prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=06_04_2024_21:17 2024-04-06T20:47:43.546+02:00 2024-04-06T21:18:28.095+02:00 hochgedachter Herr Woywod von Kyow durch eine hochgedachter Herr Woywod von Kyow durch eine Estaffette Briefe sowohl an Sr. Durchl. dem Fürsten Estaffette Briefe sowohl an Sr. Durchl. dem Fürsten Primas als auch an den Fürsten Czartoryski, Woy¬ Primas als auch an den Fürsten Czartoryski, Woy¬ woden von Rußland, und General=Conföderations¬ woden von Rußland, und General=Conföderations¬ Marschall mit der Erklärung abgehen laßen, wie Er Marschall mit der Erklärung abgehen laßen, wie Er nicht allein diese Conföderation in allen ihren Punk¬ nicht allein diese Conföderation in allen ihren Punk¬ ten vor genehm halte, sondern auch dieselbe unter¬ ten vor genehm halte, sondern auch dieselbe unter¬ schreiben werde. Der Woywod von Cracau und schreiben werde. Der Woywod von Cracau und Kron=Unterfeldherr Graf Rzewuski hatte in der Ab¬ Kron=Unterfeldherr Graf Rzewuski hatte in der Ab¬ sicht mit dem Fürsten Radziwill Woywoden von sicht mit dem Fürsten Radziwill Woywoden von Wilda zusammenzustoßen, an die sämmtliche Kron¬ Wilda zusammenzustoßen, an die sämmtliche Kron¬ regimenter und Fahnen Ordre ergehen laßen, um sich regimenter und Fahnen Ordre ergehen laßen, um sich zu Ihm in Marsch zu begeben. Da nun solches der zu Ihm in Marsch zu begeben. Da nun solches der Autorität und Gewalt des Fürsten Czartoryski Gene¬ Autorität und Gewalt des Fürsten Czartoryski Gene¬ ral=Kron=Regimentarii zuwider ist, so hat man be= ral=Kron=Regimentarii zuwider ist, so hat man be= schlossen, denselben vor das Conföderations=Gericht schlossen, denselben vor das Conföderations=Gericht vorladen zu laßen. Hochgedachter Fürst Woywod von vorladen zu laßen. Hochgedachter Fürst Woywod von Wilda ist mit seinen Truppen den District bey Mo¬ Wilda ist mit seinen Truppen den District bey Mo¬ hylow passiret, und nach der Türkey gegen Chatim hylow passiret, und nach der Türkey gegen Chatim zugegangen. Der von hochgedachten Fürsten Woy¬ zugegangen. Der von hochgedachten Fürsten Woy¬ woden nach Berlin abgeschickt gewesene Herr Pac, woden nach Berlin abgeschickt gewesene Herr Pac, Starost von Zielow ist dieser Tagen hier eingetroffen. Starost von Zielow ist dieser Tagen hier eingetroffen. Thorn, den 29. Jul. Thorn, den 29. Jul. So wohl die Landtäge der Großpoln. Cujavischen So wohl die Landtäge der Großpoln. Cujavischen und auch der Dobrzynimschen Landschaft, sind alle be¬ und auch der Dobrzynimschen Landschaft, sind alle be¬ standen, und darauf beschlossen, nicht durch Abge= standen, und darauf beschlossen, nicht durch Abge= ordnete, sondern durch Landboten der künftigen Kö¬ ordnete, sondern durch Landboten der künftigen Kö¬ nigswahl beyzuwohnen. Man siehet Nachrichten, nigswahl beyzuwohnen. Man siehet Nachrichten, welche versichern, daß bereits der Stempel zur Mün¬ welche versichern, daß bereits der Stempel zur Mün¬ ze auf die Krönung des Herrn Grafen Poniatowsky ze auf die Krönung des Herrn Grafen Poniatowsky zum Könige von Polen, an einem gewissen auswär¬ zum Könige von Polen, an einem gewissen auswär¬ tigen Orte geschnitten werde. tigen Orte geschnitten werde. Wilda, den 27. Jul. Wilda, den 27. Jul. Die Landtäge, welche unter dem Titel eines Re¬ Die Landtäge, welche unter dem Titel eines Re¬ lationstages sind gehalten worden, haben in einer lationstages sind gehalten worden, haben in einer erwünschten Ruhe ihr Ende genommen; man hat erwünschten Ruhe ihr Ende genommen; man hat auf selbigen festgesetzt, daß einige Woywodschaften auf selbigen festgesetzt, daß einige Woywodschaften selbsten, andre aber durch Deputirte bey der Königs¬ selbsten, andre aber durch Deputirte bey der Königs¬ wahl erscheinen können. Die Kapturgerichte sind wahl erscheinen können. Die Kapturgerichte sind wegen des in dieser Woche einfallenden Festes, aus¬ wegen des in dieser Woche einfallenden Festes, aus¬ gesetzet worden. Aus Grodno ist nichts besonderes gesetzet worden. Aus Grodno ist nichts besonderes eingelaufen, außer daß die Gerichte der Generalcon¬ eingelaufen, außer daß die Gerichte der Generalcon¬ föderation, welche wegen der Abreise vieler ansehn¬ föderation, welche wegen der Abreise vieler ansehn¬ lichen Magnaten auf die Landtage aufgehöret, künf lichen Magnaten auf die Landtage aufgehöret, künf tigen Montag wiederum ihren Anfang nehmen tigen Montag wiederum ihren Anfang nehmen werden. werden. Declaration Declaration des neuen Müntz=Edicts vom 29. Martii 1764. in des neuen Müntz=Edicts vom 29. Martii 1764. in Ansehung des Königreichs Preussen, wegen der Ansehung des Königreichs Preussen, wegen der in Preußischen Sechsern seit den 21. April. 1763. in Preußischen Sechsern seit den 21. April. 1763. getroffenen Contracte. getroffenen Contracte. Wir Fridrich, von GOttes Gnaden, König in Wir Fridrich, von GOttes Gnaden, König in Marggraf zu Brandenburg; des Marggraf zu Brandenburg; des Preussen, Preussen, Heiligen Römischen Reichs Ertz=Cämme¬ Heiligen Römischen Reichs Ertz=Cämme¬ rer und Churfürst rc. rc. rc. rer und Churfürst rc. rc. rc. Thun kund und fügen hiermit zu wissen: Nachdem Thun kund und fügen hiermit zu wissen: Nachdem bey Unserm neuen Müntz=Edict vom 29. Martii a. c. bey Unserm neuen Müntz=Edict vom 29. Martii a. c. und dessen §. 10. Nuw. 11. in Unserm Königreich und dessen §. 10. Nuw. 11. in Unserm Königreich Preussen sich das Bedencken geäussert: Ob die aus Preussen sich das Bedencken geäussert: Ob die aus einer seit den 21. April 1763. auf Preußische Sech¬ einer seit den 21. April 1763. auf Preußische Sech¬ ser oder Sechs=Creutzer=Stucke eingegangenen Ver= ser oder Sechs=Creutzer=Stucke eingegangenen Ver= bindung schuldige Summen in dem jetzigen neuen bindung schuldige Summen in dem jetzigen neuen Preußischen Silber=Courant de Anno 1764. ohne Ab= Preußischen Silber=Courant de Anno 1764. ohne Ab= zug zu bezahlen, ohngeachtet diese Sechs=Creutzer= zug zu bezahlen, ohngeachtet diese Sechs=Creutzer= Stücke de Anno 1763. in der Tabelle B. sothanen Stücke de Anno 1763. in der Tabelle B. sothanen Müntz Edicts, um ein Drittel herunter gesetzet wor= Müntz Edicts, um ein Drittel herunter gesetzet wor= den, und Unsere Preußische Regierung und Kriegs= den, und Unsere Preußische Regierung und Kriegs= und Domainen=Cammer ihr Pflichtmäßiges Gutach= und Domainen=Cammer ihr Pflichtmäßiges Gutach= ten darüber abgestattet; Als declariren Wir hiemit ten darüber abgestattet; Als declariren Wir hiemit solchem gemäß auf den Uns geschehenen Vortrag ge¬ solchem gemäß auf den Uns geschehenen Vortrag ge¬ dachten §. 10. Num. 11. Unsers Müntz=Edicts vom dachten §. 10. Num. 11. Unsers Müntz=Edicts vom 29. Martii a. c. in Ansehung Unsers Königreichs 29. Martii a. c. in Ansehung Unsers Königreichs Preussen dahin: Preussen dahin: Daß aus allen seit dem 21. Apzil 1763. auf Daß aus allen seit dem 21. Apzil 1763. auf Preußische Sechser oder Sechs=Creutzer=Stücke, es Preußische Sechser oder Sechs=Creutzer=Stücke, es sey nahmentlich auf die Sechser von 1763. oder sey nahmentlich auf die Sechser von 1763. oder ohne Bestimmung ihrer Jahrzahl, eingegangenen ohne Bestimmung ihrer Jahrzahl, eingegangenen Verbindungen, für die Summa von 100. Thaler in Verbindungen, für die Summa von 100. Thaler in dieser Müntze, nicht mehr, als 80. Rthlr. in Un¬ dieser Müntze, nicht mehr, als 80. Rthlr. in Un¬ serm jetzigen Preußischen Courant de Anno 1764. serm jetzigen Preußischen Courant de Anno 1764. gezahlet und gefordert werden solle. gezahlet und gefordert werden solle. Wogegen es in denen übrigen bey der Vorschrift ob¬ Wogegen es in denen übrigen bey der Vorschrift ob¬ erwehnten Unsers Müntz=Edicts vom 29. Martii c. erwehnten Unsers Müntz=Edicts vom 29. Martii c. auch besonders in Ansehung Unsers Königreichs auch besonders in Ansehung Unsers Königreichs Preussen bey dessen §. 10. Num 10. Lit. i. und Num. Preussen bey dessen §. 10. Num 10. Lit. i. und Num. 11. sein Verbleiben hat. Wir wollen und befehlen 11. sein Verbleiben hat. Wir wollen und befehlen dahero auch, daß diese Unsere Declaration im König= dahero auch, daß diese Unsere Declaration im König= reich Preussen durch den Druck überall bekannt ge¬ reich Preussen durch den Druck überall bekannt ge¬ machet, und zu jedermanns Wissenschaft und Achtung machet, und zu jedermanns Wissenschaft und Achtung gebracht, auch derselben auf das genaueste nachgele¬ gebracht, auch derselben auf das genaueste nachgele¬ bet werde. Urkündlich haben Wir diese Declaration bet werde. Urkündlich haben Wir diese Declaration eigenhändig vollzogen, und mit Unserm Königlichen eigenhändig vollzogen, und mit Unserm Königlichen Insiegel bedrucken lassen. So geschehen und gegeben Insiegel bedrucken lassen. So geschehen und gegeben zu Berlin den 16. Julii 1764. zu Berlin den 16. Julii 1764. L. S.) (L. S.) Friderich. Friderich. v. Jariges. v. Fürst. v. Massow. v. Blumenthal. v. Jariges. v. Fürst. v. Massow. v. Blumenthal. v. Münchhausen. v. Hagen. v. Dorville. v. Münchhausen. v. Hagen. v. Dorville. AVERTISSEMENT. AVERTISSEMENT. Der Catalogus von der verwichenen Leipziger Der Catalogus von der verwichenen Leipziger Ostermesse, ist ohnentgeltlich abzuholen. Ostermesse, ist ohnentgeltlich abzuholen. Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags und Freytags in dem Kanterschen Buchladen und Freytags in dem Kanterschen Buchladen ausgegeben. ausgegeben.