prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.14.0:model_id=39995:lm=none:date=18_04_2024_22:44 2024-04-18T05:54:17.952+02:00 2024-04-18T22:44:00.924+02:00 halb Landes selbst Gelegenheit genung gefunden ha¬ halb Landes selbst Gelegenheit genung gefunden ha¬ ben, ihre Schiffe und Güter assecuriren zu lassen, ben, ihre Schiffe und Güter assecuriren zu lassen, sondern in denen meisten Fällen gemüßiget gewesen sondern in denen meisten Fällen gemüßiget gewesen sind, sich deshalb mit Aufwand mehrerer Kosten an sind, sich deshalb mit Aufwand mehrerer Kosten an Auswärtige zu wenden. Auswärtige zu wenden. Als haben Wir auf allerunterthänigstes Ansuchen Als haben Wir auf allerunterthänigstes Ansuchen Unserer getreuen Kaufmannschaft Uns allergnädigst Unserer getreuen Kaufmannschaft Uns allergnädigst entschlossen, in Unserer Residenzstadt Berlin eine As= auf ein Westindisches entschlossen, in Unserer Residenzstadt Berlin eine As= auf ein Westindisches securanzkammer errichten zu lassen, welche Wir in securanzkammer errichten zu lassen, welche Wir in Unsere Königl. Protection nehmen, und unter nach¬ Unsere Königl. Protection nehmen, und unter nach¬ stehenden Bedingungen, so auf die Befestigung die¬ stehenden Bedingungen, so auf die Befestigung die¬ ses Etablissements abzielen, octroyren wollen. ses Etablissements abzielen, octroyren wollen. Wir thun auch solches hiemit, und in Kraft dieses Wir thun auch solches hiemit, und in Kraft dieses für Uns und Unsere Thronfolger und accordiren für Uns und Unsere Thronfolger und accordiren 1) dieser Assecuranzkammer ein unwiederufliches 1) dieser Assecuranzkammer ein unwiederufliches Octroy auf Dreyßig Jahre, vom 1sten Junii 1765 Octroy auf Dreyßig Jahre, vom 1sten Junii 1765 an gerechnet, so daß während dieser Zeit keine andere an gerechnet, so daß während dieser Zeit keine andere Assecuranzkammer an keinem Orte in Unsern Provin¬ Assecuranzkammer an keinem Orte in Unsern Provin¬ zen soll etabliret werden können, die nicht von dieser zen soll etabliret werden können, die nicht von dieser abhängig wäre, jedoch sollen die Assecuranzen schon den abhängig wäre, jedoch sollen die Assecuranzen schon den 1sten April a. c. den Anfang nehmen können. 1sten April a. c. den Anfang nehmen können. vor wie nach zu assecuriren, und auch da, wo sie es administriren. vor wie nach zu assecuriren, und auch da, wo sie es administriren. am profitablesten finden, verassecuriren zu lassen. am profitablesten finden, verassecuriren zu lassen. Der Fond dieser Assecuranzkammer soll auf Der Fond dieser Assecuranzkammer soll auf Eine Million festgesetzet werden. Eine Million festgesetzet werden. 4) Dieser Fond soll in Viertausend Actien verthei= 4) Dieser Fond soll in Viertausend Actien verthei= let werden, jede Actie zu Zweyhundert und Funfzig let werden, jede Actie zu Zweyhundert und Funfzig Thaler in Friedrichsd'or zu 21 Karath 9 Grän und Thaler in Friedrichsd'or zu 21 Karath 9 Grän und 35 Stück auf die Mark gerechnet. 35 Stück auf die Mark gerechnet. 5) Auf jede Actie soll der Vierte Theil in baarem 5) Auf jede Actie soll der Vierte Theil in baarem sonstige Sicherheit, als durch Hypothequen, Obliga¬ sonstige Sicherheit, als durch Hypothequen, Obliga¬ tiones oder sonst gegeben werden. tiones oder sonst gegeben werden. nii 1765 angenommen, von der Zeit an stehet es aber nii 1765 angenommen, von der Zeit an stehet es aber denen Directeurs und Interessenten frey, die Actien denen Directeurs und Interessenten frey, die Actien auf einen höhern Preis zu setzen. auf einen höhern Preis zu setzen. 7) Die Bezahlung der gezeichneten Actien muß be¬ 7) Die Bezahlung der gezeichneten Actien muß be¬ reits vor dem Monat Junii c. geschehen. Wegen reits vor dem Monat Junii c. geschehen. Wegen Annehmung aber der Subscriptionen auch Empfang Annehmung aber der Subscriptionen auch Empfang nehmung der Einsetzgelder, und von welchem Tag nehmung der Einsetzgelder, und von welchem Tag an die Assecuranzkammer sich in Activität setzen wird an die Assecuranzkammer sich in Activität setzen wird soll das Nöthige annoch dem Publico durch die öffent= soll das Nöthige annoch dem Publico durch die öffent= liche Zeitungen bekannt gemachet werden. liche Zeitungen bekannt gemachet werden. 8) Es soll niemanden frey stehen, aus der Com= 8) Es soll niemanden frey stehen, aus der Com= pagnie zu scheiden, es sey dann, daß er seine Actien pagnie zu scheiden, es sey dann, daß er seine Actien verkaufe oder cedire. verkaufe oder cedire. O)Es sollen die Actien von allen Abgaben frey und O)Es sollen die Actien von allen Abgaben frey und gegen alle Repressalien gesichert seyn, auch unter kei¬ gegen alle Repressalien gesichert seyn, auch unter kei¬ nerley Vorwand, sogar nicht wegen herrschaftlichen nerley Vorwand, sogar nicht wegen herrschaftlichen Forderungen, mit Arrest beleget werden, wobey es Forderungen, mit Arrest beleget werden, wobey es sich doch von selbst verstehet, daß selbige denen Cre= sich doch von selbst verstehet, daß selbige denen Cre= ditoren zum Besten in Concursprocessen mit ad mas¬ ditoren zum Besten in Concursprocessen mit ad mas¬ sam bonorum gezogen werden müssen. sam bonorum gezogen werden müssen. 10) Der Fond dieser Assecuranzkammer soll nicht 10) Der Fond dieser Assecuranzkammer soll nicht viel über zwey- und höchstens nur dreymahl durch viel über zwey- und höchstens nur dreymahl durch Zeichnungen der Assecuranzen überstiegen werden. Zeichnungen der Assecuranzen überstiegen werden. 11) Es soll auf ein Ostindisches Schif nicht mehr 11) Es soll auf ein Ostindisches Schif nicht mehr dann dann Vierzigtausend Thaler, Vierzigtausend Thaler, Dreyßigtausend Dreyßigtausend Thaler, auf ein Schif in Europa Funfzehn- bis Thaler, auf ein Schif in Europa Funfzehn- bis Zwanzigtausend Thaler gezeichnet werden. Zwanzigtausend Thaler gezeichnet werden. 12) Es sollen zur Verwaltung dieser Assecuranz¬ 12) Es sollen zur Verwaltung dieser Assecuranz¬ kammer Drey Direkteurs und Zwey Aßistenten oder kammer Drey Direkteurs und Zwey Aßistenten oder Committirte, ferner Ein Buchhalter, Ein Caßirer, Committirte, ferner Ein Buchhalter, Ein Caßirer, Ein Secretair und Ein Bothe ernennet werden, wel¬ Ein Secretair und Ein Bothe ernennet werden, wel¬ che durch die Mehrheit der Stimmen derer Interes¬ che durch die Mehrheit der Stimmen derer Interes¬ senten gewählet werden können. senten gewählet werden können. 13) Das Salair derer Direkteurs, als auch derer 13) Das Salair derer Direkteurs, als auch derer Officianten, kann ebenfals von denen Interessenten Officianten, kann ebenfals von denen Interessenten festgesetzet werden, jedoch sollen die Aßistenten kein festgesetzet werden, jedoch sollen die Aßistenten kein Salair bekommen. Salair bekommen. 14) Die Direkteurs sollen sämmtlich zugleich den 14) Die Direkteurs sollen sämmtlich zugleich den 3) Es soll jedoch allen Particuliers frey bleiben, Fond der Assecuranzkammer zur mehrern Sicherheit 3) Es soll jedoch allen Particuliers frey bleiben, Fond der Assecuranzkammer zur mehrern Sicherheit 15) Es soll ein geschickter Dispacheur aus einem 15) Es soll ein geschickter Dispacheur aus einem Seeorte berufen werden, dem vor der Hand von der Seeorte berufen werden, dem vor der Hand von der Assecuranzkammer ein Salair ausgemachet wer¬ Assecuranzkammer ein Salair ausgemachet wer¬ den muß. den muß. 16) Ueber den Schaden, welcher an Schif und 16) Ueber den Schaden, welcher an Schif und Gütern, so assecurirt gewesen sind, entstehet, soll Gütern, so assecurirt gewesen sind, entstehet, soll durch den Dispacheur die Ausrechnung gemachet, und durch den Dispacheur die Ausrechnung gemachet, und was dafür die Compagnie zu vergütigen hat, aufge= was dafür die Compagnie zu vergütigen hat, aufge= Gelde bezahlet und über die übrigen Drey Theile nommen werden; wenn aber ein oder der andere Gelde bezahlet und über die übrigen Drey Theile nommen werden; wenn aber ein oder der andere Theil mit der Aufnahme des Dispacheurs nicht zu¬ Theil mit der Aufnahme des Dispacheurs nicht zu¬ frieden ist, so sollen gute Männer ernannt werden, frieden ist, so sollen gute Männer ernannt werden, 6) Die Subscriptiones werden bis den Monat Ju= welche die Sache zu vergleichen suchen, es stehet aber 6) Die Subscriptiones werden bis den Monat Ju= welche die Sache zu vergleichen suchen, es stehet aber alsdenn noch frey, wenn sie sich nicht vergleichen alsdenn noch frey, wenn sie sich nicht vergleichen können, an das See= oder Handlungsgericht, wel= können, an das See= oder Handlungsgericht, wel= ches etabliret werden wird, zu appelliren. ches etabliret werden wird, zu appelliren. 17) Damit aber jederman wissen könne, wessen 17) Damit aber jederman wissen könne, wessen er sich in Abmachung des Schadens und der Avarien er sich in Abmachung des Schadens und der Avarien zu der Berlinischen Assecuranzkammer zu versehen zu der Berlinischen Assecuranzkammer zu versehen habe; soll mit Unserer allerhöchsten Approbation eine habe; soll mit Unserer allerhöchsten Approbation eine Assecuranzordnung publiciret werden, bey deren Aus¬ Assecuranzordnung publiciret werden, bey deren Aus¬ arbeitung dasjenige, was an mehreren Orten darun= arbeitung dasjenige, was an mehreren Orten darun= ter bishero für billig und recht erkannt worden ist, ter bishero für billig und recht erkannt worden ist, zum Grunde genommen werden wird, und wie über¬ zum Grunde genommen werden wird, und wie über¬ haupt Unsere beständige Sorgfalt auf die prompte haupt Unsere beständige Sorgfalt auf die prompte Verwaltung einer völlig unpartheyischen Justitz un¬ Verwaltung einer völlig unpartheyischen Justitz un¬ verändert gerichtet ist; als werden Wir auch darau verändert gerichtet ist; als werden Wir auch darau vigiliren lassen, daß auch in Assecuranzsachen nie¬ vigiliren lassen, daß auch in Assecuranzsachen nie¬ mand durch chicaneuse Weitläuftigkeiten soll aufge¬ mand durch chicaneuse Weitläuftigkeiten soll aufge¬ halten, noch die Auszahlungen der ausgemittelten halten, noch die Auszahlungen der ausgemittelten Vergütungen irgend verzögert werden. Vergütungen irgend verzögert werden. 18) 18)