prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=03_04_2024_22:39
        2024-04-03T22:33:16.169+02:00
        2024-04-03T22:39:06.000+02:00
        
    
    
        
            
                
                
            
        
        
        
            
            
                
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Patrimonial=Jurisdiction
                    
                
                
                    
                    
                        gar
                    
                
                
                    
                    
                        nichts
                    
                
                
                    
                    
                        gewußt,
                    
                
                
                    von der Patrimonial=Jurisdiction gar nichts gewußt,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        sondern
                    
                
                
                    
                    
                        vielmehr
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Landesherrn,
                    
                
                
                    
                    
                        nachdem
                    
                
                
                    
                    
                        ihre
                    
                
                
                    
                    
                        Lan¬
                    
                
                
                    sondern vielmehr die Landesherrn, nachdem ihre Lan¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        erblich
                    
                
                
                    
                    
                        geworden,
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Gerichtsbarkeit
                    
                
                
                    
                    
                        entweder
                    
                
                
                    de erblich geworden, die Gerichtsbarkeit entweder
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        selbst,
                    
                
                
                    
                    
                        oder
                    
                
                
                    
                    
                        durch
                    
                
                
                    
                    
                        ihre
                    
                
                
                    
                    
                        Beamte
                    
                
                
                    
                    
                        ausgeübet,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        solche
                    
                
                
                    selbst, oder durch ihre Beamte ausgeübet, und solche
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nebst
                    
                
                
                    
                    
                        andern
                    
                
                
                    
                    
                        Regalien
                    
                
                
                    
                    
                        aus
                    
                
                
                    
                    
                        verschiedenen
                    
                
                
                    
                    
                        Ursachen
                    
                
                
                    
                    
                        an
                    
                
                
                    nebst andern Regalien aus verschiedenen Ursachen an
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ihre
                    
                
                
                    
                    
                        Unterthanen
                    
                
                
                    
                    
                        verpfaͤndet
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        veräͤußert,
                    
                
                
                    
                    
                        ob
                    
                
                
                    
                    
                        diese
                    
                
                
                    ihre Unterthanen verpfaͤndet und veräͤußert, ob diese
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gleich
                    
                
                
                    
                    
                        lange
                    
                
                
                    
                    
                        vorher
                    
                
                
                    
                    
                        potestatem
                    
                
                
                    
                    
                        dominicam
                    
                
                
                    
                    
                        gehabt.
                    
                
                
                    gleich lange vorher potestatem dominicam gehabt.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Leyser
                    
                
                
                    
                    
                        Med.
                    
                
                
                    
                    
                        ad
                    
                
                
                    
                    
                        ff.
                    
                
                
                    
                    
                        Spec.
                    
                
                
                    
                    
                        XXIX.
                    
                
                
                    
                    
                        M.
                    
                
                
                    
                    
                        4.
                    
                
                
                    
                    
                        wenn
                    
                
                
                    
                    
                        es
                    
                
                
                    
                    
                        ferner
                    
                
                
                    Leyser Med. ad ff. Spec. XXIX. M. 4. wenn es ferner
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        wahr
                    
                
                
                    
                    
                        ist,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        viele
                    
                
                
                    
                    
                        Guthsherren
                    
                
                
                    
                    
                        Leibeigene
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        keine
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Mitglieder
                    
                
                
                    
                    
                        dieses
                    
                
                
                    
                    
                        Gerichts
                    
                
                
                    
                    
                        heißt
                    
                
                
                    
                    
                        Marckenrecht.
                    
                
                
                    wahr ist, daß viele Guthsherren Leibeigene und keine der Mitglieder dieses Gerichts heißt Marckenrecht.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Jurisdiction
                    
                
                
                    
                    
                        über
                    
                
                
                    
                    
                        dieselbe,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        andere
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Patrimo¬
                    
                
                
                    Jurisdiction über dieselbe, und andere die Patrimo¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nial=Jurisdiction
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        keine
                    
                
                
                    
                    
                        Leibeigene
                    
                
                
                    
                    
                        gehabt.
                    
                
                
                    
                    
                        Sel¬
                    
                
                
                    nial=Jurisdiction und keine Leibeigene gehabt. Sel¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        chow
                    
                
                
                    
                    
                        Elem.
                    
                
                
                    
                    
                        Iur.
                    
                
                
                    
                    
                        Germ.
                    
                
                
                    
                    
                        §.
                    
                
                
                    
                    
                        290.
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Engelbrecht
                    
                
                
                    
                    
                        Spec.
                    
                
                
                    
                    
                        I.
                    
                
                
                    chow Elem. Iur. Germ. §. 290. und Engelbrecht Spec. I.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Obs.
                    
                
                
                    
                    
                        3.
                    
                
                
                    
                    
                        wenn
                    
                
                
                    
                    
                        endlich
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Endzweck
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Jurisdiction
                    
                
                
                    Obs. 3. wenn endlich der Endzweck der Jurisdiction
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Leibeigenthumsrechts
                    
                
                
                    
                    
                        himmelweit
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        einan¬
                    
                
                
                    und des Leibeigenthumsrechts himmelweit von einan¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        unterschieden,
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        erhellet
                    
                
                
                    
                    
                        aus
                    
                
                
                    
                    
                        diesem
                    
                
                
                    
                    
                        allen
                    
                
                
                    
                    
                        offen=
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Westphal.
                    
                
                
                    
                    
                        T.
                    
                
                
                    
                    
                        I.
                    
                
                
                    
                    
                        monum.
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        editor.
                    
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        1270.
                    
                
                
                    
                    
                        Das
                    
                
                
                    der unterschieden, so erhellet aus diesem allen offen= in Westphal. T. I. monum. in editor. p. 1270. Das
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        bar,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Gründe
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Herrn
                    
                
                
                    
                    
                        Tornov,
                    
                
                
                    
                    
                        Heineccii
                    
                
                
                    bar, daß die Gründe des Herrn Tornov, Heineccii
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Herrn
                    
                
                
                    
                    
                        Verfassers
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Ursprung
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Pa¬
                    
                
                
                    und des Herrn Verfassers von dem Ursprung der Pa¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        trimonial=Jurisdiction
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        geringre
                    
                
                
                    
                    
                        Erheblichkeit
                    
                
                
                    
                    
                        sey,
                    
                
                
                    trimonial=Jurisdiction von geringre Erheblichkeit sey,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        besonders
                    
                
                
                    
                    
                        wenn
                    
                
                
                    
                    
                        wir
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        peinliche
                    
                
                
                    
                    
                        Gerichtbarkeit
                    
                
                
                    besonders wenn wir auch die peinliche Gerichtbarkeit
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        dazu
                    
                
                
                    
                    
                        rechnen
                    
                
                
                    
                    
                        wollen.
                    
                
                
                    
                    
                        Kreß
                    
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        variis
                    
                
                
                    
                    
                        lurisdictionis
                    
                
                
                    
                    
                        cri-
                    
                
                
                    dazu rechnen wollen. Kreß de variis lurisdictionis cri-
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        minalis
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Germania
                    
                
                
                    
                    
                        generibus
                    
                
                
                    
                    
                        c.
                    
                
                
                    
                    
                        II.
                    
                
                
                    
                    
                        Obs.
                    
                
                
                    
                    
                        V.
                    
                
                
                    
                    
                        §.
                    
                
                
                    
                    
                        6.
                    
                
                
                    minalis in Germania generibus c. II. Obs. V. §. 6.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        2)
                    
                
                
                    
                    
                        Daß
                    
                
                
                    
                    
                        unter
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Namen
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        freyen
                    
                
                
                    
                    
                        Leute
                    
                
                
                    
                    
                        vorzei¬
                    
                
                
                    2) Daß unter dem Namen der freyen Leute vorzei¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ten
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        niedere
                    
                
                
                    
                    
                        Adel
                    
                
                
                    
                    
                        allein
                    
                
                
                    
                    
                        vorgekommen
                    
                
                
                    
                    
                        (§.
                    
                
                
                    
                    
                        4.)
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    ten der niedere Adel allein vorgekommen (§. 4.) Herr
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Scheid
                    
                
                
                    
                    
                        im
                    
                
                
                    
                    
                        Tractat
                    
                
                
                    
                    
                        vom
                    
                
                
                    
                    
                        Adel
                    
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        109.
                    
                
                
                    
                    
                        et
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Mantis.
                    
                
                
                    Scheid im Tractat vom Adel p. 109. et in Mantis.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        9.
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        praef.
                    
                
                
                    
                    
                        hat
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        diplomatischen
                    
                
                
                    
                    
                        Beweisen
                    
                
                
                    
                    
                        er=
                    
                
                
                    p. 9. in praef. hat mit diplomatischen Beweisen er=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        härtet,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Regel,
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        hohe
                    
                
                
                    
                    
                        Adel
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    härtet, daß nach der Regel, auch der hohe Adel die
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        sen
                    
                
                
                    
                    
                        Namen
                    
                
                
                    
                    
                        erhalten.
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Gebauer
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Progr.
                    
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    sen Namen erhalten. Herr Gebauer in Progr. de
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nobilitate
                    
                
                
                    
                    
                        veterum
                    
                
                
                    
                    
                        Germanorum
                    
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        23.
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Walch
                    
                
                
                    nobilitate veterum Germanorum p. 23. Herr Walch
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        homine
                    
                
                
                    
                    
                        ciuitatis
                    
                
                
                    
                    
                        experte
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Dreyer
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        sei=
                    
                
                
                    de homine ciuitatis experte und Herr Dreyer in sei=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nen
                    
                
                
                    
                    
                        vermischten
                    
                
                
                    
                    
                        Abhandlungen
                    
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        1316.
                    
                
                
                    
                    
                        haben
                    
                
                
                    
                    
                        dar¬
                    
                
                
                    nen vermischten Abhandlungen p. 1316. haben dar¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gethan,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        Burger
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        Stadten
                    
                
                
                    
                    
                        diesen
                    
                
                
                    
                    
                        Na=
                    
                
                
                    gethan, daß auch Burger in den Stadten diesen Na=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        men
                    
                
                
                    
                    
                        geführet.
                    
                
                
                    
                    
                        Ja
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        Selchow
                    
                
                
                    
                    
                        im
                    
                
                
                    
                    
                        Tract.
                    
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    men geführet. Ja Herr von Selchow im Tract. de
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Iurib.
                    
                
                
                    
                    
                        ex
                    
                
                
                    
                    
                        statu
                    
                
                
                    
                    
                        ingenuitatis
                    
                
                
                    
                    
                        pendentibus,
                    
                
                
                    
                    
                        hat
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        bewei=
                    
                
                
                    Iurib. ex statu ingenuitatis pendentibus, hat zu bewei=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        sen
                    
                
                
                    
                    
                        gesuchet,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        Bauren
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        diesen
                    
                
                
                    
                    
                        Namen
                    
                
                
                    sen gesuchet, daß auch Bauren mit diesen Namen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        beleget
                    
                
                
                    
                    
                        worden,
                    
                
                
                    
                    
                        folglich
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Name
                    
                
                
                    
                    
                        eines
                    
                
                
                    
                    
                        Freyen
                    
                
                
                    
                    
                        ein
                    
                
                
                    beleget worden, folglich der Name eines Freyen ein
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        allgemeiner
                    
                
                
                    
                    
                        Name
                    
                
                
                    
                    
                        gewesen,
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        nicht
                    
                
                
                    
                    
                        allein
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        nie¬
                    
                
                
                    allgemeiner Name gewesen, der nicht allein dem nie¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Namen
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Herren
                    
                
                
                    
                    
                        benennet
                    
                
                
                    
                    
                        worden
                    
                
                
                    
                    
                        (§.
                    
                
                
                    
                    
                        5.)
                    
                
                
                    dem Namen der Herren benennet worden (§. 5.)
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Da
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Verfasser
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        folgenden
                    
                
                
                    
                    
                        Theile
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        §.
                    
                
                
                    Da der Herr Verfasser in dem folgenden Theile des §.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        beweiset,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Herren
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        ihren
                    
                
                
                    
                    
                        Dörfern
                    
                
                
                    beweiset, daß die Herren sich nach ihren Dörfern
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Guͤthern
                    
                
                
                    
                    
                        genennet,
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        halten
                    
                
                
                    
                    
                        wir
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        Gegensatz
                    
                
                
                    und Guͤthern genennet, so halten wir den Gegensatz
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nichts
                    
                
                
                    
                    
                        erinnern.
                    
                
                
                    
                    
                        4)
                    
                
                
                    
                    
                        Daß
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        deutsche
                    
                
                
                    
                    
                        Recht
                    
                
                
                    
                    
                        aus
                    
                
                
                    nichts erinnern. 4) Daß das deutsche Recht aus
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        lauter
                    
                
                
                    
                    
                        Gewohnheiten
                    
                
                
                    
                    
                        bestanden,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        nicht
                    
                
                
                    
                    
                        eher
                    
                
                
                    
                    
                        als
                    
                
                
                    lauter Gewohnheiten bestanden, und nicht eher als
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        im
                    
                
                
                    
                    
                        13ten
                    
                
                
                    
                    
                        Jahrhundert
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        Papier
                    
                
                
                    
                    
                        gebracht
                    
                
                
                    
                    
                        worden
                    
                
                
                    im 13ten Jahrhundert zu Papier gebracht worden
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        (§.
                    
                
                
                    
                    
                        13.
                    
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        24.)
                    
                
                
                    
                    
                        Wir
                    
                
                
                    
                    
                        bitten
                    
                
                
                    
                    
                        ihn,
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Anmerkungen
                    
                
                
                    (§. 13. p. 24.) Wir bitten ihn, die Anmerkungen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        P.
                    
                
                
                    
                    
                        642.
                    
                
                
                    
                    
                        nachzulesen,
                    
                
                
                    
                    
                        worinnen
                    
                
                
                    
                    
                        er
                    
                
                
                    
                    
                        seinen
                    
                
                
                    
                    
                        Irrthum
                    
                
                
                    P. 642. nachzulesen, worinnen er seinen Irrthum
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        deuttich
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        gründlich
                    
                
                
                    
                    
                        widerlegt
                    
                
                
                    
                    
                        finden,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        zugleich
                    
                
                
                    deuttich und gründlich widerlegt finden, und zugleich
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        lernen
                    
                
                
                    
                    
                        wird,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        er
                    
                
                
                    
                    
                        nebst
                    
                
                
                    
                    
                        vielen
                    
                
                
                    
                    
                        andern
                    
                
                
                    
                    
                        Juristen
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    lernen wird, daß er nebst vielen andern Juristen die
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        geschriebenen
                    
                
                
                    
                    
                        Gesetze
                    
                
                
                    
                    
                        im
                    
                
                
                    
                    
                        buchstäblichen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        juristi¬
                    
                
                
                    geschriebenen Gesetze im buchstäblichen und juristi¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        schen
                    
                
                
                    
                    
                        Verstande
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        einander
                    
                
                
                    
                    
                        verwirre.
                    
                
                
                    
                    
                        Der
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    schen Verstande mit einander verwirre. Der Herr
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Verfasser
                    
                
                
                    
                    
                        muß
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Salischen,
                    
                
                
                    
                    
                        Ripuarischen,
                    
                
                
                    
                    
                        Bur¬
                    
                
                
                    Verfasser muß auch der Salischen, Ripuarischen, Bur¬
                
            
            
                
            
        
        
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gundischen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        anderer
                    
                
                
                    
                    
                        Gesetze
                    
                
                
                    
                    
                        vergessen
                    
                
                
                    
                    
                        haben.
                    
                
                
                    gundischen und anderer Gesetze vergessen haben.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Irren
                    
                
                
                    
                    
                        ist
                    
                
                
                    
                    
                        menschlich.
                    
                
                
                    
                    
                        5)
                    
                
                
                    
                    
                        Daß
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        alten
                    
                
                
                    
                    
                        Märckerdin=
                    
                
                
                    Irren ist menschlich. 5) Daß die alten Märckerdin=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ge
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        lauter
                    
                
                
                    
                    
                        Leibeigenen
                    
                
                
                    
                    
                        besetzt
                    
                
                
                    
                    
                        gewesen.
                    
                
                
                    
                    
                        Märcker¬
                    
                
                
                    ge mit lauter Leibeigenen besetzt gewesen. Märcker¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        dinge
                    
                
                
                    
                    
                        sind
                    
                
                
                    
                    
                        Gerichte,
                    
                
                
                    
                    
                        welche
                    
                
                
                    
                    
                        zum
                    
                
                
                    
                    
                        Besten
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        ganzen
                    
                
                
                    dinge sind Gerichte, welche zum Besten der ganzen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Marck,
                    
                
                
                    
                    
                        d.
                    
                
                
                    
                    
                        i.
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Bezirks
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Dorfschaft,
                    
                
                
                    
                    
                        vornehm¬
                    
                
                
                    Marck, d. i. des Bezirks in der Dorfschaft, vornehm¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        lich
                    
                
                
                    
                    
                        aber
                    
                
                
                    
                    
                        wegen
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Erhaltung,
                    
                
                
                    
                    
                        Verbesserung
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    lich aber wegen der Erhaltung, Verbesserung des
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Holzes
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Abwendung
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Holzmangels
                    
                
                
                    
                    
                        gewisse
                    
                
                
                    Holzes und Abwendung des Holzmangels gewisse
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Verordnungen
                    
                
                
                    
                    
                        machen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Recht
                    
                
                
                    
                    
                        sprechen.
                    
                
                
                    
                    
                        Das
                    
                
                
                    
                    
                        Recht
                    
                
                
                    Verordnungen machen und Recht sprechen. Das Recht
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Vid.
                    
                
                
                    
                    
                        2.
                    
                
                
                    
                    
                        Abschn.
                    
                
                
                    
                    
                        §.
                    
                
                
                    
                    
                        4.
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        1.
                    
                
                
                    
                    
                        Abschn.
                    
                
                
                    
                    
                        §.
                    
                
                
                    
                    
                        15.
                    
                
                
                    
                    
                        ab
                    
                
                
                    
                    
                        init.
                    
                
                
                    Vid. 2. Abschn. §. 4. und 1. Abschn. §. 15. ab init.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        et
                    
                
                
                    
                    
                        fin.
                    
                
                
                    
                    
                        Der
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Verfasser
                    
                
                
                    
                    
                        glaubt,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Mitglie¬
                    
                
                
                    et fin. Der Herr Verfasser glaubt, daß die Mitglie¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        dieses
                    
                
                
                    
                    
                        Gerichts
                    
                
                
                    
                    
                        Leibeigene
                    
                
                
                    
                    
                        gewesen.
                    
                
                
                    
                    
                        Hätte
                    
                
                
                    
                    
                        er
                    
                
                
                    
                    
                        aber
                    
                
                
                    der dieses Gerichts Leibeigene gewesen. Hätte er aber
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Ottonis
                    
                
                
                    
                    
                        M.
                    
                
                
                    
                    
                        capitular.
                    
                
                
                    
                    
                        Leg.
                    
                
                
                    
                    
                        Salic.
                    
                
                
                    
                    
                        et
                    
                
                
                    
                    
                        Longobard.
                    
                
                
                    
                    
                        addit.
                    
                
                
                    Ottonis M. capitular. Leg. Salic. et Longobard. addit.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        T.
                    
                
                
                    
                    
                        VII.
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Constitutionem
                    
                
                
                    
                    
                        Henrici
                    
                
                
                    
                    
                        Leonis
                    
                
                
                    
                    
                        anno
                    
                
                
                    
                    
                        1158.
                    
                
                
                    T. VII. die Constitutionem Henrici Leonis anno 1158.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Decret
                    
                
                
                    
                    
                        Rudolphi
                    
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        anno
                    
                
                
                    
                    
                        1291.
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Herrgotts
                    
                
                
                    
                    
                        orig
                    
                
                
                    Decret Rudolphi de anno 1291. in Herrgotts orig
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Habsp.
                    
                
                
                    
                    
                        T.
                    
                
                
                    
                    
                        III.
                    
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        598.
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        andere
                    
                
                
                    
                    
                        mehr,
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    Habsp. T. III. p. 598. und andere mehr, so Herr
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Dreyer
                    
                
                
                    
                    
                        l.
                    
                
                
                    
                    
                        c.
                    
                
                
                    
                    
                        p.
                    
                
                
                    
                    
                        1217.
                    
                
                
                    
                    
                        anführet,
                    
                
                
                    
                    
                        nur
                    
                
                
                    
                    
                        ein
                    
                
                
                    
                    
                        wenig
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    Dreyer l. c. p. 1217. anführet, nur ein wenig mit
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Bedacht
                    
                
                
                    
                    
                        gelesen
                    
                
                
                    
                    
                        haben,
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        würde
                    
                
                
                    
                    
                        ihm
                    
                
                
                    
                    
                        sein
                    
                
                
                    
                    
                        Zweifel
                    
                
                
                    Bedacht gelesen haben, so würde ihm sein Zweifel
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        er
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        selber
                    
                
                
                    
                    
                        wider
                    
                
                
                    
                    
                        diesen
                    
                
                
                    
                    
                        Satz
                    
                
                
                    
                    
                        machet,
                    
                
                
                    
                    
                        viel
                    
                
                
                    
                    
                        wich
                    
                
                
                    den er sich selber wider diesen Satz machet, viel wich
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        tiger,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        seine
                    
                
                
                    
                    
                        Gründe
                    
                
                
                    
                    
                        dagegen
                    
                
                
                    
                    
                        sehr
                    
                
                
                    
                    
                        schwach
                    
                
                
                    
                    
                        geschie¬
                    
                
                
                    tiger, und seine Gründe dagegen sehr schwach geschie¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nen
                    
                
                
                    
                    
                        haben.
                    
                
                
                    
                    
                        Wir
                    
                
                
                    
                    
                        wünschten,
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Anlagen
                    
                
                
                    
                    
                        dieses
                    
                
                
                    nen haben. Wir wünschten, die Anlagen dieses
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Buchs
                    
                
                
                    
                    
                        waͤren
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        bessere
                    
                
                
                    
                    
                        Haͤnde
                    
                
                
                    
                    
                        gerathen,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        es
                    
                
                
                    Buchs waͤren in bessere Haͤnde gerathen, und daß es
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        Herrn
                    
                
                
                    
                    
                        Cameralisten
                    
                
                
                    
                    
                        einfallen
                    
                
                
                    
                    
                        möchte
                    
                
                
                    
                    
                        lieber
                    
                
                
                    
                    
                        Ob¬
                    
                
                
                    den Herrn Cameralisten einfallen möchte lieber Ob¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        servationes
                    
                
                
                    
                    
                        als
                    
                
                
                    
                    
                        Systemata
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        schreiben.
                    
                
                
                    
                    
                        Sie
                    
                
                
                    
                    
                        wür¬
                    
                
                
                    servationes als Systemata zu schreiben. Sie wür¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        auf
                    
                
                
                    
                    
                        solche
                    
                
                
                    
                    
                        Weise
                    
                
                
                    
                    
                        Stein
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Holz
                    
                
                
                    
                    
                        zusammen
                    
                
                
                    
                    
                        tra¬
                    
                
                
                    den auf solche Weise Stein und Holz zusammen tra¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gen,
                    
                
                
                    
                    
                        ein
                    
                
                
                    
                    
                        andrer
                    
                
                
                    
                    
                        würde
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        Gebäude
                    
                
                
                    
                    
                        aufführen:
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    gen, ein andrer würde das Gebäude aufführen: und
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ein
                    
                
                
                    
                    
                        jeder
                    
                
                
                    
                    
                        würde
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        seiner
                    
                
                
                    
                    
                        Sphäre
                    
                
                
                    
                    
                        achtungswürdig
                    
                
                
                    ein jeder würde in seiner Sphäre achtungswürdig
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        seyn.
                    
                
                
                    
                    
                        Kostet
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Kanterschen
                    
                
                
                    
                    
                        Buchhandlung
                    
                
                
                    
                    
                        all¬
                    
                
                
                    seyn. Kostet in der Kanterschen Buchhandlung all¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        hier,
                    
                
                
                    
                    
                        wie
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Elbing
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Mitau
                    
                
                
                    
                    
                        3
                    
                
                
                    
                    
                        fl.
                    
                
                
                    
                    
                        15
                    
                
                
                    
                    
                        gr.
                    
                
                
                    hier, wie auch in Elbing und Mitau 3 fl. 15 gr.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Paris.
                    
                
                
                    Paris.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Die
                    
                
                
                    
                    
                        Gazette
                    
                
                
                    
                    
                        littéraire
                    
                
                
                    
                    
                        hat
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        verflossenen
                    
                
                
                    Die Gazette littéraire hat mit dem verflossenen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        März
                    
                
                
                    
                    
                        ihren
                    
                
                
                    
                    
                        Anfang
                    
                
                
                    
                    
                        genommen,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        ist
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        aller¬
                    
                
                
                    März ihren Anfang genommen, und ist nach aller¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        hand
                    
                
                
                    
                    
                        Hindernißen
                    
                
                
                    
                    
                        endlich
                    
                
                
                    
                    
                        vom
                    
                
                
                    
                    
                        Staatsministerio
                    
                
                
                    
                    
                        selbst
                    
                
                
                    hand Hindernißen endlich vom Staatsministerio selbst
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gebilliget
                    
                
                
                    
                    
                        worden,
                    
                
                
                    
                    
                        welches
                    
                
                
                    
                    
                        solche
                    
                
                
                    
                    
                        Anstalten
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        Beför¬
                    
                
                
                    gebilliget worden, welches solche Anstalten zu Beför¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        derung
                    
                
                
                    
                    
                        dieser
                    
                
                
                    
                    
                        periodischen
                    
                
                
                    
                    
                        Schrift
                    
                
                
                    
                    
                        getroffen,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        es
                    
                
                
                    derung dieser periodischen Schrift getroffen, daß es
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        dern
                    
                
                
                    
                    
                        Adel
                    
                
                
                    
                    
                        zugekommen.
                    
                
                
                    
                    
                        3)
                    
                
                
                    
                    
                        Daß
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Dörfer
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        derselben
                    
                
                
                    
                    
                        weder
                    
                
                
                    
                    
                        an
                    
                
                
                    
                    
                        Neuigkeit
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Abwechselung,
                    
                
                
                    dern Adel zugekommen. 3) Daß die Dörfer nach derselben weder an Neuigkeit und Abwechselung,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        noch
                    
                
                
                    
                    
                        Zuverläßigkeit
                    
                
                
                    
                    
                        fehlen
                    
                
                
                    
                    
                        wird.
                    
                
                
                    
                    
                        Der
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Abt
                    
                
                
                    noch Zuverläßigkeit fehlen wird. Der Herr Abt
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Arnaud,
                    
                
                
                    
                    
                        Mitglied
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Königl.
                    
                
                
                    
                    
                        Academie
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Wis¬
                    
                
                
                    Arnaud, Mitglied der Königl. Academie der Wis¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        senschaften
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Suard
                    
                
                
                    
                    
                        werden
                    
                
                
                    
                    
                        daran
                    
                
                
                    
                    
                        arbei¬
                    
                
                
                    senschaften und Herr Suard werden daran arbei¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ten,
                    
                
                
                    
                    
                        da
                    
                
                
                    
                    
                        diese
                    
                
                
                    
                    
                        beyde
                    
                
                
                    
                    
                        Schriftsteller
                    
                
                
                    
                    
                        bereits
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Gazette
                    
                
                
                    ten, da diese beyde Schriftsteller bereits die Gazette
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        vor
                    
                
                
                    
                    
                        einen
                    
                
                
                    
                    
                        Druckfehler,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        wollen
                    
                
                
                    
                    
                        also
                    
                
                
                    
                    
                        dawider
                    
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        France
                    
                
                
                    
                    
                        unter
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        Befehlen
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Staats=Secretairs
                    
                
                
                    vor einen Druckfehler, und wollen also dawider de France unter den Befehlen des Staats=Secretairs
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        auswärtigen
                    
                
                
                    
                    
                        Angelegenheiten
                    
                
                
                    
                    
                        ausfertigen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    der auswärtigen Angelegenheiten ausfertigen und
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        anordnen.
                    
                
                
                    
                    
                        Alle
                    
                
                
                    
                    
                        Mitwoch
                    
                
                
                    
                    
                        foll
                    
                
                
                    
                    
                        ein
                    
                
                
                    
                    
                        Bogen
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        8.
                    
                
                
                    
                    
                        auf
                    
                
                
                    anordnen. Alle Mitwoch foll ein Bogen in 8. auf
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        schönen
                    
                
                
                    
                    
                        Papier
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        gutem
                    
                
                
                    
                    
                        Druck
                    
                
                
                    
                    
                        erscheinen;
                    
                
                
                    
                    
                        am
                    
                
                
                    
                    
                        En¬
                    
                
                
                    schönen Papier mit gutem Druck erscheinen; am En¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        aber
                    
                
                
                    
                    
                        eines
                    
                
                
                    
                    
                        jeden
                    
                
                
                    
                    
                        Monats
                    
                
                
                    
                    
                        noch
                    
                
                
                    
                    
                        ein
                    
                
                
                    
                    
                        Supplement
                    
                
                
                    de aber eines jeden Monats noch ein Supplement
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Herrn
                    
                
                
                    
                    
                        Silberrads
                    
                
                
                    
                    
                        über
                    
                
                
                    
                    
                        Heineccii
                    
                
                
                    
                    
                        historiam
                    
                
                
                    
                    
                        Iuris
                    
                
                
                    
                    
                        dazu
                    
                
                
                    
                    
                        kommen,
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        ganz
                    
                
                
                    
                    
                        allein
                    
                
                
                    
                    
                        für
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        auswärtige
                    
                
                
                    
                    
                        Lite¬
                    
                
                
                    des Herrn Silberrads über Heineccii historiam Iuris dazu kommen, das ganz allein für die auswärtige Lite¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ratur
                    
                
                
                    
                    
                        bestimmt
                    
                
                
                    
                    
                        seyn
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        theils
                    
                
                
                    
                    
                        Uebersetzungen
                    
                
                
                    
                    
                        ganzer
                    
                
                
                    ratur bestimmt seyn und theils Uebersetzungen ganzer
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Aufsätze,
                    
                
                
                    
                    
                        theils
                    
                
                
                    
                    
                        ausführliche
                    
                
                
                    
                    
                        Auszüge
                    
                
                
                    
                    
                        wichtiger
                    
                
                
                    
                    
                        Bü¬
                    
                
                
                    Aufsätze, theils ausführliche Auszüge wichtiger Bü¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        cher
                    
                
                
                    
                    
                        enthalten
                    
                
                
                    
                    
                        wird.
                    
                
                
                    
                    
                        Die
                    
                
                
                    
                    
                        Subscription
                    
                
                
                    
                    
                        beträgt
                    
                
                
                    
                    
                        jähr¬
                    
                
                
                    cher enthalten wird. Die Subscription beträgt jähr¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        lich
                    
                
                
                    
                    
                        zusammen
                    
                
                
                    
                    
                        24
                    
                
                
                    
                    
                        Livres.
                    
                
                
                    
                    
                        Die
                    
                
                
                    
                    
                        Gelehrten
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Deutsch=
                    
                
                
                    lich zusammen 24 Livres. Die Gelehrten in Deutsch=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        land
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Norden
                    
                
                
                    
                    
                        können
                    
                
                
                    
                    
                        ihre
                    
                
                
                    
                    
                        Schriften
                    
                
                
                    
                    
                        selbst,
                    
                
                
                    
                    
                        oder
                    
                
                
                    land und Norden können ihre Schriften selbst, oder
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Ankündigungen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Auszüge,
                    
                
                
                    
                    
                        davon,
                    
                
                
                    
                    
                        entweder
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        la¬
                    
                
                
                    Ankündigungen und Auszüge, davon, entweder in la¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        teini¬
                    
                
                
                    teini¬