prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.15.0:model_id=39995:lm=none:date=16_07_2024_23:49 2024-07-16T22:55:18.005+02:00 2024-07-18T00:43:02.977+02:00 den im 4ten Capitel beschrieben, und es findet sich, daß dieses Manichäer sind. — Lucas von der V. widerlegt, da er die Arnoldschen und Zwingel denser schreibt, bestreitet in seinem Buche lauter Irrthümer der Manichäer. — Hier erinnert der Verf. daß der Titel dieses Buches nach der Zeit erst, und setzet sey; aber ohne Beweis. — Auch die Manichäer läug verwarfen die Wassertaufe, und setzten die wahre Tau¬ fe, die sie die geistliche nannten, in Auflegung der Hän¬ de. — Der zweite Abschnitt handelt von andern, die sich außer den Manichäern von der römischen Kirche Bruisianer vor, die zwischen den Manichäern und liches Licht gesetzet, und die Fehler des Martigny, Ar¬ nolds, Dupin, und Baronius widerlegt und verbes¬ sert. Von den Bruisianern stammen die Hanrichianer ab. Hanrich, ein Mönch, war der Apostel des Peter von Bruis. – Hier Arnold, einen Schüler des Abälard gestiftet sind. Er hat vornehmlich zu Zürich gelehrt. Guilliman Kanterschen Buchhandlung 3 fl. hält Zwingeln für seinen Nachfolger, welches aber Thuy, welcher wider die Albigenser und Wal= schen Lehrsätze von einander unterscheidet. — Der Verf. kommt endlich im dritten Abschnitt auf die Wal= denser, deren Ursprung, und Lehren, die ziemlich weitläuftig beschrieben werden. Der Verf. befreiet sie zwar unrichtig, gegen die Waldenser und Albigenser ge= von der Beschuldigung, daß Sie Manichäer gewesen, und dieses konnten wir wohl vermuthen: aber wir sin¬ neten die wirkliche Gegenwart des Leibes Christi im heil. den auch hier nicht eben so häufig die Schriftsteller Abendmale, und erklärten die Stelle in den Einsetzungs= der damaligen Zeiten, als vielmehr hin und wieder worten: Hoc est corpus meum also, daß Christus nicht auf etwas aus den eigenen Büchern dieser Leute, ange¬ das Brodt, sondern auf sich selbst gewiesen habe. Sie führt, wo wieder noch wohl manches könnte erinnert werden. — Hiernächst wird von den Albigen¬ sern gehandelt, welche sehr richtig von den Walden¬ sern unterschieden werden. Wo sich denn endlich der Verf. nicht weiter helfen kann, macht er unter den abgesondert, und welche, da sie nicht alle einerley Richt: Waldensern selbst einen Unterschied, von welchen wirk¬ schnur des Glaubens hatten, einige die heil. Schrift lich etliche sich mit den Manichäern vermischt. Aber allein, andere auch einige Kirchenväter der ersten Jahr- auch die, welche am reinsten geblieben, dünken uns hunderte annahmen, auch wiederum sich in verschiede= doch solche Sätze gelehrt zu haben, die Ihnen keine ne Secten abgetheilet haben. Hier kommen zuerst die Ehre machen, als von der Dreyeinigkeit, von der Göttlichkeit des Sohnes, vom öffentlichen Gottes¬ der römischen Kirche die Mittelstraße halten. Der dienst, vom Ehestande, von der Obrigkeit rc. — die Verf. hat die Geschichte dieser Leute recht in ein deut¬ Joachiten und Beguinen machen den Beschluß dieses Theils. Herr Füeslins Fleiß und Bekannt¬ schaft mit den Schriftstellern der mittlern Zeit, giebt seiner Geschichte, die interreßant, und angenehm ge¬ schrieben ist, einen vorzüglichen Werth. — Doch können wir nicht leugnen, daß wir manchmal die ganz nächst kommt der V. auf die Arnoldisten, die von kalte Unpartheylichkeit vermissen, die bey einem Ge¬ schichtschreiber ganz nothwendig ist. Kostet in der Berlin, vom 15. Januar. Se, Majestät, der König, haben den bey der Mag¬ Kammerdeputation zu Halle, gestandenen Kammerdi¬ rector, Herrn von Breitenbauch, zum Präsidenten bey den bey der etablirten Pepiniere des General=Ober¬ Finanz=Krieges= und Domainendirectorii seit einiger Zeit mit vielem Beyfall gearbeiteten Domcapitular¬ und Mindenschen Landrath, Herrn von Ledebur, hin¬ den bisherigen Land-Krieges- und Domainenrath in der Halberstädtschen Provinz, und Krieges= und Do= mainenkammerdeputation, Herrn von Arnstedt, zum Kammerdirectore in die Stelle des verstorbenen gehei= men Kriegesraths und Kammerdirectoris, Freyherrn von Werthern, wegen ihrer Geschicklichkeit und Appli¬ deburgischen Krieges= und Domainenkammer, und cation, allergnödigst zu ernennen geruhet. Auch ha¬ ben Se. Majestät der König, unser allergnädigster Herr, aus höchsteigener Bewegung, Dero geheimen der Mindenschen Krieges= und Domainenkammer, und Ober=Finanz=Krieges= und Domainenrath, Herrn Tarrach, zur Aufmunterung Seines unermüdeten und rechtschaffenen Diensteifers, Fleißes und Droiture womit Derselbe das Commerce= und Manufacturwe¬ sen und andere Branchen zu Dero allerhöchsten Wohl¬ wiederum zum Kammerdirectore, an des avancirten gefallen bearbeitet, eine sehr beträchtliche Zulage Sei¬ Herrn rc. von Breitenbauch Stelle, nicht weniger auch nes bisherigen Gehalts, mit Bezeugung Dero Aller¬ höchsten Zufriedenheit allergnadigst zu conferiren geruhet. Thorn, den 10. Januar. Aus sichern Schreiben von polnischen Händen hat man in Ansehung des in voriger Woche, jenseits der Weichsel