prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=06_04_2024_21:23 2024-04-06T20:48:00.411+02:00 2024-04-06T21:23:41.593+02:00 Bierfässern die Hähne ausdrehte und dadurch Bierfässern die Hähne ausdrehte und dadurch ziemlichen Schaden that. ziemlichen Schaden that. Warschau, den 26. Jul. Warschau, den 26. Jul. Des Fürsten Primas, desgleichen des Reichstag¬ Des Fürsten Primas, desgleichen des Reichstag¬ marschalls Prinzen Czartoryski Durchl. haben so¬ marschalls Prinzen Czartoryski Durchl. haben so¬ wohl für sich als auch im Namen des ganzen Senats wohl für sich als auch im Namen des ganzen Senats und sämmtlicher Landboten an Ihro Hochfürstliche und sämmtlicher Landboten an Ihro Hochfürstliche Durchl. den Herzog von Curland Ernst Johann die¬ Durchl. den Herzog von Curland Ernst Johann die¬ jenige Constitution der Convocationsreichstage, jenige Constitution der Convocationsreichstage, die Curland angehet, in ihren Schreiben über¬ die Curland angehet, in ihren Schreiben über¬ sandt, demselbigen zu der geschehenen Bestätigung sandt, demselbigen zu der geschehenen Bestätigung seiner Rechte gratulirt, und ihn dabey ersucht, die¬ seiner Rechte gratulirt, und ihn dabey ersucht, die¬ sen Curländischen Punkt in seinen Herzogthümern sen Curländischen Punkt in seinen Herzogthümern publiciren zu laßen, damit sich niemand weikerhin publiciren zu laßen, damit sich niemand weikerhin mit der Unwissenheit entschuldigen möge. Da man mit der Unwissenheit entschuldigen möge. Da man auch in dem Supplement der französischen Leidner auch in dem Supplement der französischen Leidner Zeitung einen Artickel gelesen, welcher die neuliche Zeitung einen Artickel gelesen, welcher die neuliche Disposition der vereinigten Stände der Republik Disposition der vereinigten Stände der Republik Pohlen in Ansehung des Herzogthums Curland be¬ Pohlen in Ansehung des Herzogthums Curland be¬ trift, und worinnen das, was bey dieser Gelegen¬ trift, und worinnen das, was bey dieser Gelegen¬ heit vorgefallen irrig angeführt wird, so dienet dar¬ heit vorgefallen irrig angeführt wird, so dienet dar¬ auf, daß der Landbote Sosnowski in seiner gedruck¬ auf, daß der Landbote Sosnowski in seiner gedruck¬ ten Rede mehr die Rechte der Republik als des Her¬ ten Rede mehr die Rechte der Republik als des Her¬ zogs Ernst Johann vertheidigt, darüber, daß der zogs Ernst Johann vertheidigt, darüber, daß der hochselige König und der Senat ohne Zuziehung der hochselige König und der Senat ohne Zuziehung der Republik eine neue Disposition über die Herzogthü¬ Republik eine neue Disposition über die Herzogthü¬ mer getroffen, Beschwerde geführt, und zu Aufrecht mer getroffen, Beschwerde geführt, und zu Aufrecht haltung des Rechts der Republik solche aufzuheben, haltung des Rechts der Republik solche aufzuheben, als eine Folge davon aber auch die Anerkennung des als eine Folge davon aber auch die Anerkennung des Herzogs Ernst Johann verlanget. Dieser Vortrag Herzogs Ernst Johann verlanget. Dieser Vortrag ist nicht etwa nur von 7 Landboten angenommen, son¬ ist nicht etwa nur von 7 Landboten angenommen, son¬ dern nachdem noch andre Reden gehalten wurden, die dern nachdem noch andre Reden gehalten wurden, die alle dahin abgezielet, ohne den geringsten Wider alle dahin abgezielet, ohne den geringsten Wider spruch und einmüͤthig von allen beliebet worden, wie spruch und einmüͤthig von allen beliebet worden, wie denn auch bey den Unterschreibungen der Constitution denn auch bey den Unterschreibungen der Constitution dieses Convocationsreichstages nicht eine einzige Con¬ dieses Convocationsreichstages nicht eine einzige Con¬ tradiction oder Reservation wider diesen Curländi¬ tradiction oder Reservation wider diesen Curländi¬ schen Punkt zu lesen ist. Diese Disposition der Re¬ schen Punkt zu lesen ist. Diese Disposition der Re¬ publik kann auch niemanden fremde vorkommen, wel¬ publik kann auch niemanden fremde vorkommen, wel¬ chem aus dem Ivre publico dieses Reichs bekannt ist, chem aus dem Ivre publico dieses Reichs bekannt ist, daß die Republik die währender Regierung des vo¬ daß die Republik die währender Regierung des vo¬ rigen Königs vorgefallene Exorbitantien in dem dar¬ rigen Königs vorgefallene Exorbitantien in dem dar¬ auf folgenden Interregno abzuschaffen berechtigt ist, auf folgenden Interregno abzuschaffen berechtigt ist, daß ein König ohne Einwilligung auf einem Reichs¬ daß ein König ohne Einwilligung auf einem Reichs¬ tage über die Herzogthümer Curland und Semgallen tage über die Herzogthümer Curland und Semgallen nicht disponiren kann; daß endlich die Rechte des nicht disponiren kann; daß endlich die Rechte des Herzogs Ernst Johann durch die Constitution von Herzogs Ernst Johann durch die Constitution von 1736 und dem zu folge selbiger von Seiten der Re= 1736 und dem zu folge selbiger von Seiten der Re= publik mit ihm getroffenen Pacto bereits fundirt ge¬ publik mit ihm getroffenen Pacto bereits fundirt ge¬ wesen, in welchem letztern ihm die Republik seine wesen, in welchem letztern ihm die Republik seine Herzogthümer garantiret. Die Republik hat an Herzogthümer garantiret. Die Republik hat an der Gültigkeit ihrer Garantie niemals gezweifelt der Gültigkeit ihrer Garantie niemals gezweifelt es ist also offenbar, daß der hochselige König solche es ist also offenbar, daß der hochselige König solche nicht aufheben können. Die Meinung also, daß nicht aufheben können. Die Meinung also, daß diese Lehnssache nicht anders als nach der Krönung diese Lehnssache nicht anders als nach der Krönung eines neuen Königs von allen dreyen Ständen dem eines neuen Königs von allen dreyen Ständen dem Könige, dem Senat, und der Noblesse decidiret wer¬ Könige, dem Senat, und der Noblesse decidiret wer¬ den können, findet hier nicht statt, immaßen die den können, findet hier nicht statt, immaßen die conföderirte Republik, welche ihre eigne verletzte conföderirte Republik, welche ihre eigne verletzte Rechte reclamiret, nicht nöthig gehabt Exorbitantien Rechte reclamiret, nicht nöthig gehabt Exorbitantien bis zur Decision eines neuen Königs auszusetzen, bis zur Decision eines neuen Königs auszusetzen, wohl aber beantwortet sich die Frage, mit welchem wohl aber beantwortet sich die Frage, mit welchem Recht der hochselige König und der Senat allein in Recht der hochselige König und der Senat allein in einem Senatus consilio den Herzog Ernst Johann sei= einem Senatus consilio den Herzog Ernst Johann sei= nes Lehns entsetzen könne. Der Fürst von Wilda nes Lehns entsetzen könne. Der Fürst von Wilda Radziwill ist nunmehro wirklich in die Wallachey ge¬ Radziwill ist nunmehro wirklich in die Wallachey ge¬ flüchtet, und seine Leute gefangen genommen und flüchtet, und seine Leute gefangen genommen und zerstreuet worden. zerstreuet worden. Constantinopel, vom 16. Jun. Constantinopel, vom 16. Jun. Die Sache mit dem Rußischen Courier, welcher Die Sache mit dem Rußischen Courier, welcher bey Vierzigkirchen einen Postillion erschossen hat, bey Vierzigkirchen einen Postillion erschossen hat, und darauf in Arrest gekommen ist, wird keine Folgen und darauf in Arrest gekommen ist, wird keine Folgen haben; denn sobald der Rußische Resident Herr von haben; denn sobald der Rußische Resident Herr von Obreskow den Vorfall vernommen hatte, sendete der Obreskow den Vorfall vernommen hatte, sendete der selbe einen seiner Bedienten mit einer Summe Gel¬ selbe einen seiner Bedienten mit einer Summe Gel¬ des ab, die Verwandten des Erschossnen zu befriedi¬ des ab, die Verwandten des Erschossnen zu befriedi¬ gen, welches ihm auch gelungen ist, so, daß hier die gen, welches ihm auch gelungen ist, so, daß hier die Regel statt findet: Wo kein Kläger ist, da ist auch Regel statt findet: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, und wird der Courier, fals es noch nicht kein Richter, und wird der Courier, fals es noch nicht geschehen ist, ehstens in Freiheit gesetzt werden. geschehen ist, ehstens in Freiheit gesetzt werden. AVERTISSEMENT. AVERTISSEMENT. Bey dem Verleger dieser Zeitung ist zu haben: Bey dem Verleger dieser Zeitung ist zu haben: Joachims historische Abhandlung von dem Ursprun¬ Joachims historische Abhandlung von dem Ursprun¬ ge des Wahlrechts in dem Königreiche Pohlen und ge des Wahlrechts in dem Königreiche Pohlen und dessen bisherigen Gebrauche, 1 fl. 21 gr. Joachims dessen bisherigen Gebrauche, 1 fl. 21 gr. Joachims fortgesetzte Geschichte der Staatsveränderungen des fortgesetzte Geschichte der Staatsveränderungen des Ruß. Reiches als der dritte Theil zu La Combe Ge¬ Ruß. Reiches als der dritte Theil zu La Combe Ge¬ schichte von Rußland, mit Kupfer, 3 fl. 6 gr. D. Heu= schichte von Rußland, mit Kupfer, 3 fl. 6 gr. D. Heu= manns Erweis, daß die Lehre der reformirten Kir¬ manns Erweis, daß die Lehre der reformirten Kir¬ che vom Abendmahl die rechte und wahre sey, 15 gr. che vom Abendmahl die rechte und wahre sey, 15 gr. Neues und vollständiges Handbuch für Kaufleute, Neues und vollständiges Handbuch für Kaufleute, worinnen alle Intressen und Agio=Rechnungen auf worinnen alle Intressen und Agio=Rechnungen auf das genaueste ausgerechnet und aufs deutlichste gezei¬ das genaueste ausgerechnet und aufs deutlichste gezei¬ get werden, in 498 Tabellen bestehend, 1 fl. 15 gr. get werden, in 498 Tabellen bestehend, 1 fl. 15 gr. Dem Publico wird hiermit bekannt gemacht, daß Dem Publico wird hiermit bekannt gemacht, daß der Tag zur fünften Ziehung der Königl. Preuß. der Tag zur fünften Ziehung der Königl. Preuß. Lotterie auf den 31sten dieses Monats festgesetzet Lotterie auf den 31sten dieses Monats festgesetzet worden ist. worden ist. Wechsel-Cours & Species d. .10 Aug. 1764. Wechsel-Cours & Species d. .10 Aug. 1764. Amsterdam 41 Tage Amsterdam 41 Tage 71 Tage 71 Tage Hamburg 3 W. Hamburg 3 W. 6W. 6W. Berlin Berlin Dantzig Dantzig Ducaten neue 9 fl. 8 gr. Ducaten neue 9 fl. 8 gr. Alberts Taler 132 gr. Alberts Taler 132 gr. Rubel 113 gr. Rubel 113 gr. Alt Polnisch Geld 13 pr. Cto. Alt Polnisch Geld 13 pr. Cto. Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags und Freytags in dem Kanterschen Buchladen und Freytags in dem Kanterschen Buchladen ausgegeben. ausgegeben.