prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.15.0:model_id=39995:lm=none:date=04_07_2024_14:59 2024-07-04T13:38:54.592+02:00 2024-07-04T14:59:43.625+02:00 ehemalige Landhofmeister, und nunmehrige sächsische Cabinetsminister von der Howen sich erdreusten würde sich zum Anführer solcher Uebelgesinneten aufzuwer fen, die alles dasjenige, so in Ansehung ihrer gesche hen, lediglich ihrer eigenen Hartnäckigkeit und Wieder¬ spenstigkeit zu danken haben. Wann aber Wir nach Unsern für den Wohl= und Ruhestand dieser Herzog thümer hegenden großmüthigen Gesinnungen, welche dem ganzen Lande zur Gnüge bekannt sind, und durch ben können, noch wollen, daß dergleichen innerliche Zerrüttungen und Unruhen weiter um sich greifen mö¬ gen: So befehlen Wir euch hiedurch allergnädigst ob¬ gedachten sächsischen Cabinetsminister von der Howen als ehemahligen Curländischen Landhofmeister und allen seinen Adhärenten aufs nachdrücklichste begreif¬ lich zu machen, wie Wir höchst mißfälligst vernehmen müssen, daß sie keine Scheu tragen, allerley Mitte anzuwenden, das Land wider ihres rechtmäßigen Her¬ zogs Durchl. aufzuwiegeln, ohne dabey auf Unsere, ih= Durchl. dem Herzog bestellten Landesofficianten, als nen wohlbekannte großmüthige Gesinnungen einiges denen neu installirten Oberräthen, Oberhaupt= und Rücksinnen zu tragen, die bloß dahin gerichtet sind, Hauptmännern, wie auch der sämtlichen Ritter= und um die allgemeine Wohlfart und den innern Ruhe¬ stand in ihrem Vaterlande durch die vollkommene Wiederherstellung ihres Landesherrn zu befestigen; daß sie vermuthlich nur deswegen aus Rache so kühn und so verwegen handeln, weil sie ihrer Aemter entsez¬ zet worden; daß aber weder der Herzog, noch anch Rit= als einer benachbarten Provinz, jederzeit Unsere Sorg¬ ter= und Landschaft hieran Schuld sey, sondern sie sol¬ ches lediglich ihrer eigenen Wiederspänstigkeit, Unge¬ horsam, und ungebührlichem Betragen beyzumessen ha= ben, indem da Sie auf die Unserer Seits, so wie auch abseiten des Herzogs, und der damahligen Landesver¬ sammlung geschehene Ermahnungen nicht reflectiren willen, Sr. Durchl. dem Herzog und der Ritter= und Landschaft nichts anders übrig geblieben, als zu Bey¬ behaltung aller guten Ordnung im Lande zu treffen, die auch von Uns für billig erkannt, und genehmiget wor¬ den; daß es sehr überflüßig ware, wenn jetzo der von Howen und die mit ihm gleiche Sprache führen, nach Warschau abgefertiget werden solten, indem ja leicht voraus zu sehen ist, daß sie bey ihrer Schwäche niemals etwas in ihren verwagenen Unternehmungen gewin¬ nen würden, durch welche sie sich vergebens schmeicheln die Oberhand zu bekommen, oder dadurch noch mehr ih= re Mitbrüder in ihrer Bosheit und Widersetzlichkeit zu starken; daß Wir in Betracht der Nachbarschaft mit unserm Reiche, großen Antheil an dem Wohlstande ih res Vaterlandes nähmen, und um desto mehr Unsere Bemühungen dahin richteten, um die Ruhe und Ein¬ tracht daselbst, durch die Befestigung ihres rechtmäßigen Landesherrn auf den fürstlichen Stuhl zu befordern; daß Wir dahero noch in Gnaden geneigt sind, sie aufs neue, und allen Ernstes zu ermahnen, von der ihnen selbst schädlichen Widerspänstigkeit abzustehen, und nicht nur aller Verwirrungen und Aufwiegelungen sich gänzlich zu enthalten, sondern auch ihren rechtmäßigen Herzog allen schuldigen Gehorsam und Ehrerbietung zu leisten, mithin eine solche Delegation nach Pohlen gänzlich einzustellen, die ihnen keinesweges anständig. ist, und nur Unsern grösten Unwillen gegen sie, als eine kleine und schwache Parthie erreget; daß aber endlich überzeugende Merkmahle erwiesen worden, nicht zuge= auch im widrigen Fall, wir solches alles nicht mit gleich¬ gültigen Augen ansehen, und nicht nur diejenige, die als Delegirte nach Warschau abgehen solten, sondern auch alle die, welche an einer solchen Delegation Theil haben möchten, als Feinde und Stöhrer der Ruhe ihres Vaterlandes betrachten, und mit ihnen, so wie es ihre Bosheit verdienet, verfahren, sie aber alsdann schon zu spät ihr hartes Schicksal bereuen werden, welches sie gleichwol niemanden anders, als sich selbst beyzumessen haben. Dahingegen habt ihr zugleich allen von Sr. Landschaft, die bisher allen schuldigen Gehorsam gegen ihren Landesherrn ihrer Eidespflicht gemäß geleistet, Unserer Kayserl. Huld und fortwährenden Protection zu versichern, mit dem Beyfugen, daß Wir auf die be¬ ständige und dauerhafte Wohlfart ihres Vaterlandes, falt gerichtet seyn laßen werden und danächst der Hof¬ nung leben, sie werden insgesammt durch die genaue¬ ste Erfüllung ihrer Pflichten gegen ihren rechtmäßigen Landesherrn, sich um unser Kayserl. Wohlwollen immer mehr und mehr verdient machen. Gegeben St. Pe¬ tersburg, den 23. Jan. 1764. Das Original im rußischen ist unterschrieben: Catharina. contrasignirt: Fürst Alex. Gallitzin. Das Translat selbst ist von Jhro Kayserl. Majest. Ministern folgendermaßen attestirt worden: Ad mand. S. 1. M. tot. Russ. special. N. Panin. Pr. A. Gallitzin. Wechsel-Cours & Species d. 24. Febr. 1764. Amsterdam 41 Tage 383gr. 71 Tage 381 gr. Hamburg 3 W. 167gr. 6 W. 166 gr. Berlin Dantzig Ducaten neue 11 fl. 12 gr. Alberts Taler 66 gr. Rubel 4 fl. 23 gr. Alt Polnisch Geld 40 pr. Cto. Alte 1. 35 pr. Cento. Märcksch Geld 8 pr. Cento. Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags und Freytags in dem Kanterschen Buchladen ausgegeben.