prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.14.0:model_id=39995:lm=none:date=18_04_2024_22:44
2024-04-18T05:54:17.952+02:00
2024-04-18T22:44:00.924+02:00
halb
Landes
selbst
Gelegenheit
genung
gefunden
ha¬
halb Landes selbst Gelegenheit genung gefunden ha¬
ben,
ihre
Schiffe
und
Güter
assecuriren
zu
lassen,
ben, ihre Schiffe und Güter assecuriren zu lassen,
sondern
in
denen
meisten
Fällen
gemüßiget
gewesen
sondern in denen meisten Fällen gemüßiget gewesen
sind,
sich
deshalb
mit
Aufwand
mehrerer
Kosten
an
sind, sich deshalb mit Aufwand mehrerer Kosten an
Auswärtige
zu
wenden.
Auswärtige zu wenden.
Als
haben
Wir
auf
allerunterthänigstes
Ansuchen
Als haben Wir auf allerunterthänigstes Ansuchen
Unserer
getreuen
Kaufmannschaft
Uns
allergnädigst
Unserer getreuen Kaufmannschaft Uns allergnädigst
entschlossen,
in
Unserer
Residenzstadt
Berlin
eine
As=
auf
ein
Westindisches
entschlossen, in Unserer Residenzstadt Berlin eine As= auf ein Westindisches
securanzkammer
errichten
zu
lassen,
welche
Wir
in
securanzkammer errichten zu lassen, welche Wir in
Unsere
Königl.
Protection
nehmen,
und
unter
nach¬
Unsere Königl. Protection nehmen, und unter nach¬
stehenden
Bedingungen,
so
auf
die
Befestigung
die¬
stehenden Bedingungen, so auf die Befestigung die¬
ses
Etablissements
abzielen,
octroyren
wollen.
ses Etablissements abzielen, octroyren wollen.
Wir
thun
auch
solches
hiemit,
und
in
Kraft
dieses
Wir thun auch solches hiemit, und in Kraft dieses
für
Uns
und
Unsere
Thronfolger
und
accordiren
für Uns und Unsere Thronfolger und accordiren
1)
dieser
Assecuranzkammer
ein
unwiederufliches
1) dieser Assecuranzkammer ein unwiederufliches
Octroy
auf
Dreyßig
Jahre,
vom
1sten
Junii
1765
Octroy auf Dreyßig Jahre, vom 1sten Junii 1765
an
gerechnet,
so
daß
während
dieser
Zeit
keine
andere
an gerechnet, so daß während dieser Zeit keine andere
Assecuranzkammer
an
keinem
Orte
in
Unsern
Provin¬
Assecuranzkammer an keinem Orte in Unsern Provin¬
zen
soll
etabliret
werden
können,
die
nicht
von
dieser
zen soll etabliret werden können, die nicht von dieser
abhängig
wäre,
jedoch
sollen
die
Assecuranzen
schon
den
abhängig wäre, jedoch sollen die Assecuranzen schon den
1sten
April
a.
c.
den
Anfang
nehmen
können.
1sten April a. c. den Anfang nehmen können.
vor
wie
nach
zu
assecuriren,
und
auch
da,
wo
sie
es
administriren.
vor wie nach zu assecuriren, und auch da, wo sie es administriren.
am
profitablesten
finden,
verassecuriren
zu
lassen.
am profitablesten finden, verassecuriren zu lassen.
Der
Fond
dieser
Assecuranzkammer
soll
auf
Der Fond dieser Assecuranzkammer soll auf
Eine
Million
festgesetzet
werden.
Eine Million festgesetzet werden.
4)
Dieser
Fond
soll
in
Viertausend
Actien
verthei=
4) Dieser Fond soll in Viertausend Actien verthei=
let
werden,
jede
Actie
zu
Zweyhundert
und
Funfzig
let werden, jede Actie zu Zweyhundert und Funfzig
Thaler
in
Friedrichsd'or
zu
21
Karath
9
Grän
und
Thaler in Friedrichsd'or zu 21 Karath 9 Grän und
35
Stück
auf
die
Mark
gerechnet.
35 Stück auf die Mark gerechnet.
5)
Auf
jede
Actie
soll
der
Vierte
Theil
in
baarem
5) Auf jede Actie soll der Vierte Theil in baarem
sonstige
Sicherheit,
als
durch
Hypothequen,
Obliga¬
sonstige Sicherheit, als durch Hypothequen, Obliga¬
tiones
oder
sonst
gegeben
werden.
tiones oder sonst gegeben werden.
nii
1765
angenommen,
von
der
Zeit
an
stehet
es
aber
nii 1765 angenommen, von der Zeit an stehet es aber
denen
Directeurs
und
Interessenten
frey,
die
Actien
denen Directeurs und Interessenten frey, die Actien
auf
einen
höhern
Preis
zu
setzen.
auf einen höhern Preis zu setzen.
7)
Die
Bezahlung
der
gezeichneten
Actien
muß
be¬
7) Die Bezahlung der gezeichneten Actien muß be¬
reits
vor
dem
Monat
Junii
c.
geschehen.
Wegen
reits vor dem Monat Junii c. geschehen. Wegen
Annehmung
aber
der
Subscriptionen
auch
Empfang
Annehmung aber der Subscriptionen auch Empfang
nehmung
der
Einsetzgelder,
und
von
welchem
Tag
nehmung der Einsetzgelder, und von welchem Tag
an
die
Assecuranzkammer
sich
in
Activität
setzen
wird
an die Assecuranzkammer sich in Activität setzen wird
soll
das
Nöthige
annoch
dem
Publico
durch
die
öffent=
soll das Nöthige annoch dem Publico durch die öffent=
liche
Zeitungen
bekannt
gemachet
werden.
liche Zeitungen bekannt gemachet werden.
8)
Es
soll
niemanden
frey
stehen,
aus
der
Com=
8) Es soll niemanden frey stehen, aus der Com=
pagnie
zu
scheiden,
es
sey
dann,
daß
er
seine
Actien
pagnie zu scheiden, es sey dann, daß er seine Actien
verkaufe
oder
cedire.
verkaufe oder cedire.
O)Es
sollen
die
Actien
von
allen
Abgaben
frey
und
O)Es sollen die Actien von allen Abgaben frey und
gegen
alle
Repressalien
gesichert
seyn,
auch
unter
kei¬
gegen alle Repressalien gesichert seyn, auch unter kei¬
nerley
Vorwand,
sogar
nicht
wegen
herrschaftlichen
nerley Vorwand, sogar nicht wegen herrschaftlichen
Forderungen,
mit
Arrest
beleget
werden,
wobey
es
Forderungen, mit Arrest beleget werden, wobey es
sich
doch
von
selbst
verstehet,
daß
selbige
denen
Cre=
sich doch von selbst verstehet, daß selbige denen Cre=
ditoren
zum
Besten
in
Concursprocessen
mit
ad
mas¬
ditoren zum Besten in Concursprocessen mit ad mas¬
sam
bonorum
gezogen
werden
müssen.
sam bonorum gezogen werden müssen.
10)
Der
Fond
dieser
Assecuranzkammer
soll
nicht
10) Der Fond dieser Assecuranzkammer soll nicht
viel
über
zwey-
und
höchstens
nur
dreymahl
durch
viel über zwey- und höchstens nur dreymahl durch
Zeichnungen
der
Assecuranzen
überstiegen
werden.
Zeichnungen der Assecuranzen überstiegen werden.
11)
Es
soll
auf
ein
Ostindisches
Schif
nicht
mehr
11) Es soll auf ein Ostindisches Schif nicht mehr
dann
dann
Vierzigtausend
Thaler,
Vierzigtausend Thaler,
Dreyßigtausend
Dreyßigtausend
Thaler,
auf
ein
Schif
in
Europa
Funfzehn-
bis
Thaler, auf ein Schif in Europa Funfzehn- bis
Zwanzigtausend
Thaler
gezeichnet
werden.
Zwanzigtausend Thaler gezeichnet werden.
12)
Es
sollen
zur
Verwaltung
dieser
Assecuranz¬
12) Es sollen zur Verwaltung dieser Assecuranz¬
kammer
Drey
Direkteurs
und
Zwey
Aßistenten
oder
kammer Drey Direkteurs und Zwey Aßistenten oder
Committirte,
ferner
Ein
Buchhalter,
Ein
Caßirer,
Committirte, ferner Ein Buchhalter, Ein Caßirer,
Ein
Secretair
und
Ein
Bothe
ernennet
werden,
wel¬
Ein Secretair und Ein Bothe ernennet werden, wel¬
che
durch
die
Mehrheit
der
Stimmen
derer
Interes¬
che durch die Mehrheit der Stimmen derer Interes¬
senten
gewählet
werden
können.
senten gewählet werden können.
13)
Das
Salair
derer
Direkteurs,
als
auch
derer
13) Das Salair derer Direkteurs, als auch derer
Officianten,
kann
ebenfals
von
denen
Interessenten
Officianten, kann ebenfals von denen Interessenten
festgesetzet
werden,
jedoch
sollen
die
Aßistenten
kein
festgesetzet werden, jedoch sollen die Aßistenten kein
Salair
bekommen.
Salair bekommen.
14)
Die
Direkteurs
sollen
sämmtlich
zugleich
den
14) Die Direkteurs sollen sämmtlich zugleich den
3)
Es
soll
jedoch
allen
Particuliers
frey
bleiben,
Fond
der
Assecuranzkammer
zur
mehrern
Sicherheit
3) Es soll jedoch allen Particuliers frey bleiben, Fond der Assecuranzkammer zur mehrern Sicherheit
15)
Es
soll
ein
geschickter
Dispacheur
aus
einem
15) Es soll ein geschickter Dispacheur aus einem
Seeorte
berufen
werden,
dem
vor
der
Hand
von
der
Seeorte berufen werden, dem vor der Hand von der
Assecuranzkammer
ein
Salair
ausgemachet
wer¬
Assecuranzkammer ein Salair ausgemachet wer¬
den
muß.
den muß.
16)
Ueber
den
Schaden,
welcher
an
Schif
und
16) Ueber den Schaden, welcher an Schif und
Gütern,
so
assecurirt
gewesen
sind,
entstehet,
soll
Gütern, so assecurirt gewesen sind, entstehet, soll
durch
den
Dispacheur
die
Ausrechnung
gemachet,
und
durch den Dispacheur die Ausrechnung gemachet, und
was
dafür
die
Compagnie
zu
vergütigen
hat,
aufge=
was dafür die Compagnie zu vergütigen hat, aufge=
Gelde
bezahlet
und
über
die
übrigen
Drey
Theile
nommen
werden;
wenn
aber
ein
oder
der
andere
Gelde bezahlet und über die übrigen Drey Theile nommen werden; wenn aber ein oder der andere
Theil
mit
der
Aufnahme
des
Dispacheurs
nicht
zu¬
Theil mit der Aufnahme des Dispacheurs nicht zu¬
frieden
ist,
so
sollen
gute
Männer
ernannt
werden,
frieden ist, so sollen gute Männer ernannt werden,
6)
Die
Subscriptiones
werden
bis
den
Monat
Ju=
welche
die
Sache
zu
vergleichen
suchen,
es
stehet
aber
6) Die Subscriptiones werden bis den Monat Ju= welche die Sache zu vergleichen suchen, es stehet aber
alsdenn
noch
frey,
wenn
sie
sich
nicht
vergleichen
alsdenn noch frey, wenn sie sich nicht vergleichen
können,
an
das
See=
oder
Handlungsgericht,
wel=
können, an das See= oder Handlungsgericht, wel=
ches
etabliret
werden
wird,
zu
appelliren.
ches etabliret werden wird, zu appelliren.
17)
Damit
aber
jederman
wissen
könne,
wessen
17) Damit aber jederman wissen könne, wessen
er
sich
in
Abmachung
des
Schadens
und
der
Avarien
er sich in Abmachung des Schadens und der Avarien
zu
der
Berlinischen
Assecuranzkammer
zu
versehen
zu der Berlinischen Assecuranzkammer zu versehen
habe;
soll
mit
Unserer
allerhöchsten
Approbation
eine
habe; soll mit Unserer allerhöchsten Approbation eine
Assecuranzordnung
publiciret
werden,
bey
deren
Aus¬
Assecuranzordnung publiciret werden, bey deren Aus¬
arbeitung
dasjenige,
was
an
mehreren
Orten
darun=
arbeitung dasjenige, was an mehreren Orten darun=
ter
bishero
für
billig
und
recht
erkannt
worden
ist,
ter bishero für billig und recht erkannt worden ist,
zum
Grunde
genommen
werden
wird,
und
wie
über¬
zum Grunde genommen werden wird, und wie über¬
haupt
Unsere
beständige
Sorgfalt
auf
die
prompte
haupt Unsere beständige Sorgfalt auf die prompte
Verwaltung
einer
völlig
unpartheyischen
Justitz
un¬
Verwaltung einer völlig unpartheyischen Justitz un¬
verändert
gerichtet
ist;
als
werden
Wir
auch
darau
verändert gerichtet ist; als werden Wir auch darau
vigiliren
lassen,
daß
auch
in
Assecuranzsachen
nie¬
vigiliren lassen, daß auch in Assecuranzsachen nie¬
mand
durch
chicaneuse
Weitläuftigkeiten
soll
aufge¬
mand durch chicaneuse Weitläuftigkeiten soll aufge¬
halten,
noch
die
Auszahlungen
der
ausgemittelten
halten, noch die Auszahlungen der ausgemittelten
Vergütungen
irgend
verzögert
werden.
Vergütungen irgend verzögert werden.
18)
18)