laut denen neuerlich aufgenommenen Lu=
ropa in tiefer Ruhe wäre 2c. Vor einigen Tagen
ist allhier Hr. Lee, ein angesehener Apotheker, bey
welchem sich ein Geschwür in der Seite hervorge¬
than hatte, von dem Hrn. Cäsar Hawkins, Esquire
Sr. Maj. Wundarzte, geöfnet worden, wobey der¬
selbe ihm einen Stein aus der Leber gezogen hat;
und befindet sich Hr. Lee so wohl, daß man dessen
baldige Wiederherstellung hoffen kan. Dieser Vor¬
Wundarzeneykunst zugetragen haben
Warschau, den 19. Febr.
So wie Se. Königl. Majestät, unser allergnä¬
digster Herr, seit dem Antritt Dero Regierung
darauf bedacht gewesen, damit der fast bey allen
Gerichtshöfen vernachläßigten Gerechtigkeit aufg=
holfen und dieselbe zur allgemeinen Wohlfarth die¬
ses Königreichs zu der gebuhrenden und schleunigen
Ausübung gebracht werden möchte: also haben Al¬
lerhöchstdieselben durch die Herren Kronkanzlere Ex¬
cell. Excell. den Sachwaltern bey Dero Hofgerichten
aufzugeben geruhet, daß da Sie zu Ende des Cur¬
ländischen Rechtstermins, nämlich nach dem 12ten Fürstenstand Sr. Römischkayserlichen Maj. mit der
des nächstkünftigen Aprilmonats die Relationsgerich¬
te hegen würden: als möchten diese Sachwalter ih=
ren Clienten bey Zeiten hievon Nachricht geben, da= reiset.
mit diejenigen, welche von diesem Gericht entweder
nach einem vom Tribunal erfolgten Remiß, oder
nach Vorschrift der Gesetze ihre Entscheidung erwar¬
ten, auf solche Zeit zum rechtlichen Verfahren gefaßt
seyn könnten. So bald als der Herr Alexandrowitsch,
von seiner Ankunft nach Zelestschiki, woselbst er sich
auch noch befindet, bey dem Hrn. Pangiodoro Nico=
bulo, Großkammerherrn des Fursten Hospodar von
der Moldan melden lassen, wurde derselbe nicht allein
erbeten, seine Reise, da nunmehr alle Schwierigkei¬
ten gehoben wären, ungehindert nach Constant no=
pel fortzusetzen, sondern ihm auch von den freund¬
schaftlichen Gesinnungen der Ottomannischen Pforte
gegen Sr. Maj. den König und die Republik völl¬
ge Versicherung gegeben, worauf gedachter Herr
Alexandrowitsch auf Befehl Sr. Maj. von hier aus
die Ordre erhalten, ohne weiteren Zeitverlust auf
ter als Sr. Maj. und der Republik außerordentl
cher Gesandter den angetretenen Weg weiter fortzu¬
stellen. Eine von der Republik zu dem Kronschaß
bestellte Commißion hat nur neulich mittelst zweer
Edicte allen und jeden Inhabern Königl. Guther,
Schlösser, Dörfer, Vogteyen, Lehngüter, Schultze
reyen, und wer sonst unter irgend einem Titel mit
Königlichen Güthern möge seyn begnadiget worden
bekannt werden lassen: daß dieselben die Quarte, so=
strationen zustehet, in zween Terminen auf den be=
nannten Kammern bey Vermeidung der durch die
Gesetze bestimmten Strafe abzutragen mit diesen
jetzt laufenden Jahr anfangen sollen. Eben dieselbe
Kammern und dieselben Zahlungstermine hat diesel
he Commißion zur Erlegung der Juden Kopfsteuet
besage der neuerrichteten Tariffen angesetzet, mit der
beygefügten Verwarnung: daß wenn ein oder die
fall ist einer der seltensten, die sich jemals in der andre Juden Gemeine in der Folge der Zeit den son
benannten Kopfschoß in die angewiesene Kammer
nicht entrichten würde, sollen dergleichen Rückständ
beyzutreiben der Armee überlassen werden. Uebr
gens sind die Gebühren für die Quittungen und all
Sporteln, unter was für Vorwand dieselben seyn
mögen, so wohl bey Bezahlung der Quarte als auch
der Juden Kopfsteuer durch die vorbeschriebnen Edici=
auf das schärfste verboten, angesehen den Herren
Schatzbedienten bey gedachten Zollkammern auch fül
solche Einnahme von dem Kronschatz ihr Gehalt
ausgesetzet worden. Sr. Durchl. der Fürst Ponia
towski, Oesterreichischer General, dessen Pohlnischen
Würde eines Fürsten des heil. Römischen Reichs ver¬
mehret haben, sind wieder von hier nach Wien abg
Wechsel-Cours & Species d. 6. Märtz 1766
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