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2024-04-18T05:56:08.601+02:00
2024-04-19T21:25:12.255Z
get,
die
öffentliche
Revenüen
zu
vermehren,
weshal¬
get, die öffentliche Revenüen zu vermehren, weshal¬
ben
dem
Herr
Kroninstigator
auferleget
wor¬
ben dem Herr Kroninstigator auferleget wor¬
den,
alle
diejenigen
auszuladen,
welche,
es
sey
den, alle diejenigen auszuladen, welche, es sey
aus
alter
Gewohnheit,
oder
auch
vermöge
der
aus alter Gewohnheit, oder auch vermöge der
habenden
Privilegien,
den
Zoll
aus
den
Ne¬
habenden Privilegien, den Zoll aus den Ne¬
benkammern
eingefordert,
um
selbige
völlig
aufzuhe¬
benkammern eingefordert, um selbige völlig aufzuhe¬
ben,
diejenigen
aber
welche
zum
Besten
des
Publici
ben, diejenigen aber welche zum Besten des Publici
und
ohne
Beschwerde
der
Kaufleute
seyn
können,
und ohne Beschwerde der Kaufleute seyn können,
sollen
zum
Besten
des
Kronschatzes
beybehalten
wer¬
sollen zum Besten des Kronschatzes beybehalten wer¬
den,
aber
welche
die
unumstößliche
Gerechtsame
auf
den, aber welche die unumstößliche Gerechtsame auf
dergleichen
Privatzoll
haben,
werden
dafür
jährlich
dergleichen Privatzoll haben, werden dafür jährlich
eine
gewisse
Summe
aus
dem
Kronschatz
bezahlt
be¬
eine gewisse Summe aus dem Kronschatz bezahlt be¬
kommen.
Zufolge
diesem
ist
die
Stadt
Cracau
auf
kommen. Zufolge diesem ist die Stadt Cracau auf
inständiges
Anhalten
des
Kroninstigatoris,
verschie¬
inständiges Anhalten des Kroninstigatoris, verschie¬
dener
Ursachen
wegen
vorgeladen,
absonderlich
we¬
dener Ursachen wegen vorgeladen, absonderlich we¬
gen
caßirung
der
Befreyung
von
allen
Zöllen,
wel¬
gen caßirung der Befreyung von allen Zöllen, wel¬
che
bishero
der
Schützenkönig
genossen.
Es
ist
auch
che bishero der Schützenkönig genossen. Es ist auch
bereits
am
verwichnen
Sonnabend
ein
Decret
be¬
bereits am verwichnen Sonnabend ein Decret be¬
standen,
vermöge
welchen
das
Brücken=
Steinbrü¬
standen, vermöge welchen das Brücken= Steinbrü¬
cken-
und
Fuhrgeld
zugestanden,
da
andere
aber
hin¬
cken- und Fuhrgeld zugestanden, da andere aber hin¬
die
bishero
der
Schützenkönig,
als
die
die bishero der Schützenkönig, als die
gegen,
gegen,
zollfreye
Einfuhr
aller
Waaren,
besonders
derer
zollfreye Einfuhr aller Waaren, besonders derer
ungarischen
Weine,
gehabt,
wodurch
der
Kronschatz
ungarischen Weine, gehabt, wodurch der Kronschatz
jährlich
an
die
100000
polnische
Gulden
verloren,
jährlich an die 100000 polnische Gulden verloren,
so
wird
er
nunmehro
davor
jährlich
eine
gewisse
so wird er nunmehro davor jährlich eine gewisse
Summe
von
etlichen
tausend
Gulden
aus
den
Kron=
Summe von etlichen tausend Gulden aus den Kron=
schatz
bekommen.
Auf
dieser
Commißion
haben
sich
schatz bekommen. Auf dieser Commißion haben sich
auch
bereits
die
Aeltesten
der
Judenschaft
eingefun¬
auch bereits die Aeltesten der Judenschaft eingefun¬
den,
welchen
angedeutet
worden,
den
Modum
con¬
den, welchen angedeutet worden, den Modum con¬
tribuendi
unter
sich
schriftlich
zu
entwerffen,
der
bis¬
tribuendi unter sich schriftlich zu entwerffen, der bis¬
hero
aber
üblich
gewesene
jüdische
Reichstag
ist
auf¬
hero aber üblich gewesene jüdische Reichstag ist auf¬
gehoben.
Da
das
Kronhofgericht
den
1sten
May
gehoben. Da das Kronhofgericht den 1sten May
seinen
Anfang
nehmen
wird,
so
ist
dem
Publico
be=
seinen Anfang nehmen wird, so ist dem Publico be=
kandt
gemacht,
wie
von
nun
an
7
Register
zu
Ein¬
kandt gemacht, wie von nun an 7 Register zu Ein¬
schreibung
derer
Processe
seyn
werden,
1)
Das
Mag¬
schreibung derer Processe seyn werden, 1) Das Mag¬
deburgische
Register
vor
alle
Städte
in
Polen.
2)
deburgische Register vor alle Städte in Polen. 2)
Das
Preußische
Register
für
die
preußische
Städte.
Das Preußische Register für die preußische Städte.
3)
Das
Registrum
Fisci,
in
Sachen
welche
die
Pri¬
3) Das Registrum Fisci, in Sachen welche die Pri¬
pilegia
und
Grenzen
der
Städte
mit
der
Königl.
pilegia und Grenzen der Städte mit der Königl.
geistl.
und
adelichen
Gütern
angehen.
4)
Das
Re¬
geistl. und adelichen Gütern angehen. 4) Das Re¬
gistrum
expulsionum
evocationum
et
miserabilium
gistrum expulsionum evocationum et miserabilium
personarum.
5)
Das
liefländische
Register.
6)
personarum. 5) Das liefländische Register. 6)
Das
Registrum
incarceratorum
et
causarum
crimi¬
Das Registrum incarceratorum et causarum crimi¬
nalium.
7)
Registrum
colonarium.
Die
bishero
nalium. 7) Registrum colonarium. Die bishero
üblich
gewesene
aresta
causarum
sind
aufgehoben.
üblich gewesene aresta causarum sind aufgehoben.
Zum
Präsidenten
des
Großpolnischen
Tribunals
in
Zum Präsidenten des Großpolnischen Tribunals in
Peterkau,
ist
der
Herr
Szembeck,
Probst
von
Plock,
Peterkau, ist der Herr Szembeck, Probst von Plock,
und
zum
Marschall
der
Herr
Mielozynski,
Castellan
und zum Marschall der Herr Mielozynski, Castellan
von
Posen;
zum
Präsidenten
hingegen
des
Nieder¬
von Posen; zum Präsidenten hingegen des Nieder¬
polnischen
Tribunals
in
Lublin,
ist
der
Herr
Krasni¬
polnischen Tribunals in Lublin, ist der Herr Krasni¬
cki,
Canonicus
von
Gniesen,
und
zum
Marschall
der
cki, Canonicus von Gniesen, und zum Marschall der
Graf
Cetner,
Woywod
von
Beltz,
erwehlet
worden.
Graf Cetner, Woywod von Beltz, erwehlet worden.
Auszug
eines
Schreibens
aus
Danzig
Auszug eines Schreibens aus Danzig
vom
22.
Febr.
vom 22. Febr.
Sie
verlangen
Nachrichten,
von
den
critischen
Um=
Sie verlangen Nachrichten, von den critischen Um=
ständen
unsrer
Stadt,
in
welche
dieselbe
der
gemeinen
ständen unsrer Stadt, in welche dieselbe der gemeinen
Sage
nach
versetzt
ist;
Hier
haben
Sie
das
neueste,
Sage nach versetzt ist; Hier haben Sie das neueste,
welches
wichtig
genug
ist,
um
das
geschehene
zu
über¬
welches wichtig genug ist, um das geschehene zu über¬
gehen.
Mit
letzterem
Posttage
erhielt
unser
Magi¬
gehen. Mit letzterem Posttage erhielt unser Magi¬
strat
die
erfreuliche
Nachricht
aus
Warschau,
daß
die
strat die erfreuliche Nachricht aus Warschau, daß die
Vorrechte
und
Freiheiten
unserer
Stadt
von
Sr.
Vorrechte und Freiheiten unserer Stadt von Sr.
Maj.
dem
Könige,
ohne
allen
Vorbéhalt
bestätiget
Maj. dem Könige, ohne allen Vorbéhalt bestätiget
worden,
das
einzige
Privilegium
wegen
der
Zulage
worden, das einzige Privilegium wegen der Zulage
ausgenommen,
worüber
man
sich
bey
Hofe
noch
nicht
ausgenommen, worüber man sich bey Hofe noch nicht
günstig
genug
erkläret
hat,
obwol
die
gnädigen
Ge¬
günstig genug erkläret hat, obwol die gnädigen Ge¬
sinnungen
Sr.
Maj.
des
Königs,
unsern
Wünschen
sinnungen Sr. Maj. des Königs, unsern Wünschen
und
Hofnungen
auch
hierin
zu
statten
kommen.
Der
und Hofnungen auch hierin zu statten kommen. Der
König,
unser
allergnädigster
Herr,
hat
sich
auch
erklä¬
König, unser allergnädigster Herr, hat sich auch erklä¬
ret,
daß
Se.
Maj.
gesonnen
seyn,
im
Monat
Au¬
ret, daß Se. Maj. gesonnen seyn, im Monat Au¬
gust
zur
Zeit
des
Jahrmarkts,
unsre
Stadt
mit
De¬
gust zur Zeit des Jahrmarkts, unsre Stadt mit De¬
ro
höchsten
Gegenwart
zu
beehren.
Vor
der
Ankunft
ro höchsten Gegenwart zu beehren. Vor der Ankunft
dieses
hohen
Gastes,
werden
sich
viele
andre
von
den
dieses hohen Gastes, werden sich viele andre von den
vornehmsten
poln.
Herrschaften
hieher
begeben,
un¬
vornehmsten poln. Herrschaften hieher begeben, un¬
ter
denen
man
ehestens
den
Fürst
Adam
Czartorys¬
ter denen man ehestens den Fürst Adam Czartorys¬
ki,
erwartet.
Unfehlbar
aber
befremden
Sie
die
ki, erwartet. Unfehlbar aber befremden Sie die
kriegerischen
Anstalten,
(wenn
man
sich
dieses
Aus¬
kriegerischen Anstalten, (wenn man sich dieses Aus¬
drucks
bedienen
darf,)
wozu
man
unsre
hiesigen
Bür¬
drucks bedienen darf,) wozu man unsre hiesigen Bür¬
ger
aufgefordert
hat.
Danzig
muß
entweder
von
ger aufgefordert hat. Danzig muß entweder von
Rußischer
oder
Preußischer
Seite
etwas
zu
befürch¬
Rußischer oder Preußischer Seite etwas zu befürch¬
ten
haben:
Nicht
wahr,
so
schliessen
Sie
und
mit
ten haben: Nicht wahr, so schliessen Sie und mit
Ihnen
die
benachbarte
Welt.
Ihnen die benachbarte Welt.
Dagegen
kann
ich
Dagegen kann ich
Ihnen
versichern,
daß
weder
das
eine
noch
das
an¬
Ihnen versichern, daß weder das eine noch das an¬
dere
uns
kriegerisch
und
wachsam
machet.
Die
Stadt
dere uns kriegerisch und wachsam machet. Die Stadt
hat
von
beyden
hohen
Höfen,
die
zuverläßigsten
und
hat von beyden hohen Höfen, die zuverläßigsten und
vortheilhaftesten
Versicherungen,
daß
Danzig
im
vortheilhaftesten Versicherungen, daß Danzig im
Falle
der
mindesten
Kränkung
ihrer
Rechte,
solle
Falle der mindesten Kränkung ihrer Rechte, solle
geschützet,
aber
nich
mit
fremden
Waffen
angegriffen
geschützet, aber nich mit fremden Waffen angegriffen
werden.
Unsere
Bürger
ziehen
also
auf
die
Wälle,
werden. Unsere Bürger ziehen also auf die Wälle,
nicht
etwa,
welches
lacherlich
wäre,
wider
die
400
nicht etwa, welches lacherlich wäre, wider die 400
Mann
Russen,
die
Wasfen
zu
ergreifen,
welche
in
Mann Russen, die Wasfen zu ergreifen, welche in
die
hiesige
Ländereyen
gekommen
sind,
ihre
Maga¬
die hiesige Ländereyen gekommen sind, ihre Maga¬
zine
zu
verzehren,
sondern
um
zu
zeigen,
daß
treue
zine zu verzehren, sondern um zu zeigen, daß treue
und
wachsame
Bürger,
auch
zur
Zeit
des
Friedens,
und wachsame Bürger, auch zur Zeit des Friedens,
Winternächte
schlaflos
und
männlich
zubringen
kön¬
Winternächte schlaflos und männlich zubringen kön¬
nen.
nen.
AVERTISSEMENT.
AVERTISSEMENT.
Bey
dem
Verleger
dieser
Zeitung
ist
zu
haben:
Bey dem Verleger dieser Zeitung ist zu haben:
D.
Daniel
Heinrich
Arnoldt
Anfangsgründe
der
ho¬
D. Daniel Heinrich Arnoldt Anfangsgründe der ho¬
miletischen
Gottesgelahrtheit
zum
Gebrauch
seiner
miletischen Gottesgelahrtheit zum Gebrauch seiner
Zuhörer,
8,
Leipz.
und
Königsberg
1765,
1
fl.
6
gr.
Zuhörer, 8, Leipz. und Königsberg 1765, 1 fl. 6 gr.
W.
E.
Stölzels
die
Nothwendigkeit
eines
zärtlichen
W. E. Stölzels die Nothwendigkeit eines zärtlichen
Gefühls
im
Christenthum,
eine
Predigt,
8,
6
gr.
Gefühls im Christenthum, eine Predigt, 8, 6 gr.
Heinr.
Chr.
Nebel
das
theure
Abendmahl
des
HErrn,
Heinr. Chr. Nebel das theure Abendmahl des HErrn,
8,
Frf.
764.
3
fl.
Le
jeune
grecque
Comœedie
en
8, Frf. 764. 3 fl. Le jeune grecque Comœedie en
trois
actes,
8,
Wien
764,
15
gr.
trois actes, 8, Wien 764, 15 gr.
Diese
Gelehrte
und
Politische
Zeitung
wird
des
Montag=
Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montag=
und
Freytags
Vormittags
um
30
Uhr
in
dem
und Freytags Vormittags um 30 Uhr in dem
Kanterschen
Buchladen
ausgegeben.
Kanterschen Buchladen ausgegeben.