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ehemalige Landhofmeister, und nunmehrige sächsische
Cabinetsminister von der Howen sich erdreusten würde
sich zum Anführer solcher Uebelgesinneten aufzuwer
fen, die alles dasjenige, so in Ansehung ihrer gesche
hen, lediglich ihrer eigenen Hartnäckigkeit und Wieder¬
spenstigkeit zu danken haben. Wann aber Wir nach
Unsern für den Wohl= und Ruhestand dieser Herzog
thümer hegenden großmüthigen Gesinnungen, welche
dem ganzen Lande zur Gnüge bekannt sind, und durch
ben können, noch wollen, daß dergleichen innerliche
Zerrüttungen und Unruhen weiter um sich greifen mö¬
gen: So befehlen Wir euch hiedurch allergnädigst ob¬
gedachten sächsischen Cabinetsminister von der Howen
als ehemahligen Curländischen Landhofmeister und
allen seinen Adhärenten aufs nachdrücklichste begreif¬
lich zu machen, wie Wir höchst mißfälligst vernehmen
müssen, daß sie keine Scheu tragen, allerley Mitte
anzuwenden, das Land wider ihres rechtmäßigen Her¬
zogs Durchl. aufzuwiegeln, ohne dabey auf Unsere, ih= Durchl. dem Herzog bestellten Landesofficianten, als
nen wohlbekannte großmüthige Gesinnungen einiges denen neu installirten Oberräthen, Oberhaupt= und
Rücksinnen zu tragen, die bloß dahin gerichtet sind, Hauptmännern, wie auch der sämtlichen Ritter= und
um die allgemeine Wohlfart und den innern Ruhe¬
stand in ihrem Vaterlande durch die vollkommene
Wiederherstellung ihres Landesherrn zu befestigen;
daß sie vermuthlich nur deswegen aus Rache so kühn
und so verwegen handeln, weil sie ihrer Aemter entsez¬
zet worden; daß aber weder der Herzog, noch anch Rit= als einer benachbarten Provinz, jederzeit Unsere Sorg¬
ter= und Landschaft hieran Schuld sey, sondern sie sol¬
ches lediglich ihrer eigenen Wiederspänstigkeit, Unge¬
horsam, und ungebührlichem Betragen beyzumessen ha=
ben, indem da Sie auf die Unserer Seits, so wie auch
abseiten des Herzogs, und der damahligen Landesver¬
sammlung geschehene Ermahnungen nicht reflectiren
willen, Sr. Durchl. dem Herzog und der Ritter= und
Landschaft nichts anders übrig geblieben, als zu Bey¬
behaltung aller guten Ordnung im Lande zu treffen, die
auch von Uns für billig erkannt, und genehmiget wor¬
den; daß es sehr überflüßig ware, wenn jetzo der von
Howen und die mit ihm gleiche Sprache führen, nach
Warschau abgefertiget werden solten, indem ja leicht
voraus zu sehen ist, daß sie bey ihrer Schwäche niemals
etwas in ihren verwagenen Unternehmungen gewin¬
nen würden, durch welche sie sich vergebens schmeicheln
die Oberhand zu bekommen, oder dadurch noch mehr ih=
re Mitbrüder in ihrer Bosheit und Widersetzlichkeit zu
starken; daß Wir in Betracht der Nachbarschaft mit
unserm Reiche, großen Antheil an dem Wohlstande ih
res Vaterlandes nähmen, und um desto mehr Unsere
Bemühungen dahin richteten, um die Ruhe und Ein¬
tracht daselbst, durch die Befestigung ihres rechtmäßigen
Landesherrn auf den fürstlichen Stuhl zu befordern;
daß Wir dahero noch in Gnaden geneigt sind, sie aufs
neue, und allen Ernstes zu ermahnen, von der ihnen
selbst schädlichen Widerspänstigkeit abzustehen, und
nicht nur aller Verwirrungen und Aufwiegelungen sich
gänzlich zu enthalten, sondern auch ihren rechtmäßigen
Herzog allen schuldigen Gehorsam und Ehrerbietung
zu leisten, mithin eine solche Delegation nach Pohlen
gänzlich einzustellen, die ihnen keinesweges anständig.
ist, und nur Unsern grösten Unwillen gegen sie, als eine
kleine und schwache Parthie erreget; daß aber endlich
überzeugende Merkmahle erwiesen worden, nicht zuge= auch im widrigen Fall, wir solches alles nicht mit gleich¬
gültigen Augen ansehen, und nicht nur diejenige, die
als Delegirte nach Warschau abgehen solten, sondern
auch alle die, welche an einer solchen Delegation Theil
haben möchten, als Feinde und Stöhrer der Ruhe ihres
Vaterlandes betrachten, und mit ihnen, so wie es ihre
Bosheit verdienet, verfahren, sie aber alsdann schon zu
spät ihr hartes Schicksal bereuen werden, welches sie
gleichwol niemanden anders, als sich selbst beyzumessen
haben. Dahingegen habt ihr zugleich allen von Sr.
Landschaft, die bisher allen schuldigen Gehorsam gegen
ihren Landesherrn ihrer Eidespflicht gemäß geleistet,
Unserer Kayserl. Huld und fortwährenden Protection
zu versichern, mit dem Beyfugen, daß Wir auf die be¬
ständige und dauerhafte Wohlfart ihres Vaterlandes,
falt gerichtet seyn laßen werden und danächst der Hof¬
nung leben, sie werden insgesammt durch die genaue¬
ste Erfüllung ihrer Pflichten gegen ihren rechtmäßigen
Landesherrn, sich um unser Kayserl. Wohlwollen immer
mehr und mehr verdient machen. Gegeben St. Pe¬
tersburg, den 23. Jan. 1764.
Das Original im rußischen ist unterschrieben:
Catharina.
contrasignirt: Fürst Alex. Gallitzin.
Das Translat selbst ist von Jhro Kayserl. Majest.
Ministern folgendermaßen attestirt worden:
Ad mand. S. 1. M. tot. Russ. special.
N. Panin.
Pr. A. Gallitzin.
Wechsel-Cours & Species d. 24. Febr. 1764.
Amsterdam 41 Tage 383gr. 71 Tage 381 gr.
Hamburg 3 W. 167gr.
6 W. 166 gr.
Berlin
Dantzig
Ducaten neue 11 fl. 12 gr.
Alberts Taler 66 gr.
Rubel 4 fl. 23 gr.
Alt Polnisch Geld 40 pr. Cto.
Alte 1. 35 pr. Cento.
Märcksch Geld 8 pr. Cento.
Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags
und Freytags in dem Kanterschen Buchladen
ausgegeben.