prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=04_04_2024_20:26
        2024-04-04T21:27:14.148+02:00
        2024-04-04T20:26:32.047Z
        
    
    
        
            
                
                
                
                
            
        
        
        
            
            
                
                
                
                    
                    
                        sammleten
                    
                
                
                    
                    
                        Reichsstände
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        lenken,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        es
                    
                
                
                    
                    
                        soll
                    
                
                
                    
                    
                        ihm
                    
                
                
                    sammleten Reichsstände zu lenken, und es soll ihm
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ieder
                    
                
                
                    
                    
                        zugestellet
                    
                
                
                    
                    
                        wer
                    
                
                
                    ieder zugestellet wer
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Marschallsautorität;
                    
                
                
                    auch die Marschallsautorität;
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        den,
                    
                
                
                    
                    
                        welches
                    
                
                
                    
                    
                        aber
                    
                
                
                    
                    
                        bis
                    
                
                
                    
                    
                        jetzo
                    
                
                
                    
                    
                        noch
                    
                
                
                    
                    
                        nicht
                    
                
                
                    
                    
                        erfolget
                    
                
                
                    
                    
                        ist.
                    
                
                
                    
                    
                        Das
                    
                
                
                    den, welches aber bis jetzo noch nicht erfolget ist. Das
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Commando
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        300
                    
                
                
                    
                    
                        Mann
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Krongarde
                    
                
                
                    
                    
                        kommt
                    
                
                
                    Commando der 300 Mann der Krongarde kommt
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        Preußen
                    
                
                
                    
                    
                        zurüͤck;
                    
                
                
                    
                    
                        es
                    
                
                
                    
                    
                        treffen
                    
                
                
                    
                    
                        hier
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        täͤglich
                    
                
                
                    
                    
                        Hu¬
                    
                
                
                    nach Preußen zurüͤck; es treffen hier auch täͤglich Hu¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        saren
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Panzerfahnen
                    
                
                
                    
                    
                        ein.
                    
                
                
                    
                    
                        Sonsten
                    
                
                
                    
                    
                        ist
                    
                
                
                    
                    
                        hier
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    saren und Panzerfahnen ein. Sonsten ist hier die
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gewisse
                    
                
                
                    
                    
                        Nachricht
                    
                
                
                    
                    
                        eingelaufen,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        nachdem
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    gewisse Nachricht eingelaufen, daß nachdem die
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Poniatowskischen
                    
                
                
                    
                    
                        Truppen
                    
                
                
                    
                    
                        auf
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Division
                    
                
                
                    Poniatowskischen Truppen auf die Division
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Kronfeldwachmeisters
                    
                
                
                    
                    
                        Makronowski
                    
                
                
                    
                    
                        gestoßen,
                    
                
                
                    des Kronfeldwachmeisters Makronowski gestoßen,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        erstere
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        letztere
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        ergeben
                    
                
                
                    
                    
                        genöthigt,
                    
                
                
                    erstere die letztere sich zu ergeben genöthigt,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        ihr
                    
                
                
                    
                    
                        60000
                    
                
                
                    
                    
                        fl.
                    
                
                
                    
                    
                        abgenommen,
                    
                
                
                    
                    
                        ihr
                    
                
                
                    
                    
                        Oberhaupt
                    
                
                
                    
                    
                        aber
                    
                
                
                    und ihr 60000 fl. abgenommen, ihr Oberhaupt aber
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        auf
                    
                
                
                    
                    
                        sein
                    
                
                
                    
                    
                        Ehrenwort
                    
                
                
                    
                    
                        loßgelaßen
                    
                
                
                    
                    
                        worden.
                    
                
                
                    
                    
                        Der
                    
                
                
                    
                    
                        Kron¬
                    
                
                
                    auf sein Ehrenwort loßgelaßen worden. Der Kron¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        großfeldherr
                    
                
                
                    
                    
                        befindet
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Reichsarmee
                    
                
                
                    
                    
                        bey
                    
                
                
                    großfeldherr befindet sich mit der Reichsarmee bey
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Samboz.
                    
                
                
                    
                    
                        Man
                    
                
                
                    
                    
                        will
                    
                
                
                    
                    
                        sagen,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Römisch¬
                    
                
                
                    Samboz. Man will sagen, daß sich die Römisch¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        kayserlichen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Französischen
                    
                
                
                    
                    
                        Gesandten
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        ihren
                    
                
                
                    kayserlichen und Französischen Gesandten nach ihren
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Höfen
                    
                
                
                    
                    
                        zurückbegeben
                    
                
                
                    
                    
                        werden.
                    
                
                
                    Höfen zurückbegeben werden.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Pohlnischer
                    
                
                
                    
                    
                        Reichstagsschluß
                    
                
                
                    
                    
                        wegen
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    Pohlnischer Reichstagsschluß wegen des
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Herzogthums
                    
                
                
                    
                    
                        Curland.
                    
                
                
                    Herzogthums Curland.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Da
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Constitution
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        Anno
                    
                
                
                    
                    
                        1706.
                    
                
                
                    
                    
                        Art.
                    
                
                
                    
                    
                        20.
                    
                
                
                    
                    
                        un=
                    
                
                
                    Da die Constitution von Anno 1706. Art. 20. un=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ter
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Titel
                    
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        curatela
                    
                
                
                    
                    
                        ausdrücklich
                    
                
                
                    
                    
                        verbietet,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    ter dem Titel de curatela ausdrücklich verbietet, daß
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ohne
                    
                
                
                    
                    
                        Einwilligung
                    
                
                
                    
                    
                        eines
                    
                
                
                    
                    
                        Reichstages
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        König
                    
                
                
                    
                    
                        auf
                    
                
                
                    ohne Einwilligung eines Reichstages der König auf
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        keinerley
                    
                
                
                    
                    
                        Art
                    
                
                
                    
                    
                        über
                    
                
                
                    
                    
                        diejenigen
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogthümer
                    
                
                
                    
                    
                        disponi¬
                    
                
                
                    keinerley Art über diejenigen Herzogthümer disponi¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ren,
                    
                
                
                    
                    
                        soll
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Republik
                    
                
                
                    
                    
                        gehören,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Ansehung
                    
                
                
                    ren, soll so zu der Republik gehören, und in Ansehung
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogthums
                    
                
                
                    
                    
                        Curland
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Semgallen
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    des Herzogthums Curland und Semgallen in den
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Pactis
                    
                
                
                    
                    
                        conventis
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Königs
                    
                
                
                    
                    
                        August
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        UIIten
                    
                
                
                    
                    
                        glor=
                    
                
                
                    Pactis conventis des Königs August des UIIten glor=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        würdigsten
                    
                
                
                    
                    
                        Andenkens
                    
                
                
                    
                    
                        namentlich
                    
                
                
                    
                    
                        wegen
                    
                
                
                    
                    
                        dieser
                    
                
                
                    
                    
                        Her¬
                    
                
                
                    würdigsten Andenkens namentlich wegen dieser Her¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        zogthümer
                    
                
                
                    
                    
                        festgesetzt
                    
                
                
                    
                    
                        worden,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        Ihro
                    
                
                
                    
                    
                        Majestät
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    zogthümer festgesetzt worden, daß Ihro Majestät mit
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Republik
                    
                
                
                    
                    
                        dafür
                    
                
                
                    
                    
                        Sorge
                    
                
                
                    
                    
                        tragen
                    
                
                
                    
                    
                        würden;
                    
                
                
                    
                    
                        Die
                    
                
                
                    
                    
                        Re¬
                    
                
                
                    der Republik dafür Sorge tragen würden; Die Re¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        publik
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        wenige
                    
                
                
                    
                    
                        Zeit
                    
                
                
                    
                    
                        hernach
                    
                
                
                    
                    
                        auf
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Pacifica¬
                    
                
                
                    publik auch wenige Zeit hernach auf dem Pacifica¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        tionsreichstage
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        Anno
                    
                
                
                    
                    
                        1736
                    
                
                
                    
                    
                        durch
                    
                
                
                    
                    
                        eine
                    
                
                
                    
                    
                        Constitu=
                    
                
                
                    tionsreichstage von Anno 1736 durch eine Constitu=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        tion
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Könige
                    
                
                
                    
                    
                        August
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        IIIten
                    
                
                
                    
                    
                        glorwur¬
                    
                
                
                    tion dem Könige August dem IIIten glorwur¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        digsten
                    
                
                
                    
                    
                        Andenkens
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Gewalt
                    
                
                
                    
                    
                        aufgetragen,
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        Ab=
                    
                
                
                    digsten Andenkens die Gewalt aufgetragen, nach Ab=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        sterben
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        damaligen
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogs
                    
                
                
                    
                    
                        Ferdinands
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    sterben des damaligen Herzogs Ferdinands und nach
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Erlöschung
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Kettlerischen
                    
                
                
                    
                    
                        Stammes,
                    
                
                
                    
                    
                        diese
                    
                
                
                    
                    
                        Her¬
                    
                
                
                    Erlöschung des Kettlerischen Stammes, diese Her¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        zogthümer
                    
                
                
                    
                    
                        einem
                    
                
                
                    
                    
                        andern
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        Lehn
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        geben,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        zu¬
                    
                
                
                    zogthümer einem andern zu Lehn zu geben, und zu¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        folge
                    
                
                
                    
                    
                        dieser
                    
                
                
                    
                    
                        Constitution
                    
                
                
                    
                    
                        Ernst
                    
                
                
                    
                    
                        Johann
                    
                
                
                    
                    
                        Graf
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        Bi¬
                    
                
                
                    folge dieser Constitution Ernst Johann Graf von Bi¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ron
                    
                
                
                    
                    
                        fur
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        seine
                    
                
                
                    
                    
                        männliche
                    
                
                
                    
                    
                        Nachkommen,
                    
                
                
                    
                    
                        diese
                    
                
                
                    ron fur sich und seine männliche Nachkommen, diese
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Herzogthümer
                    
                
                
                    
                    
                        Curland
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Semgallen
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        Lehn
                    
                
                
                    
                    
                        er¬
                    
                
                
                    Herzogthümer Curland und Semgallen zu Lehn er¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        hielte,
                    
                
                
                    
                    
                        nachdem
                    
                
                
                    
                    
                        vorhero
                    
                
                
                    
                    
                        zufolge
                    
                
                
                    
                    
                        gedachter
                    
                
                
                    
                    
                        Constitu¬
                    
                
                
                    hielte, nachdem vorhero zufolge gedachter Constitu¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        tion
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        demselben
                    
                
                
                    
                    
                        über
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        ihm
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        erfüllende
                    
                
                
                    tion mit demselben über die von ihm zu erfüllende
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Conditiones
                    
                
                
                    
                    
                        eine
                    
                
                
                    
                    
                        Convention
                    
                
                
                    
                    
                        geschlossen
                    
                
                
                    
                    
                        war:
                    
                
                
                    
                    
                        Als
                    
                
                
                    Conditiones eine Convention geschlossen war: Als
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        schützen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        erhalten
                    
                
                
                    
                    
                        Wir
                    
                
                
                    
                    
                        aus
                    
                
                
                    
                    
                        vorgedachten
                    
                
                
                    
                    
                        Ursachen
                    
                
                
                    schützen und erhalten Wir aus vorgedachten Ursachen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        Herzog
                    
                
                
                    
                    
                        Ernst
                    
                
                
                    
                    
                        Johann
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        seine
                    
                
                
                    
                    
                        männlichen
                    
                
                
                    den Herzog Ernst Johann und seine männlichen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Nachkommen
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Recht
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Besitz
                    
                
                
                    Nachkommen in dem Recht und dem Besitz
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        ihm
                    
                
                
                    
                    
                        rechtmäßig
                    
                
                
                    
                    
                        erhaltenen
                    
                
                
                    
                    
                        Lehns,
                    
                
                
                    
                    
                        wie
                    
                
                
                    des von ihm rechtmäßig erhaltenen Lehns, wie
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        wir
                    
                
                
                    
                    
                        denn
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Ritterschaft
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        Curland
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Sem=
                    
                
                
                    wir denn auch die Ritterschaft von Curland und Sem=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gallen
                    
                
                
                    
                    
                        bey
                    
                
                
                    
                    
                        ihren
                    
                
                
                    
                    
                        Rechten,
                    
                
                
                    
                    
                        Privilegiis,
                    
                
                
                    
                    
                        pactis
                    
                
                
                    
                    
                        subje-
                    
                
                
                    gallen bey ihren Rechten, Privilegiis, pactis subje-
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ctionis,
                    
                
                
                    
                    
                        et
                    
                
                
                    
                    
                        formula
                    
                
                
                    
                    
                        Regiminis
                    
                
                
                    
                    
                        erhalten
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        schützen,
                    
                
                
                    ctionis, et formula Regiminis erhalten und schützen,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        diejenigen
                    
                
                
                    
                    
                        Bedingungen
                    
                
                
                    
                    
                        ausgenommen,
                    
                
                
                    
                    
                        welche
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    diejenigen Bedingungen ausgenommen, welche der
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Herzog
                    
                
                
                    
                    
                        vermöge
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        gedachten
                    
                
                
                    
                    
                        Convention
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        erfüllen
                    
                
                
                    Herzog vermöge der gedachten Convention zu erfüllen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        schuldig
                    
                
                
                    
                    
                        ist.
                    
                
                
                    
                    
                        Da
                    
                
                
                    
                    
                        aber
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Herzog
                    
                
                
                    
                    
                        Ernst
                    
                
                
                    
                    
                        Johann
                    
                
                
                    
                    
                        im
                    
                
                
                    schuldig ist. Da aber der Herzog Ernst Johann im
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Jahr
                    
                
                
                    
                    
                        1739
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        Lehn
                    
                
                
                    
                    
                        nicht
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Person
                    
                
                
                    
                    
                        sondern
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Con=
                    
                
                
                    Jahr 1739 das Lehn nicht in Person sondern der Con=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        stitution
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        1683
                    
                
                
                    
                    
                        entgegen,
                    
                
                
                    
                    
                        durch
                    
                
                
                    
                    
                        einen
                    
                
                
                    
                    
                        Gevollmäch=
                    
                
                
                    stitution von 1683 entgegen, durch einen Gevollmäch=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        tigten
                    
                
                
                    
                    
                        nehmen
                    
                
                
                    
                    
                        laßen,
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        ordnen
                    
                
                
                    
                    
                        Wir,
                    
                
                
                    
                    
                        um
                    
                
                
                    
                    
                        vorgedach¬
                    
                
                
                    tigten nehmen laßen, so ordnen Wir, um vorgedach¬
                
            
            
                
            
        
        
            
            
                
                
                
                    
                    
                        tem
                    
                
                
                    
                    
                        Gesetze
                    
                
                
                    
                    
                        wiederum
                    
                
                
                    
                    
                        seine
                    
                
                
                    
                    
                        erste
                    
                
                
                    
                    
                        Kraft
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        geben,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    tem Gesetze wiederum seine erste Kraft zu geben, daß
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Herzog
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        Lehn
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Person
                    
                
                
                    
                    
                        empfange,
                    
                
                
                    
                    
                        wenn
                    
                
                
                    
                    
                        sein
                    
                
                
                    der Herzog das Lehn in Person empfange, wenn sein
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Alter
                    
                
                
                    
                    
                        oder
                    
                
                
                    
                    
                        seine
                    
                
                
                    
                    
                        Gesundheit
                    
                
                
                    
                    
                        es
                    
                
                
                    
                    
                        zulaßen,
                    
                
                
                    
                    
                        oder
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        sein
                    
                
                
                    Alter oder seine Gesundheit es zulaßen, oder daß sein
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Erbprinz
                    
                
                
                    
                    
                        bey
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        künftigen
                    
                
                
                    
                    
                        König
                    
                
                
                    
                    
                        für
                    
                
                
                    
                    
                        seinen
                    
                
                
                    
                    
                        Vater
                    
                
                
                    Erbprinz bey dem künftigen König für seinen Vater
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Ferner
                    
                
                
                    
                    
                        ordnen
                    
                
                
                    
                    
                        Wir,
                    
                
                
                    Ferner ordnen Wir,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        für
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        Lehn
                    
                
                
                    
                    
                        nehme.
                    
                
                
                    und für sich das Lehn nehme.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        jetzige
                    
                
                
                    
                    
                        Herzog
                    
                
                
                    
                    
                        Ernst
                    
                
                
                    
                    
                        Johann
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        seine
                    
                
                
                    
                    
                        regie¬
                    
                
                
                    daß der jetzige Herzog Ernst Johann und seine regie¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        rende
                    
                
                
                    
                    
                        Nachkommen
                    
                
                
                    
                    
                        keine
                    
                
                
                    
                    
                        fremde
                    
                
                
                    
                    
                        Dienste
                    
                
                
                    
                    
                        annehmen,
                    
                
                
                    rende Nachkommen keine fremde Dienste annehmen,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogthümer
                    
                
                
                    
                    
                        Curland
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Semgallen
                    
                
                
                    und daß die Herzogthümer Curland und Semgallen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        wirklicher
                    
                
                
                    
                    
                        Erlöschung
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        männlichen
                    
                
                
                    
                    
                        Linie
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        je¬
                    
                
                
                    nach wirklicher Erlöschung der männlichen Linie des je¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        tzigen
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogs
                    
                
                
                    
                    
                        Ernst
                    
                
                
                    
                    
                        Johann
                    
                
                
                    
                    
                        an
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Republik
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    tzigen Herzogs Ernst Johann an die Republik zu
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        freyer
                    
                
                
                    
                    
                        Disposition
                    
                
                
                    
                    
                        zurückfalle.
                    
                
                
                    
                    
                        Auch
                    
                
                
                    
                    
                        wollen
                    
                
                
                    
                    
                        Wir,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    freyer Disposition zurückfalle. Auch wollen Wir, daß
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Convention,
                    
                
                
                    
                    
                        welche
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Gefolge
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Constitution
                    
                
                
                    die Convention, welche in Gefolge der Constitution
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        1736
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        22sten
                    
                
                
                    
                    
                        November
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Herzoge
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    von 1736 den 22sten November mit dem Herzoge zu
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Danzig
                    
                
                
                    
                    
                        1737
                    
                
                
                    
                    
                        ist
                    
                
                
                    
                    
                        geschlossen
                    
                
                
                    
                    
                        worden,
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Constitution
                    
                
                
                    Danzig 1737 ist geschlossen worden, der Constitution
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        gegenwärtigen
                    
                
                
                    
                    
                        Reichstages
                    
                
                
                    
                    
                        inserirt
                    
                
                
                    
                    
                        werde.
                    
                
                
                    
                    
                        Da
                    
                
                
                    des gegenwärtigen Reichstages inserirt werde. Da
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        übrigens
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        inzwischen
                    
                
                
                    
                    
                        gemachte
                    
                
                
                    
                    
                        Dispositiones
                    
                
                
                    
                    
                        mit
                    
                
                
                    übrigens die inzwischen gemachte Dispositiones mit
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        diesen
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogthümern
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        ausgefertigte
                    
                
                
                    
                    
                        Diploma
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    diesen Herzogthümern das ausgefertigte Diploma und
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        alle
                    
                
                
                    
                    
                        andre
                    
                
                
                    
                    
                        Actus,
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        ohne
                    
                
                
                    
                    
                        Zuziehung
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        ordinis
                    
                
                
                    alle andre Actus, die ohne Zuziehung des ordinis
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        equestris
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        ohne
                    
                
                
                    
                    
                        Einwilligung
                    
                
                
                    
                    
                        eines
                    
                
                
                    
                    
                        Reichstages
                    
                
                
                    equestris und ohne Einwilligung eines Reichstages
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        allein
                    
                
                
                    
                    
                        durch
                    
                
                
                    
                    
                        das
                    
                
                
                    
                    
                        letztere
                    
                
                
                    
                    
                        Resultat
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        S.
                    
                
                
                    
                    
                        C.
                    
                
                
                    
                    
                        erfol¬
                    
                
                
                    und allein durch das letztere Resultat des S. C. erfol¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        get
                    
                
                
                    
                    
                        sind,
                    
                
                
                    
                    
                        denen
                    
                
                
                    
                    
                        Gesetzen
                    
                
                
                    
                    
                        entgegen
                    
                
                
                    
                    
                        laufen,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        also
                    
                
                
                    get sind, denen Gesetzen entgegen laufen, und also
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ungultig
                    
                
                
                    
                    
                        sind,
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        declariren
                    
                
                
                    
                    
                        Wir,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        solche
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    ungultig sind, so declariren Wir, daß solche dem
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Herzoge
                    
                
                
                    
                    
                        Ernst
                    
                
                
                    
                    
                        Johann
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        seinen
                    
                
                
                    
                    
                        männlichen
                    
                
                
                    
                    
                        Nach¬
                    
                
                
                    Herzoge Ernst Johann und seinen männlichen Nach¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        kommen
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        keinem
                    
                
                
                    
                    
                        Nachtheil
                    
                
                
                    
                    
                        gereichen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        hinder¬
                    
                
                
                    kommen zu keinem Nachtheil gereichen und hinder¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        lich
                    
                
                
                    
                    
                        seyn
                    
                
                
                    
                    
                        sollen.
                    
                
                
                    
                    
                        Wir
                    
                
                
                    
                    
                        befehlen
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        hiemit
                    
                
                
                    
                    
                        im
                    
                
                
                    
                    
                        Namen
                    
                
                
                    lich seyn sollen. Wir befehlen auch hiemit im Namen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Republik
                    
                
                
                    
                    
                        allen
                    
                
                
                    
                    
                        Einwohnern
                    
                
                
                    
                    
                        dieser
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogthümer,
                    
                
                
                    der Republik allen Einwohnern dieser Herzogthümer,
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        wes
                    
                
                
                    
                    
                        Standes
                    
                
                
                    
                    
                        sie
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        seyn
                    
                
                
                    
                    
                        mögen,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        sie
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    wes Standes sie auch seyn mögen, daß sie nach den
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Gesetzen
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Herzogthümer
                    
                
                
                    
                    
                        ihrem
                    
                
                
                    
                    
                        rechtmäßigen
                    
                
                
                    
                    
                        Her¬
                    
                
                
                    Gesetzen der Herzogthümer ihrem rechtmäßigen Her¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        zoge
                    
                
                
                    
                    
                        Ernst
                    
                
                
                    
                    
                        Johann
                    
                
                
                    
                    
                        unterworfen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        treu
                    
                
                
                    
                    
                        seyn
                    
                
                
                    
                    
                        sollen.
                    
                
                
                    zoge Ernst Johann unterworfen und treu seyn sollen.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Da
                    
                
                
                    
                    
                        auch
                    
                
                
                    
                    
                        unterschiedene
                    
                
                
                    
                    
                        Klagen
                    
                
                
                    
                    
                        von
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        Woywod¬
                    
                
                
                    Da auch unterschiedene Klagen von den Woywod¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        schaften
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Distrikten
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Lithauen
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Liefland
                    
                
                
                    
                    
                        we=
                    
                
                
                    schaften und Distrikten in Lithauen und Liefland we=
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gen
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        Gränzen,
                    
                
                
                    
                    
                        Zölle
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        andern
                    
                
                
                    
                    
                        Umständen
                    
                
                
                    
                    
                        ge¬
                    
                
                
                    gen der Gränzen, Zölle und andern Umständen ge¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        führt
                    
                
                
                    
                    
                        werden,
                    
                
                
                    
                    
                        so
                    
                
                
                    
                    
                        wollen
                    
                
                
                    
                    
                        wir
                    
                
                
                    
                    
                        sorgen,
                    
                
                
                    
                    
                        daß
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        künfti¬
                    
                
                
                    führt werden, so wollen wir sorgen, daß der künfti¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ge
                    
                
                
                    
                    
                        König
                    
                
                
                    
                    
                        desfalls
                    
                
                
                    
                    
                        eine
                    
                
                
                    
                    
                        Commission
                    
                
                
                    
                    
                        bestellt.
                    
                
                
                    ge König desfalls eine Commission bestellt.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Wilda,
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        8.
                    
                
                
                    
                    
                        Jun.
                    
                
                
                    Wilda, den 8. Jun.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Die
                    
                
                
                    
                    
                        Capturgerichte
                    
                
                
                    
                    
                        sind
                    
                
                
                    
                    
                        vor
                    
                
                
                    
                    
                        3
                    
                
                
                    
                    
                        Wochen
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    Die Capturgerichte sind vor 3 Wochen in der
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Woywodschaft
                    
                
                
                    
                    
                        Wilda
                    
                
                
                    
                    
                        angefangen
                    
                
                
                    
                    
                        worden,
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        mor¬
                    
                
                
                    Woywodschaft Wilda angefangen worden, und mor¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gen
                    
                
                
                    
                    
                        wird
                    
                
                
                    
                    
                        man
                    
                
                
                    
                    
                        den
                    
                
                
                    
                    
                        Schluß
                    
                
                
                    
                    
                        derselben
                    
                
                
                    
                    
                        bestimmen;
                    
                
                
                    
                    
                        im
                    
                
                
                    gen wird man den Schluß derselben bestimmen; im
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        übrigen
                    
                
                
                    
                    
                        wird
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        unsern
                    
                
                
                    
                    
                        Gegenden
                    
                
                
                    
                    
                        Ruhe
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Sicher¬
                    
                
                
                    übrigen wird in unsern Gegenden Ruhe und Sicher¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        heit
                    
                
                
                    
                    
                        erhalten.
                    
                
                
                    
                    
                        Der
                    
                
                
                    
                    
                        Herr
                    
                
                
                    
                    
                        Marschall
                    
                
                
                    
                    
                        der
                    
                
                
                    
                    
                        allgemeinen
                    
                
                
                    heit erhalten. Der Herr Marschall der allgemeinen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Conföderation,
                    
                
                
                    
                    
                        welcher
                    
                
                
                    
                    
                        sich
                    
                
                
                    
                    
                        bisher
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        Nowogrod
                    
                
                
                    
                    
                        auf¬
                    
                
                
                    Conföderation, welcher sich bisher in Nowogrod auf¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        gehalten,
                    
                
                
                    
                    
                        wird
                    
                
                
                    
                    
                        auf
                    
                
                
                    
                    
                        die
                    
                
                
                    
                    
                        Feyertage
                    
                
                
                    
                    
                        nach
                    
                
                
                    
                    
                        Stonim
                    
                
                
                    
                    
                        ge¬
                    
                
                
                    gehalten, wird auf die Feyertage nach Stonim ge¬
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        hen.
                    
                
                
                    hen.
                
            
            
                
            
        
        
            
            
                
                
                
                    
                    
                        AVERTISSEMENT.
                    
                
                
                    AVERTISSEMENT.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Bey
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Verleger
                    
                
                
                    
                    
                        dieser
                    
                
                
                    
                    
                        Zeitung
                    
                
                
                    
                    
                        ist
                    
                
                
                    
                    
                        zu
                    
                
                
                    
                    
                        haben:
                    
                
                
                    Bey dem Verleger dieser Zeitung ist zu haben:
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Morgagni,
                    
                
                
                    
                    
                        Io.
                    
                
                
                    
                    
                        Baptist.
                    
                
                
                    
                    
                        de
                    
                
                
                    
                    
                        sedibus
                    
                
                
                    
                    
                        et
                    
                
                
                    
                    
                        causis
                    
                
                
                    
                    
                        morbo-
                    
                
                
                    Morgagni, Io. Baptist. de sedibus et causis morbo-
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        rum
                    
                
                
                    
                    
                        per
                    
                
                
                    
                    
                        anatomen
                    
                
                
                    
                    
                        indagatis,
                    
                
                
                    
                    
                        libri
                    
                
                
                    
                    
                        5,
                    
                
                
                    
                    
                        Tomi
                    
                
                
                    
                    
                        2,
                    
                
                
                    
                    
                        fol.
                    
                
                
                    rum per anatomen indagatis, libri 5, Tomi 2, fol.
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        maj.
                    
                
                
                    
                    
                        Venet.
                    
                
                
                    
                    
                        751,
                    
                
                
                    
                    
                        24
                    
                
                
                    
                    
                        fl.
                    
                
                
                    
                    
                        Ej.
                    
                
                
                    
                    
                        Adversaria
                    
                
                
                    
                    
                        anatomica
                    
                
                
                    maj. Venet. 751, 24 fl. Ej. Adversaria anatomica
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        omnia,
                    
                
                
                    
                    
                        c.
                    
                
                
                    
                    
                        fig.
                    
                
                
                    
                    
                        Vol.
                    
                
                
                    
                    
                        6,
                    
                
                
                    
                    
                        fol.
                    
                
                
                    
                    
                        maj.
                    
                
                
                    
                    
                        Venet
                    
                
                
                    
                    
                        763,
                    
                
                
                    
                    
                        8
                    
                
                
                    
                    
                        fl.
                    
                
                
                    omnia, c. fig. Vol. 6, fol. maj. Venet 763, 8 fl.
                
            
            
                
            
        
        
            
            
                
                
                
                    
                    
                        Diese
                    
                
                
                    
                    
                        Gelehrte
                    
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Politische
                    
                
                
                    
                    
                        Zeitung
                    
                
                
                    
                    
                        wird
                    
                
                
                    
                    
                        des
                    
                
                
                    
                    
                        Montags
                    
                
                
                    Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        und
                    
                
                
                    
                    
                        Freytags
                    
                
                
                    
                    
                        in
                    
                
                
                    
                    
                        dem
                    
                
                
                    
                    
                        Kanterschen
                    
                
                
                    
                    
                        Buchladen
                    
                
                
                    und Freytags in dem Kanterschen Buchladen
                
            
            
                
                
                
                    
                    
                        ausgegeben.
                    
                
                
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