prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.15.0:model_id=39995:lm=none:date=29_07_2024_15:48 2024-07-29T11:05:49.117+02:00 2024-07-29T15:48:36.457+02:00 ist, daß die Colonien künftig englische Waaren werden annehmen wollen, so haben bereits verschiedene auf der Themse liegende Schiffe, die nach Amerika be¬ stimmet waren, ihr Volk bis auf die Officiers, die Chocim zu gehen und von dorten unter dem Charat noch beybehalten sind, abgedankt. Aus einigen Um ständen erhellet, daß auch zwischen unserm Hofe und dem Französischen das Vernehmen noch nicht das Voll= kommenste ist; und hat unser Hof dem letztgedachten zu verstehen geben lassen: Wie er die Unterhandlun= gen, welche seit einiger Zeit zwischen Frankreich, Spa¬ nien und einigen andern Mächten betrieben wurden, nicht mit Gleichgültigkeit ansahe, so wenig, als den großen Eifer, mit welchen man in Frankreich und Spanien Kriegesschiffe bauete, zu einer Zeit, da Eu= wie solche laut denen neuerlich aufgenommenen Lu= ropa in tiefer Ruhe wäre 2c. Vor einigen Tagen ist allhier Hr. Lee, ein angesehener Apotheker, bey welchem sich ein Geschwür in der Seite hervorge¬ than hatte, von dem Hrn. Cäsar Hawkins, Esquire Sr. Maj. Wundarzte, geöfnet worden, wobey der¬ selbe ihm einen Stein aus der Leber gezogen hat; und befindet sich Hr. Lee so wohl, daß man dessen baldige Wiederherstellung hoffen kan. Dieser Vor¬ Wundarzeneykunst zugetragen haben Warschau, den 19. Febr. So wie Se. Königl. Majestät, unser allergnä¬ digster Herr, seit dem Antritt Dero Regierung darauf bedacht gewesen, damit der fast bey allen Gerichtshöfen vernachläßigten Gerechtigkeit aufg= holfen und dieselbe zur allgemeinen Wohlfarth die¬ ses Königreichs zu der gebuhrenden und schleunigen Ausübung gebracht werden möchte: also haben Al¬ lerhöchstdieselben durch die Herren Kronkanzlere Ex¬ cell. Excell. den Sachwaltern bey Dero Hofgerichten aufzugeben geruhet, daß da Sie zu Ende des Cur¬ ländischen Rechtstermins, nämlich nach dem 12ten Fürstenstand Sr. Römischkayserlichen Maj. mit der des nächstkünftigen Aprilmonats die Relationsgerich¬ te hegen würden: als möchten diese Sachwalter ih= ren Clienten bey Zeiten hievon Nachricht geben, da= reiset. mit diejenigen, welche von diesem Gericht entweder nach einem vom Tribunal erfolgten Remiß, oder nach Vorschrift der Gesetze ihre Entscheidung erwar¬ ten, auf solche Zeit zum rechtlichen Verfahren gefaßt seyn könnten. So bald als der Herr Alexandrowitsch, von seiner Ankunft nach Zelestschiki, woselbst er sich auch noch befindet, bey dem Hrn. Pangiodoro Nico= bulo, Großkammerherrn des Fursten Hospodar von der Moldan melden lassen, wurde derselbe nicht allein erbeten, seine Reise, da nunmehr alle Schwierigkei¬ ten gehoben wären, ungehindert nach Constant no= pel fortzusetzen, sondern ihm auch von den freund¬ schaftlichen Gesinnungen der Ottomannischen Pforte gegen Sr. Maj. den König und die Republik völl¬ ge Versicherung gegeben, worauf gedachter Herr Alexandrowitsch auf Befehl Sr. Maj. von hier aus die Ordre erhalten, ohne weiteren Zeitverlust auf ter als Sr. Maj. und der Republik außerordentl cher Gesandter den angetretenen Weg weiter fortzu¬ stellen. Eine von der Republik zu dem Kronschaß bestellte Commißion hat nur neulich mittelst zweer Edicte allen und jeden Inhabern Königl. Guther, Schlösser, Dörfer, Vogteyen, Lehngüter, Schultze reyen, und wer sonst unter irgend einem Titel mit Königlichen Güthern möge seyn begnadiget worden bekannt werden lassen: daß dieselben die Quarte, so= strationen zustehet, in zween Terminen auf den be= nannten Kammern bey Vermeidung der durch die Gesetze bestimmten Strafe abzutragen mit diesen jetzt laufenden Jahr anfangen sollen. Eben dieselbe Kammern und dieselben Zahlungstermine hat diesel he Commißion zur Erlegung der Juden Kopfsteuet besage der neuerrichteten Tariffen angesetzet, mit der beygefügten Verwarnung: daß wenn ein oder die fall ist einer der seltensten, die sich jemals in der andre Juden Gemeine in der Folge der Zeit den son benannten Kopfschoß in die angewiesene Kammer nicht entrichten würde, sollen dergleichen Rückständ beyzutreiben der Armee überlassen werden. Uebr gens sind die Gebühren für die Quittungen und all Sporteln, unter was für Vorwand dieselben seyn mögen, so wohl bey Bezahlung der Quarte als auch der Juden Kopfsteuer durch die vorbeschriebnen Edici= auf das schärfste verboten, angesehen den Herren Schatzbedienten bey gedachten Zollkammern auch fül solche Einnahme von dem Kronschatz ihr Gehalt ausgesetzet worden. Sr. Durchl. der Fürst Ponia towski, Oesterreichischer General, dessen Pohlnischen Würde eines Fürsten des heil. Römischen Reichs ver¬ mehret haben, sind wieder von hier nach Wien abg Wechsel-Cours & Species d. 6. Märtz 1766 Amsterdam 41 Tage 309gr. 71 Tage 307½ gr. 6 W. 129½ gr. Hamburg 3 W. 130 gr. Dantzig 27 pr. Cto. Berlin Ducateb neue 9 fl. 5 gr. Alberts Taler 135 gr. Alt Polnisch Geld 15 pr. Cto Rubel 115 gr. Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montag und des Freytags Vormittags um 10 Uhr in dem Kanterschen Buchladen ausgegeben.