prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=04_04_2024_20:26
2024-04-04T21:27:14.148+02:00
2024-04-04T20:26:32.047Z
sammleten
Reichsstände
zu
lenken,
und
es
soll
ihm
sammleten Reichsstände zu lenken, und es soll ihm
ieder
zugestellet
wer
ieder zugestellet wer
auch
die
Marschallsautorität;
auch die Marschallsautorität;
den,
welches
aber
bis
jetzo
noch
nicht
erfolget
ist.
Das
den, welches aber bis jetzo noch nicht erfolget ist. Das
Commando
der
300
Mann
der
Krongarde
kommt
Commando der 300 Mann der Krongarde kommt
nach
Preußen
zurüͤck;
es
treffen
hier
auch
täͤglich
Hu¬
nach Preußen zurüͤck; es treffen hier auch täͤglich Hu¬
saren
und
Panzerfahnen
ein.
Sonsten
ist
hier
die
saren und Panzerfahnen ein. Sonsten ist hier die
gewisse
Nachricht
eingelaufen,
daß
nachdem
die
gewisse Nachricht eingelaufen, daß nachdem die
Poniatowskischen
Truppen
auf
die
Division
Poniatowskischen Truppen auf die Division
des
Kronfeldwachmeisters
Makronowski
gestoßen,
des Kronfeldwachmeisters Makronowski gestoßen,
erstere
die
letztere
sich
zu
ergeben
genöthigt,
erstere die letztere sich zu ergeben genöthigt,
und
ihr
60000
fl.
abgenommen,
ihr
Oberhaupt
aber
und ihr 60000 fl. abgenommen, ihr Oberhaupt aber
auf
sein
Ehrenwort
loßgelaßen
worden.
Der
Kron¬
auf sein Ehrenwort loßgelaßen worden. Der Kron¬
großfeldherr
befindet
sich
mit
der
Reichsarmee
bey
großfeldherr befindet sich mit der Reichsarmee bey
Samboz.
Man
will
sagen,
daß
sich
die
Römisch¬
Samboz. Man will sagen, daß sich die Römisch¬
kayserlichen
und
Französischen
Gesandten
nach
ihren
kayserlichen und Französischen Gesandten nach ihren
Höfen
zurückbegeben
werden.
Höfen zurückbegeben werden.
Pohlnischer
Reichstagsschluß
wegen
des
Pohlnischer Reichstagsschluß wegen des
Herzogthums
Curland.
Herzogthums Curland.
Da
die
Constitution
von
Anno
1706.
Art.
20.
un=
Da die Constitution von Anno 1706. Art. 20. un=
ter
dem
Titel
de
curatela
ausdrücklich
verbietet,
daß
ter dem Titel de curatela ausdrücklich verbietet, daß
ohne
Einwilligung
eines
Reichstages
der
König
auf
ohne Einwilligung eines Reichstages der König auf
keinerley
Art
über
diejenigen
Herzogthümer
disponi¬
keinerley Art über diejenigen Herzogthümer disponi¬
ren,
soll
so
zu
der
Republik
gehören,
und
in
Ansehung
ren, soll so zu der Republik gehören, und in Ansehung
des
Herzogthums
Curland
und
Semgallen
in
den
des Herzogthums Curland und Semgallen in den
Pactis
conventis
des
Königs
August
des
UIIten
glor=
Pactis conventis des Königs August des UIIten glor=
würdigsten
Andenkens
namentlich
wegen
dieser
Her¬
würdigsten Andenkens namentlich wegen dieser Her¬
zogthümer
festgesetzt
worden,
daß
Ihro
Majestät
mit
zogthümer festgesetzt worden, daß Ihro Majestät mit
der
Republik
dafür
Sorge
tragen
würden;
Die
Re¬
der Republik dafür Sorge tragen würden; Die Re¬
publik
auch
wenige
Zeit
hernach
auf
dem
Pacifica¬
publik auch wenige Zeit hernach auf dem Pacifica¬
tionsreichstage
von
Anno
1736
durch
eine
Constitu=
tionsreichstage von Anno 1736 durch eine Constitu=
tion
dem
Könige
August
dem
IIIten
glorwur¬
tion dem Könige August dem IIIten glorwur¬
digsten
Andenkens
die
Gewalt
aufgetragen,
nach
Ab=
digsten Andenkens die Gewalt aufgetragen, nach Ab=
sterben
des
damaligen
Herzogs
Ferdinands
und
nach
sterben des damaligen Herzogs Ferdinands und nach
Erlöschung
des
Kettlerischen
Stammes,
diese
Her¬
Erlöschung des Kettlerischen Stammes, diese Her¬
zogthümer
einem
andern
zu
Lehn
zu
geben,
und
zu¬
zogthümer einem andern zu Lehn zu geben, und zu¬
folge
dieser
Constitution
Ernst
Johann
Graf
von
Bi¬
folge dieser Constitution Ernst Johann Graf von Bi¬
ron
fur
sich
und
seine
männliche
Nachkommen,
diese
ron fur sich und seine männliche Nachkommen, diese
Herzogthümer
Curland
und
Semgallen
zu
Lehn
er¬
Herzogthümer Curland und Semgallen zu Lehn er¬
hielte,
nachdem
vorhero
zufolge
gedachter
Constitu¬
hielte, nachdem vorhero zufolge gedachter Constitu¬
tion
mit
demselben
über
die
von
ihm
zu
erfüllende
tion mit demselben über die von ihm zu erfüllende
Conditiones
eine
Convention
geschlossen
war:
Als
Conditiones eine Convention geschlossen war: Als
schützen
und
erhalten
Wir
aus
vorgedachten
Ursachen
schützen und erhalten Wir aus vorgedachten Ursachen
den
Herzog
Ernst
Johann
und
seine
männlichen
den Herzog Ernst Johann und seine männlichen
Nachkommen
in
dem
Recht
und
dem
Besitz
Nachkommen in dem Recht und dem Besitz
des
von
ihm
rechtmäßig
erhaltenen
Lehns,
wie
des von ihm rechtmäßig erhaltenen Lehns, wie
wir
denn
auch
die
Ritterschaft
von
Curland
und
Sem=
wir denn auch die Ritterschaft von Curland und Sem=
gallen
bey
ihren
Rechten,
Privilegiis,
pactis
subje-
gallen bey ihren Rechten, Privilegiis, pactis subje-
ctionis,
et
formula
Regiminis
erhalten
und
schützen,
ctionis, et formula Regiminis erhalten und schützen,
diejenigen
Bedingungen
ausgenommen,
welche
der
diejenigen Bedingungen ausgenommen, welche der
Herzog
vermöge
der
gedachten
Convention
zu
erfüllen
Herzog vermöge der gedachten Convention zu erfüllen
schuldig
ist.
Da
aber
der
Herzog
Ernst
Johann
im
schuldig ist. Da aber der Herzog Ernst Johann im
Jahr
1739
das
Lehn
nicht
in
Person
sondern
der
Con=
Jahr 1739 das Lehn nicht in Person sondern der Con=
stitution
von
1683
entgegen,
durch
einen
Gevollmäch=
stitution von 1683 entgegen, durch einen Gevollmäch=
tigten
nehmen
laßen,
so
ordnen
Wir,
um
vorgedach¬
tigten nehmen laßen, so ordnen Wir, um vorgedach¬
tem
Gesetze
wiederum
seine
erste
Kraft
zu
geben,
daß
tem Gesetze wiederum seine erste Kraft zu geben, daß
der
Herzog
das
Lehn
in
Person
empfange,
wenn
sein
der Herzog das Lehn in Person empfange, wenn sein
Alter
oder
seine
Gesundheit
es
zulaßen,
oder
daß
sein
Alter oder seine Gesundheit es zulaßen, oder daß sein
Erbprinz
bey
dem
künftigen
König
für
seinen
Vater
Erbprinz bey dem künftigen König für seinen Vater
Ferner
ordnen
Wir,
Ferner ordnen Wir,
und
für
sich
das
Lehn
nehme.
und für sich das Lehn nehme.
daß
der
jetzige
Herzog
Ernst
Johann
und
seine
regie¬
daß der jetzige Herzog Ernst Johann und seine regie¬
rende
Nachkommen
keine
fremde
Dienste
annehmen,
rende Nachkommen keine fremde Dienste annehmen,
und
daß
die
Herzogthümer
Curland
und
Semgallen
und daß die Herzogthümer Curland und Semgallen
nach
wirklicher
Erlöschung
der
männlichen
Linie
des
je¬
nach wirklicher Erlöschung der männlichen Linie des je¬
tzigen
Herzogs
Ernst
Johann
an
die
Republik
zu
tzigen Herzogs Ernst Johann an die Republik zu
freyer
Disposition
zurückfalle.
Auch
wollen
Wir,
daß
freyer Disposition zurückfalle. Auch wollen Wir, daß
die
Convention,
welche
in
Gefolge
der
Constitution
die Convention, welche in Gefolge der Constitution
von
1736
den
22sten
November
mit
dem
Herzoge
zu
von 1736 den 22sten November mit dem Herzoge zu
Danzig
1737
ist
geschlossen
worden,
der
Constitution
Danzig 1737 ist geschlossen worden, der Constitution
des
gegenwärtigen
Reichstages
inserirt
werde.
Da
des gegenwärtigen Reichstages inserirt werde. Da
übrigens
die
inzwischen
gemachte
Dispositiones
mit
übrigens die inzwischen gemachte Dispositiones mit
diesen
Herzogthümern
das
ausgefertigte
Diploma
und
diesen Herzogthümern das ausgefertigte Diploma und
alle
andre
Actus,
die
ohne
Zuziehung
des
ordinis
alle andre Actus, die ohne Zuziehung des ordinis
equestris
und
ohne
Einwilligung
eines
Reichstages
equestris und ohne Einwilligung eines Reichstages
und
allein
durch
das
letztere
Resultat
des
S.
C.
erfol¬
und allein durch das letztere Resultat des S. C. erfol¬
get
sind,
denen
Gesetzen
entgegen
laufen,
und
also
get sind, denen Gesetzen entgegen laufen, und also
ungultig
sind,
so
declariren
Wir,
daß
solche
dem
ungultig sind, so declariren Wir, daß solche dem
Herzoge
Ernst
Johann
und
seinen
männlichen
Nach¬
Herzoge Ernst Johann und seinen männlichen Nach¬
kommen
zu
keinem
Nachtheil
gereichen
und
hinder¬
kommen zu keinem Nachtheil gereichen und hinder¬
lich
seyn
sollen.
Wir
befehlen
auch
hiemit
im
Namen
lich seyn sollen. Wir befehlen auch hiemit im Namen
der
Republik
allen
Einwohnern
dieser
Herzogthümer,
der Republik allen Einwohnern dieser Herzogthümer,
wes
Standes
sie
auch
seyn
mögen,
daß
sie
nach
den
wes Standes sie auch seyn mögen, daß sie nach den
Gesetzen
der
Herzogthümer
ihrem
rechtmäßigen
Her¬
Gesetzen der Herzogthümer ihrem rechtmäßigen Her¬
zoge
Ernst
Johann
unterworfen
und
treu
seyn
sollen.
zoge Ernst Johann unterworfen und treu seyn sollen.
Da
auch
unterschiedene
Klagen
von
den
Woywod¬
Da auch unterschiedene Klagen von den Woywod¬
schaften
und
Distrikten
in
Lithauen
und
Liefland
we=
schaften und Distrikten in Lithauen und Liefland we=
gen
der
Gränzen,
Zölle
und
andern
Umständen
ge¬
gen der Gränzen, Zölle und andern Umständen ge¬
führt
werden,
so
wollen
wir
sorgen,
daß
der
künfti¬
führt werden, so wollen wir sorgen, daß der künfti¬
ge
König
desfalls
eine
Commission
bestellt.
ge König desfalls eine Commission bestellt.
Wilda,
den
8.
Jun.
Wilda, den 8. Jun.
Die
Capturgerichte
sind
vor
3
Wochen
in
der
Die Capturgerichte sind vor 3 Wochen in der
Woywodschaft
Wilda
angefangen
worden,
und
mor¬
Woywodschaft Wilda angefangen worden, und mor¬
gen
wird
man
den
Schluß
derselben
bestimmen;
im
gen wird man den Schluß derselben bestimmen; im
übrigen
wird
in
unsern
Gegenden
Ruhe
und
Sicher¬
übrigen wird in unsern Gegenden Ruhe und Sicher¬
heit
erhalten.
Der
Herr
Marschall
der
allgemeinen
heit erhalten. Der Herr Marschall der allgemeinen
Conföderation,
welcher
sich
bisher
in
Nowogrod
auf¬
Conföderation, welcher sich bisher in Nowogrod auf¬
gehalten,
wird
auf
die
Feyertage
nach
Stonim
ge¬
gehalten, wird auf die Feyertage nach Stonim ge¬
hen.
hen.
AVERTISSEMENT.
AVERTISSEMENT.
Bey
dem
Verleger
dieser
Zeitung
ist
zu
haben:
Bey dem Verleger dieser Zeitung ist zu haben:
Morgagni,
Io.
Baptist.
de
sedibus
et
causis
morbo-
Morgagni, Io. Baptist. de sedibus et causis morbo-
rum
per
anatomen
indagatis,
libri
5,
Tomi
2,
fol.
rum per anatomen indagatis, libri 5, Tomi 2, fol.
maj.
Venet.
751,
24
fl.
Ej.
Adversaria
anatomica
maj. Venet. 751, 24 fl. Ej. Adversaria anatomica
omnia,
c.
fig.
Vol.
6,
fol.
maj.
Venet
763,
8
fl.
omnia, c. fig. Vol. 6, fol. maj. Venet 763, 8 fl.
Diese
Gelehrte
und
Politische
Zeitung
wird
des
Montags
Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montags
und
Freytags
in
dem
Kanterschen
Buchladen
und Freytags in dem Kanterschen Buchladen
ausgegeben.
ausgegeben.