prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=04_04_2024_20:26 2024-04-04T21:27:14.148+02:00 2024-04-04T20:26:32.047Z sammleten Reichsstände zu lenken, und es soll ihm sammleten Reichsstände zu lenken, und es soll ihm ieder zugestellet wer ieder zugestellet wer auch die Marschallsautorität; auch die Marschallsautorität; den, welches aber bis jetzo noch nicht erfolget ist. Das den, welches aber bis jetzo noch nicht erfolget ist. Das Commando der 300 Mann der Krongarde kommt Commando der 300 Mann der Krongarde kommt nach Preußen zurüͤck; es treffen hier auch täͤglich Hu¬ nach Preußen zurüͤck; es treffen hier auch täͤglich Hu¬ saren und Panzerfahnen ein. Sonsten ist hier die saren und Panzerfahnen ein. Sonsten ist hier die gewisse Nachricht eingelaufen, daß nachdem die gewisse Nachricht eingelaufen, daß nachdem die Poniatowskischen Truppen auf die Division Poniatowskischen Truppen auf die Division des Kronfeldwachmeisters Makronowski gestoßen, des Kronfeldwachmeisters Makronowski gestoßen, erstere die letztere sich zu ergeben genöthigt, erstere die letztere sich zu ergeben genöthigt, und ihr 60000 fl. abgenommen, ihr Oberhaupt aber und ihr 60000 fl. abgenommen, ihr Oberhaupt aber auf sein Ehrenwort loßgelaßen worden. Der Kron¬ auf sein Ehrenwort loßgelaßen worden. Der Kron¬ großfeldherr befindet sich mit der Reichsarmee bey großfeldherr befindet sich mit der Reichsarmee bey Samboz. Man will sagen, daß sich die Römisch¬ Samboz. Man will sagen, daß sich die Römisch¬ kayserlichen und Französischen Gesandten nach ihren kayserlichen und Französischen Gesandten nach ihren Höfen zurückbegeben werden. Höfen zurückbegeben werden. Pohlnischer Reichstagsschluß wegen des Pohlnischer Reichstagsschluß wegen des Herzogthums Curland. Herzogthums Curland. Da die Constitution von Anno 1706. Art. 20. un= Da die Constitution von Anno 1706. Art. 20. un= ter dem Titel de curatela ausdrücklich verbietet, daß ter dem Titel de curatela ausdrücklich verbietet, daß ohne Einwilligung eines Reichstages der König auf ohne Einwilligung eines Reichstages der König auf keinerley Art über diejenigen Herzogthümer disponi¬ keinerley Art über diejenigen Herzogthümer disponi¬ ren, soll so zu der Republik gehören, und in Ansehung ren, soll so zu der Republik gehören, und in Ansehung des Herzogthums Curland und Semgallen in den des Herzogthums Curland und Semgallen in den Pactis conventis des Königs August des UIIten glor= Pactis conventis des Königs August des UIIten glor= würdigsten Andenkens namentlich wegen dieser Her¬ würdigsten Andenkens namentlich wegen dieser Her¬ zogthümer festgesetzt worden, daß Ihro Majestät mit zogthümer festgesetzt worden, daß Ihro Majestät mit der Republik dafür Sorge tragen würden; Die Re¬ der Republik dafür Sorge tragen würden; Die Re¬ publik auch wenige Zeit hernach auf dem Pacifica¬ publik auch wenige Zeit hernach auf dem Pacifica¬ tionsreichstage von Anno 1736 durch eine Constitu= tionsreichstage von Anno 1736 durch eine Constitu= tion dem Könige August dem IIIten glorwur¬ tion dem Könige August dem IIIten glorwur¬ digsten Andenkens die Gewalt aufgetragen, nach Ab= digsten Andenkens die Gewalt aufgetragen, nach Ab= sterben des damaligen Herzogs Ferdinands und nach sterben des damaligen Herzogs Ferdinands und nach Erlöschung des Kettlerischen Stammes, diese Her¬ Erlöschung des Kettlerischen Stammes, diese Her¬ zogthümer einem andern zu Lehn zu geben, und zu¬ zogthümer einem andern zu Lehn zu geben, und zu¬ folge dieser Constitution Ernst Johann Graf von Bi¬ folge dieser Constitution Ernst Johann Graf von Bi¬ ron fur sich und seine männliche Nachkommen, diese ron fur sich und seine männliche Nachkommen, diese Herzogthümer Curland und Semgallen zu Lehn er¬ Herzogthümer Curland und Semgallen zu Lehn er¬ hielte, nachdem vorhero zufolge gedachter Constitu¬ hielte, nachdem vorhero zufolge gedachter Constitu¬ tion mit demselben über die von ihm zu erfüllende tion mit demselben über die von ihm zu erfüllende Conditiones eine Convention geschlossen war: Als Conditiones eine Convention geschlossen war: Als schützen und erhalten Wir aus vorgedachten Ursachen schützen und erhalten Wir aus vorgedachten Ursachen den Herzog Ernst Johann und seine männlichen den Herzog Ernst Johann und seine männlichen Nachkommen in dem Recht und dem Besitz Nachkommen in dem Recht und dem Besitz des von ihm rechtmäßig erhaltenen Lehns, wie des von ihm rechtmäßig erhaltenen Lehns, wie wir denn auch die Ritterschaft von Curland und Sem= wir denn auch die Ritterschaft von Curland und Sem= gallen bey ihren Rechten, Privilegiis, pactis subje- gallen bey ihren Rechten, Privilegiis, pactis subje- ctionis, et formula Regiminis erhalten und schützen, ctionis, et formula Regiminis erhalten und schützen, diejenigen Bedingungen ausgenommen, welche der diejenigen Bedingungen ausgenommen, welche der Herzog vermöge der gedachten Convention zu erfüllen Herzog vermöge der gedachten Convention zu erfüllen schuldig ist. Da aber der Herzog Ernst Johann im schuldig ist. Da aber der Herzog Ernst Johann im Jahr 1739 das Lehn nicht in Person sondern der Con= Jahr 1739 das Lehn nicht in Person sondern der Con= stitution von 1683 entgegen, durch einen Gevollmäch= stitution von 1683 entgegen, durch einen Gevollmäch= tigten nehmen laßen, so ordnen Wir, um vorgedach¬ tigten nehmen laßen, so ordnen Wir, um vorgedach¬ tem Gesetze wiederum seine erste Kraft zu geben, daß tem Gesetze wiederum seine erste Kraft zu geben, daß der Herzog das Lehn in Person empfange, wenn sein der Herzog das Lehn in Person empfange, wenn sein Alter oder seine Gesundheit es zulaßen, oder daß sein Alter oder seine Gesundheit es zulaßen, oder daß sein Erbprinz bey dem künftigen König für seinen Vater Erbprinz bey dem künftigen König für seinen Vater Ferner ordnen Wir, Ferner ordnen Wir, und für sich das Lehn nehme. und für sich das Lehn nehme. daß der jetzige Herzog Ernst Johann und seine regie¬ daß der jetzige Herzog Ernst Johann und seine regie¬ rende Nachkommen keine fremde Dienste annehmen, rende Nachkommen keine fremde Dienste annehmen, und daß die Herzogthümer Curland und Semgallen und daß die Herzogthümer Curland und Semgallen nach wirklicher Erlöschung der männlichen Linie des je¬ nach wirklicher Erlöschung der männlichen Linie des je¬ tzigen Herzogs Ernst Johann an die Republik zu tzigen Herzogs Ernst Johann an die Republik zu freyer Disposition zurückfalle. Auch wollen Wir, daß freyer Disposition zurückfalle. Auch wollen Wir, daß die Convention, welche in Gefolge der Constitution die Convention, welche in Gefolge der Constitution von 1736 den 22sten November mit dem Herzoge zu von 1736 den 22sten November mit dem Herzoge zu Danzig 1737 ist geschlossen worden, der Constitution Danzig 1737 ist geschlossen worden, der Constitution des gegenwärtigen Reichstages inserirt werde. Da des gegenwärtigen Reichstages inserirt werde. Da übrigens die inzwischen gemachte Dispositiones mit übrigens die inzwischen gemachte Dispositiones mit diesen Herzogthümern das ausgefertigte Diploma und diesen Herzogthümern das ausgefertigte Diploma und alle andre Actus, die ohne Zuziehung des ordinis alle andre Actus, die ohne Zuziehung des ordinis equestris und ohne Einwilligung eines Reichstages equestris und ohne Einwilligung eines Reichstages und allein durch das letztere Resultat des S. C. erfol¬ und allein durch das letztere Resultat des S. C. erfol¬ get sind, denen Gesetzen entgegen laufen, und also get sind, denen Gesetzen entgegen laufen, und also ungultig sind, so declariren Wir, daß solche dem ungultig sind, so declariren Wir, daß solche dem Herzoge Ernst Johann und seinen männlichen Nach¬ Herzoge Ernst Johann und seinen männlichen Nach¬ kommen zu keinem Nachtheil gereichen und hinder¬ kommen zu keinem Nachtheil gereichen und hinder¬ lich seyn sollen. Wir befehlen auch hiemit im Namen lich seyn sollen. Wir befehlen auch hiemit im Namen der Republik allen Einwohnern dieser Herzogthümer, der Republik allen Einwohnern dieser Herzogthümer, wes Standes sie auch seyn mögen, daß sie nach den wes Standes sie auch seyn mögen, daß sie nach den Gesetzen der Herzogthümer ihrem rechtmäßigen Her¬ Gesetzen der Herzogthümer ihrem rechtmäßigen Her¬ zoge Ernst Johann unterworfen und treu seyn sollen. zoge Ernst Johann unterworfen und treu seyn sollen. Da auch unterschiedene Klagen von den Woywod¬ Da auch unterschiedene Klagen von den Woywod¬ schaften und Distrikten in Lithauen und Liefland we= schaften und Distrikten in Lithauen und Liefland we= gen der Gränzen, Zölle und andern Umständen ge¬ gen der Gränzen, Zölle und andern Umständen ge¬ führt werden, so wollen wir sorgen, daß der künfti¬ führt werden, so wollen wir sorgen, daß der künfti¬ ge König desfalls eine Commission bestellt. ge König desfalls eine Commission bestellt. Wilda, den 8. Jun. Wilda, den 8. Jun. Die Capturgerichte sind vor 3 Wochen in der Die Capturgerichte sind vor 3 Wochen in der Woywodschaft Wilda angefangen worden, und mor¬ Woywodschaft Wilda angefangen worden, und mor¬ gen wird man den Schluß derselben bestimmen; im gen wird man den Schluß derselben bestimmen; im übrigen wird in unsern Gegenden Ruhe und Sicher¬ übrigen wird in unsern Gegenden Ruhe und Sicher¬ heit erhalten. Der Herr Marschall der allgemeinen heit erhalten. Der Herr Marschall der allgemeinen Conföderation, welcher sich bisher in Nowogrod auf¬ Conföderation, welcher sich bisher in Nowogrod auf¬ gehalten, wird auf die Feyertage nach Stonim ge¬ gehalten, wird auf die Feyertage nach Stonim ge¬ hen. hen. AVERTISSEMENT. AVERTISSEMENT. Bey dem Verleger dieser Zeitung ist zu haben: Bey dem Verleger dieser Zeitung ist zu haben: Morgagni, Io. Baptist. de sedibus et causis morbo- Morgagni, Io. Baptist. de sedibus et causis morbo- rum per anatomen indagatis, libri 5, Tomi 2, fol. rum per anatomen indagatis, libri 5, Tomi 2, fol. maj. Venet. 751, 24 fl. Ej. Adversaria anatomica maj. Venet. 751, 24 fl. Ej. Adversaria anatomica omnia, c. fig. Vol. 6, fol. maj. Venet 763, 8 fl. omnia, c. fig. Vol. 6, fol. maj. Venet 763, 8 fl. Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags und Freytags in dem Kanterschen Buchladen und Freytags in dem Kanterschen Buchladen ausgegeben. ausgegeben.