prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=03_04_2024_20:37 2024-04-03T22:33:15.723+02:00 2024-04-03T20:37:54.372Z 21tes Stück. Freytag, den 13. April 1764. 21tes Stück. Freytag, den 13. April 1764. Halle. Halle. nter der Aufschrift dieses Orts, und in dem Ver¬ nter der Aufschrift dieses Orts, und in dem Ver¬ elage des Waysenhauses daselbst ist Anno 1762 elage des Waysenhauses daselbst ist Anno 1762 in 4to gedruckt worden: "F. G. Pipers, Sr. Kö= in 4to gedruckt worden: "F. G. Pipers, Sr. Kö= "nigl. Majestät in Preußen Krieges- und Domai¬ "nigl. Majestät in Preußen Krieges- und Domai¬ "nen=Raths bey der Mindisch=Ravensberg=Tecklen= weder die alten noch neuen Schriftsteller zureichend. "nen=Raths bey der Mindisch=Ravensberg=Tecklen= weder die alten noch neuen Schriftsteller zureichend. burg= und Lingischen Kriegs= und Domainen=Kam= Wenn von Carl dem Großen und den Capitularien burg= und Lingischen Kriegs= und Domainen=Kam= Wenn von Carl dem Großen und den Capitularien "mer, auch Directoris des Collegii medici prouincia¬ "mer, auch Directoris des Collegii medici prouincia¬ „lis Historisch=Juridische Beschreibung des Marcken= mehrentheils auf Lehmanns Speyersche Chronick und „lis Historisch=Juridische Beschreibung des Marcken= mehrentheils auf Lehmanns Speyersche Chronick und "Rechts in Westphalen." Das Werk beträgt ein "Rechts in Westphalen." Das Werk beträgt ein Alphabeth und 10 Bogen, und besteht aus einer Alphabeth und 10 Bogen, und besteht aus einer Zueignungsschrift, einem Vorberichte, der Abhand¬ Zueignungsschrift, einem Vorberichte, der Abhand¬ lung selber und einigen Anlagen. In der Zueignungs= lungskraft gewesen. Und hätte der Herr Verfasser lung selber und einigen Anlagen. In der Zueignungs= lungskraft gewesen. Und hätte der Herr Verfasser schrift an den Herrn von Jariges und von Massow schrift an den Herrn von Jariges und von Massow Exc. Exc. berichtet der Herr Verfasser, daß die Bit¬ Exc. Exc. berichtet der Herr Verfasser, daß die Bit¬ terkeit des öffentlichen Amtes und die Zerstreuung der terkeit des öffentlichen Amtes und die Zerstreuung der Sinnen, welche durch das Elend des Krieges verur¬ Sinnen, welche durch das Elend des Krieges verur¬ sachet worden, ihn zum kleinen Schriftsteller gemacht sachet worden, ihn zum kleinen Schriftsteller gemacht habe. Wir verwundern uns sehr, daß der Herr Ver= das nöthigste und nützlichste aus den deutschen Alter¬ habe. Wir verwundern uns sehr, daß der Herr Ver= das nöthigste und nützlichste aus den deutschen Alter¬ fasser, welcher bereits vom Bedemuthsrechte und dem fasser, welcher bereits vom Bedemuthsrechte und dem Alter der Cameralwissenschaften geschrieben, dieser die Beschaffenheit der folgenden Abschnitte nicht füg¬ Alter der Cameralwissenschaften geschrieben, dieser die Beschaffenheit der folgenden Abschnitte nicht füg¬ neuen Geburt eine üble Empfehlung bey ihrem Auf¬ neuen Geburt eine üble Empfehlung bey ihrem Auf¬ tritte in die Welt mitgegeben, und werden künftig tritte in die Welt mitgegeben, und werden künftig eine Ursache mehr haben, den Krieg zu verbitten. ment gemacht, so sey es uns erlaubt vornehmlich den¬ eine Ursache mehr haben, den Krieg zu verbitten. ment gemacht, so sey es uns erlaubt vornehmlich den¬ Obgleich der Herr Verfasser in der Zueignungsschrift Obgleich der Herr Verfasser in der Zueignungsschrift den schmeichelhaften Gedanken äußert, er könne wohl den schmeichelhaften Gedanken äußert, er könne wohl in dieser schweren Sache das Eis gebrochen haben, so in dieser schweren Sache das Eis gebrochen haben, so versichern wir doch, daß, wer den Herrn Wiederholt patrimonialis aus dem Leibeigenthumsrechte der versichern wir doch, daß, wer den Herrn Wiederholt patrimonialis aus dem Leibeigenthumsrechte der de judiciis et ordinationibus quae veniunt sub nomi- de judiciis et ordinationibus quae veniunt sub nomi- nibus der Märckerdingen, Herrn Reinhart de lure nibus der Märckerdingen, Herrn Reinhart de lure forestali Germanorum, Herrn Wahl de jure et in- ret Herrn Tornov, Herrn Heineccium und sich selber forestali Germanorum, Herrn Wahl de jure et in- ret Herrn Tornov, Herrn Heineccium und sich selber dicio Marcarum in Wetterania, den Herrn Schatten dicio Marcarum in Wetterania, den Herrn Schatten mann de Oberheimgeraida, des Herrn von Cramers. Allein, wenn es wahr ist, daß die alten Deutschen mann de Oberheimgeraida, des Herrn von Cramers. Allein, wenn es wahr ist, daß die alten Deutschen Erläuterung der deutschen Rechtslehre vom Condo¬ Erläuterung der deutschen Rechtslehre vom Condo¬ minio, worinnen Märckerschaften bestehen, und dessen minio, worinnen Märckerschaften bestehen, und dessen Wirkungen P. III. der Wetzlarischen Nebenstunden ge¬ Wirkungen P. III. der Wetzlarischen Nebenstunden ge¬ lesen, die ganze Abhandlung des Herren Verfassers lesen, die ganze Abhandlung des Herren Verfassers völlig entbehren könne. Der Herr Verfasser kennet völlig entbehren könne. Der Herr Verfasser kennet der Fränkischen Könige die Rede ist, so beruft er sich der Fränkischen Könige die Rede ist, so beruft er sich Goldasti Sammlungen, da doch der erste so viel Goldasti Sammlungen, da doch der erste so viel Jahrhunderte nach Carl dem Großen gelebet, und Jahrhunderte nach Carl dem Großen gelebet, und der andere ein Sammler ohne gehörige Beurthei der andere ein Sammler ohne gehörige Beurthei die neuern mehr gebrauchet, so würde er nicht mit die neuern mehr gebrauchet, so würde er nicht mit Thomasio, Heineccio und Meinders solche grobe Thomasio, Heineccio und Meinders solche grobe Irrthümer begangen haben. Weil der Herr Ver¬ Irrthümer begangen haben. Weil der Herr Ver¬ fasser von seinem ersten Abschnitte, seiner anfängli¬ fasser von seinem ersten Abschnitte, seiner anfängli¬ chen Entschuldigung ungeachtet, versichert, daß er darin chen Entschuldigung ungeachtet, versichert, daß er darin thumern vorgetragen, ohne welchem der Grund und thumern vorgetragen, ohne welchem der Grund und lich verstanden werden könne, ja daß ihm seine geehr= lich verstanden werden könne, ja daß ihm seine geehr= ten Freunde schon zum Voraus darüber ein Compli¬ ten Freunde schon zum Voraus darüber ein Compli¬ selben zu beurtheilen. Der Herr Verfasser behauptet selben zu beurtheilen. Der Herr Verfasser behauptet verschiedene Sätze, von deren Richtigkeit wir uns verschiedene Sätze, von deren Richtigkeit wir uns nicht uͤberzeugen koͤnnen, als: 1) daß die lurisdictio nicht uͤberzeugen koͤnnen, als: 1) daß die lurisdictio alten Deutschen fließe (§. 4.) Er gründet die ganze alten Deutschen fließe (§. 4.) Er gründet die ganze Lehre vom Marckenrechte auf diesen Satz, und füh= Lehre vom Marckenrechte auf diesen Satz, und füh= zu Gewahrsmannern der Wahrheit desselben an. zu Gewahrsmannern der Wahrheit desselben an. von von