prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.15.0:model_id=39995:lm=none:date=29_07_2024_15:48
        2024-07-29T11:05:49.117+02:00
        2024-07-29T15:48:36.457+02:00
        
    
    
        
            
                
                
            
        
        
            
            
                
                
                
                    ist, daß die Colonien künftig englische Waaren werden
                
            
            
                
                
                
                    annehmen wollen, so haben bereits verschiedene auf
                
            
            
                
                
                
                    der Themse liegende Schiffe, die nach Amerika be¬
                
            
            
                
                
                
                    stimmet waren, ihr Volk bis auf die Officiers, die Chocim zu gehen und von dorten unter dem Charat
                
            
            
                
                
                
                    noch beybehalten sind, abgedankt. Aus einigen Um
                
            
            
                
                
                
                    ständen erhellet, daß auch zwischen unserm Hofe und
                
            
            
                
                
                
                    dem Französischen das Vernehmen noch nicht das Voll=
                
            
            
                
                
                
                    kommenste ist; und hat unser Hof dem letztgedachten
                
            
            
                
                
                
                    zu verstehen geben lassen: Wie er die Unterhandlun=
                
            
            
                
                
                
                    gen, welche seit einiger Zeit zwischen Frankreich, Spa¬
                
            
            
                
                
                
                    nien und einigen andern Mächten betrieben wurden,
                
            
            
                
                
                
                    nicht mit Gleichgültigkeit ansahe, so wenig, als den
                
            
            
                
                
                
                    großen Eifer, mit welchen man in Frankreich und
                
            
            
                
                
                
                    Spanien Kriegesschiffe bauete, zu einer Zeit, da Eu= wie solche laut denen neuerlich aufgenommenen Lu=
                
            
            
                
                
                
                    ropa in tiefer Ruhe wäre 2c. Vor einigen Tagen
                
            
            
                
                
                
                    ist allhier Hr. Lee, ein angesehener Apotheker, bey
                
            
            
                
                
                
                    welchem sich ein Geschwür in der Seite hervorge¬
                
            
            
                
                
                
                    than hatte, von dem Hrn. Cäsar Hawkins, Esquire
                
            
            
                
                
                
                    Sr. Maj. Wundarzte, geöfnet worden, wobey der¬
                
            
            
                
                
                
                    selbe ihm einen Stein aus der Leber gezogen hat;
                
            
            
                
                
                
                    und befindet sich Hr. Lee so wohl, daß man dessen
                
            
            
                
                
                
                    baldige Wiederherstellung hoffen kan. Dieser Vor¬
                
            
            
                
                
                
                    Wundarzeneykunst zugetragen haben
                
            
            
                
                
                
                    Warschau, den 19. Febr.
                
            
            
                
                
                
                    So wie Se. Königl. Majestät, unser allergnä¬
                
            
            
                
                
                
                    digster Herr, seit dem Antritt Dero Regierung
                
            
            
                
                
                
                    darauf bedacht gewesen, damit der fast bey allen
                
            
            
                
                
                
                    Gerichtshöfen vernachläßigten Gerechtigkeit aufg=
                
            
            
                
                
                
                    holfen und dieselbe zur allgemeinen Wohlfarth die¬
                
            
            
                
                
                
                    ses Königreichs zu der gebuhrenden und schleunigen
                
            
            
                
                
                
                    Ausübung gebracht werden möchte: also haben Al¬
                
            
            
                
                
                
                    lerhöchstdieselben durch die Herren Kronkanzlere Ex¬
                
            
            
                
                
                
                    cell. Excell. den Sachwaltern bey Dero Hofgerichten
                
            
            
                
                
                
                    aufzugeben geruhet, daß da Sie zu Ende des Cur¬
                
            
            
                
                
                
                    ländischen Rechtstermins, nämlich nach dem 12ten Fürstenstand Sr. Römischkayserlichen Maj. mit der
                
            
            
                
                
                
                    des nächstkünftigen Aprilmonats die Relationsgerich¬
                
            
            
                
                
                
                    te hegen würden: als möchten diese Sachwalter ih=
                
            
            
                
                
                
                    ren Clienten bey Zeiten hievon Nachricht geben, da= reiset.
                
            
            
                
                
                
                    mit diejenigen, welche von diesem Gericht entweder
                
            
            
                
                
                
                    nach einem vom Tribunal erfolgten Remiß, oder
                
            
            
                
                
                
                    nach Vorschrift der Gesetze ihre Entscheidung erwar¬
                
            
            
                
                
                
                    ten, auf solche Zeit zum rechtlichen Verfahren gefaßt
                
            
            
                
                
                
                    seyn könnten. So bald als der Herr Alexandrowitsch,
                
            
            
                
                
                
                    von seiner Ankunft nach Zelestschiki, woselbst er sich
                
            
            
                
                
                
                    auch noch befindet, bey dem Hrn. Pangiodoro Nico=
                
            
            
                
                
                
                    bulo, Großkammerherrn des Fursten Hospodar von
                
            
            
                
                
                
                    der Moldan melden lassen, wurde derselbe nicht allein
                
            
            
                
                
                
                    erbeten, seine Reise, da nunmehr alle Schwierigkei¬
                
            
            
                
                
                
                    ten gehoben wären, ungehindert nach Constant no=
                
            
            
                
                
                
                    pel fortzusetzen, sondern ihm auch von den freund¬
                
            
            
                
                
                
                    schaftlichen Gesinnungen der Ottomannischen Pforte
                
            
            
                
                
                
                    gegen Sr. Maj. den König und die Republik völl¬
                
            
            
                
            
        
        
            
            
                
                
                
                    ge Versicherung gegeben, worauf gedachter Herr
                
            
            
                
                
                
                    Alexandrowitsch auf Befehl Sr. Maj. von hier aus
                
            
            
                
                
                
                    die Ordre erhalten, ohne weiteren Zeitverlust auf
                
            
            
                
                
                
                    ter als Sr. Maj. und der Republik außerordentl
                
            
            
                
                
                
                    cher Gesandter den angetretenen Weg weiter fortzu¬
                
            
            
                
                
                
                    stellen. Eine von der Republik zu dem Kronschaß
                
            
            
                
                
                
                    bestellte Commißion hat nur neulich mittelst zweer
                
            
            
                
                
                
                    Edicte allen und jeden Inhabern Königl. Guther,
                
            
            
                
                
                
                    Schlösser, Dörfer, Vogteyen, Lehngüter, Schultze
                
            
            
                
                
                
                    reyen, und wer sonst unter irgend einem Titel mit
                
            
            
                
                
                
                    Königlichen Güthern möge seyn begnadiget worden
                
            
            
                
                
                
                    bekannt werden lassen: daß dieselben die Quarte, so=
                
            
            
                
                
                
                    strationen zustehet, in zween Terminen auf den be=
                
            
            
                
                
                
                    nannten Kammern bey Vermeidung der durch die
                
            
            
                
                
                
                    Gesetze bestimmten Strafe abzutragen mit diesen
                
            
            
                
                
                
                    jetzt laufenden Jahr anfangen sollen. Eben dieselbe
                
            
            
                
                
                
                    Kammern und dieselben Zahlungstermine hat diesel
                
            
            
                
                
                
                    he Commißion zur Erlegung der Juden Kopfsteuet
                
            
            
                
                
                
                    besage der neuerrichteten Tariffen angesetzet, mit der
                
            
            
                
                
                
                    beygefügten Verwarnung: daß wenn ein oder die
                
            
            
                
                
                
                    fall ist einer der seltensten, die sich jemals in der andre Juden Gemeine in der Folge der Zeit den son
                
            
            
                
                
                
                    benannten Kopfschoß in die angewiesene Kammer
                
            
            
                
                
                
                    nicht entrichten würde, sollen dergleichen Rückständ
                
            
            
                
                
                
                    beyzutreiben der Armee überlassen werden. Uebr
                
            
            
                
                
                
                    gens sind die Gebühren für die Quittungen und all
                
            
            
                
                
                
                    Sporteln, unter was für Vorwand dieselben seyn
                
            
            
                
                
                
                    mögen, so wohl bey Bezahlung der Quarte als auch
                
            
            
                
                
                
                    der Juden Kopfsteuer durch die vorbeschriebnen Edici=
                
            
            
                
                
                
                    auf das schärfste verboten, angesehen den Herren
                
            
            
                
                
                
                    Schatzbedienten bey gedachten Zollkammern auch fül
                
            
            
                
                
                
                    solche Einnahme von dem Kronschatz ihr Gehalt
                
            
            
                
                
                
                    ausgesetzet worden. Sr. Durchl. der Fürst Ponia
                
            
            
                
                
                
                    towski, Oesterreichischer General, dessen Pohlnischen
                
            
            
                
                
                
                    Würde eines Fürsten des heil. Römischen Reichs ver¬
                
            
            
                
                
                
                    mehret haben, sind wieder von hier nach Wien abg
                
            
            
                
                
                
                    Wechsel-Cours & Species d. 6. Märtz 1766
                
            
            
                
                
                
                    Amsterdam 41 Tage 309gr. 71 Tage 307½ gr.
                
            
            
                
                
                
                    6 W. 129½ gr.
                
            
            
                
                
                
                    Hamburg 3 W. 130 gr.
                
            
            
                
                
                
                    Dantzig 27 pr. Cto.
                
            
            
                
                
                
                    Berlin
                
            
            
                
                
                
                    Ducateb neue 9 fl. 5 gr.
                
            
            
                
                
                
                    Alberts Taler 135 gr.
                
            
            
                
                
                
                    Alt Polnisch Geld 15 pr. Cto
                
            
            
                
                
                
                    Rubel 115 gr.
                
            
            
                
                
                
                    Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montag
                
            
            
                
                
                
                    und des Freytags Vormittags um 10 Uhr in dem
                
            
            
                
                
                
                    Kanterschen Buchladen ausgegeben.