prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=20_03_2024_22:03 2024-03-20T22:53:46.556+01:00 2024-03-20T22:03:55.049Z 17tes Stück. Freytag, den 30. März 1764. 17tes Stück. Freytag, den 30. März 1764. Königsberg und Leipzig, Königsberg und Leipzig, S.H. Hartungs Erben und J. D. Zeise haben pränu¬ S.H. Hartungs Erben und J. D. Zeise haben pränu¬ merationsweise verlegt:” Vernunft=und schriftmä¬ merationsweise verlegt:” Vernunft=und schriftmä¬ ßige Gedanken von den Lebenspflichten der Christen ßige Gedanken von den Lebenspflichten der Christen Ventworfen von Daniel Heinrich Arnoldt, der heil. Ventworfen von Daniel Heinrich Arnoldt, der heil. „Schrift Doct. und Prof. Theol. ordin. auf der „Schrift Doct. und Prof. Theol. ordin. auf der »Universität zu Königsberg in Preussen. 1764. S. »Universität zu Königsberg in Preussen. 1764. S. 2655. in 4.” Der Herr Consistorialrath und zweyten 2655. in 4.” Der Herr Consistorialrath und zweyten Hofprediger hat gegenwärtigen Entwurf in IV Thei Hofprediger hat gegenwärtigen Entwurf in IV Thei le gefaßt, worunter der I. von den göttlichen Gesetzen le gefaßt, worunter der I. von den göttlichen Gesetzen als dem Bestimmungsgrunde menschlicher Handlun als dem Bestimmungsgrunde menschlicher Handlun gen statt einer Einleitung zu den übrigen dient, in gen statt einer Einleitung zu den übrigen dient, in welchen II. die Pflichten eines Christen gegen Gott welchen II. die Pflichten eines Christen gegen Gott III. gegen sich selbst, und IV gegen den Nächsten mi III. gegen sich selbst, und IV gegen den Nächsten mi Bündigkeit ausgelegt und bewiesen werden. In Bündigkeit ausgelegt und bewiesen werden. In der Vorrede giebt uns der Verfaßer eine kurze Ge¬ der Vorrede giebt uns der Verfaßer eine kurze Ge¬ schichte seines Werks, woraus man ersiehet, daß die schichte seines Werks, woraus man ersiehet, daß die Anlage eigentlich zum Besten solcher Christen einge¬ Anlage eigentlich zum Besten solcher Christen einge¬ richtet worden, welche Zuhörer sind, um Candidaten richtet worden, welche Zuhörer sind, um Candidaten des heil. Ministerii zu werden, und bey denen man des heil. Ministerii zu werden, und bey denen man füglich die Elemente der Wolfischen Weltweisheit füglich die Elemente der Wolfischen Weltweisheit voraussetzen kann. Weil Demuth und Sanftmuth voraussetzen kann. Weil Demuth und Sanftmuth unter die ersten Pflichten des Christenthums gehö unter die ersten Pflichten des Christenthums gehö ren; so übergiebt der Herr Doktor seine philoso¬ ren; so übergiebt der Herr Doktor seine philoso¬ phisch=theologische Vorlesungen über die phisch=theologische Vorlesungen über die christliche Sittenlehre dem Publico mit einem zurei¬ christliche Sittenlehre dem Publico mit einem zurei¬ chenden Grunde, der jeden Kunstrichter eben so sehr chenden Grunde, der jeden Kunstrichter eben so sehr für die Bescheidenheit als für die Verdienste des Ver= er und Waßer, Schrift und Vernunft, Licht und Fin¬ für die Bescheidenheit als für die Verdienste des Ver= er und Waßer, Schrift und Vernunft, Licht und Fin¬ faßers einnehmen muß. faßers einnehmen muß. Wenn aber in dieser Wenn aber in dieser "Unvollkommenheit", sagt der Beschluß der Vor "Unvollkommenheit", sagt der Beschluß der Vor rede, "doch nichts vollkommenes zu erwarten, mein rede, "doch nichts vollkommenes zu erwarten, mein Zweck auch nicht ist die gelehrte Welt und die Kiw Zweck auch nicht ist die gelehrte Welt und die Kiw "che Christi mit einem ohnentbehrlichen Buche zu "che Christi mit einem ohnentbehrlichen Buche zu "beschenken: so habe ich dennoch das, was ich zu Pa¬ "beschenken: so habe ich dennoch das, was ich zu Pa¬ "pier gebracht, dem Druck hiemit überlaßen wollen; "pier gebracht, dem Druck hiemit überlaßen wollen; „zumalen ich dadurch Gelegenheit zu gewinnen hoffe „zumalen ich dadurch Gelegenheit zu gewinnen hoffe "zur anhaltenden Ausbeßerung meiner Arbeit mir "zur anhaltenden Ausbeßerung meiner Arbeit mir "die Urtheile derer zu Nutze zu machen, denen diese "die Urtheile derer zu Nutze zu machen, denen diese „Blätter in die Hände kommen werden." Gesetzt, „Blätter in die Hände kommen werden." Gesetzt, daß wir unsern Lesern mehr Muth und Muße als daß wir unsern Lesern mehr Muth und Muße als dem Landpfleger Felix zutrauen könnten, von der dem Landpfleger Felix zutrauen könnten, von der Gerechtigkeit, von der Keuschheit und dem zu¬ Gerechtigkeit, von der Keuschheit und dem zu¬ künftigen Gerichte reden zu höͤren: so ist es uns gleich¬ künftigen Gerichte reden zu höͤren: so ist es uns gleich¬ wol nicht möglich ein Lehrgebäude zu entfalten, das wol nicht möglich ein Lehrgebäude zu entfalten, das aus 1926 §§. besteht, sich auf Schlüße, und Sprüche, aus 1926 §§. besteht, sich auf Schlüße, und Sprüche, und vornemlich auf einen Zusammnehang gründet, und vornemlich auf einen Zusammnehang gründet, der desto strenger zu seyn pflegt, je willkührlicher er der desto strenger zu seyn pflegt, je willkührlicher er ist. Um die Gerechtigkeit eines Zeitungsschreibers ist. Um die Gerechtigkeit eines Zeitungsschreibers doch einiger maaßen zu erfüllen, würde uns eine Un¬ doch einiger maaßen zu erfüllen, würde uns eine Un¬ biegsamkeit der Denkungsart am wenigsten hindern, biegsamkeit der Denkungsart am wenigsten hindern, einem der grösten Lehrer unserer Kirche und hohen einem der grösten Lehrer unserer Kirche und hohen Schule die Riemen seiner Schuhe aufzulösen. Wir Schule die Riemen seiner Schuhe aufzulösen. Wir wollen uns unterdeßen mit einigen Einfällen behel¬ wollen uns unterdeßen mit einigen Einfällen behel¬ fen, ohne uns um das Beywort zu bekümmern, wo¬ fen, ohne uns um das Beywort zu bekümmern, wo¬ mit man ihre Wohlbedächtigkeit oder Freyheit um¬ mit man ihre Wohlbedächtigkeit oder Freyheit um¬ schreiben wird. Der Glaube an Einen Gott und schreiben wird. — Der Glaube an Einen Gott und Einen Mann" scheint den Unterscheid zwischen Feu= Einen Mann" scheint den Unterscheid zwischen Feu= sternis, Natur und Gnade nicht aufzuheben, sondern sternis, Natur und Gnade nicht aufzuheben, sondern vielmehr alle Erscheinungen so wohl des Wieder¬ vielmehr alle Erscheinungen so wohl des Wieder¬ spruchs, spruchs, Apostelgesch. XVII. 31. Apostelgesch. XVII. 31.