prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.15.0:model_id=39995:lm=none:date=26_07_2024_23:01 2024-07-26T22:18:49.881+02:00 2024-07-26T23:01:59.405+02:00 19tes Stück. Freytag, den 8. März 1771. Leipzig. C. W. F. Walchs D. d. Th. zu Göttingen Entwurf einer vollständigen Historie der Ketzereien rc. 5 Th. ob man mehr die erstaunende Lektur des V. oder die theilet, nämlich, Nestorius hätte Recht: daß in der Geschicklichkeit sie in das ganze seiner eignen Arbeit Lehre von der Person Christi der wesentliche Unterscheid deckung und Berichtigung schwerer historischer Zweifel Cyrillus hätte darinn recht, daß in der Lehre von der in diesem Theil der Ketzereien bewundern soll. Wir Geschichte der Streitigkeiten mit den Semipela¬ gianern — Prädestinatianern, und den Nestorianern. aus nicht sagen: Nestorius sey ein Ketzer, weil er Die letzte ist fast die weitläuftigste, und wenn wir sa= gen sollen, auch die, worinn wir am meisten die Un= sprochen hat. — Hier müssen wir aber unsre Leser des Herrn D. wahrgenommen haben. Nach dem er zulesen. Kostet in der Kanterschen Buchhandlung alles zur Geschichte des Streits gesagt hat, kommt er 5 fl. alle 5 Theile 23 fl. auch darauf, ob der Streit bloß eine Logomachie ge¬ wesen, und ob er auch erheblich sey. Beides beruhet größtentheils darauf, wie man des Nestorius und Cy¬ rillus Meinungen gegen einander verstehet. In der Absicht, als sie sich beide selbst nicht verstanden haben oder verstehen wollten, ist ide Logomachie offenbar; in so fern ist sie denn auch nicht erheblich, je nachdem man sie vor eine Logomachie hält. Hält man sie aber nicht davor, so ist gewiß, daß beide Theile Nestorius sowohl, als Cyrillus einen wichtigen Lehrsatz der Reli= spät gekommen. Zu spät hat er die rechte Absicht der selbst nicht darauf ankommt ab beide Theile über Wör chelchen drucken lasten. Wer aber das felina lene ter gestritten, sondern db diese Wörter richtige oder un¬ richtige Begriffe in der Lehre von Christo einführten. Jn Absicht dessen, welche Parthey Recht oder Un¬ recht gehabt habe, sagt der Herr D. seine Entscheidung Wenn man dies Werk lieset, so ist man ungewiß dergestalt, daß er Recht und Unrecht zwischen beiden zu verweben, nebst dem unermüdeten Fleiß in Ent= der beiden Naturen erkannt und gelehrt werden müsse: Person Christi die Vereinigung beider Naturen zu zeigen bloß den Inhalt an. Es behandelt diesr Sheil einer Person Wahrheit sey; und in andern Punk¬ ten häͤtten beide Unrecht. Indessen will der V. durche niemals einer Hauptlehre des Christenthums wider¬ partheylichkeit und kaltblütige Entscheidungsmethode darauf verweisen, dies alles in dem Buche selbst nache Hamburg. Kurzer Entwurf der christlichen Religion für eine Gesellschaft in Berlin von F. W. Maschö, Rekt. in Bergendorf 1770. Herr M. ist bey dieser seiner Preisschrift etwas zu gion zum Vorwurf des Streits hatten, bey dem es Berlinschen Aufgabe errathen, zu spät hat er sein Bü¬