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21tes
Stück.
Freytag,
den
13.
April
1764.
21tes Stück. Freytag, den 13. April 1764.
Halle.
Halle.
nter
der
Aufschrift
dieses
Orts,
und
in
dem
Ver¬
nter der Aufschrift dieses Orts, und in dem Ver¬
elage
des
Waysenhauses
daselbst
ist
Anno
1762
elage des Waysenhauses daselbst ist Anno 1762
in
4to
gedruckt
worden:
"F.
G.
Pipers,
Sr.
Kö=
in 4to gedruckt worden: "F. G. Pipers, Sr. Kö=
"nigl.
Majestät
in
Preußen
Krieges-
und
Domai¬
"nigl. Majestät in Preußen Krieges- und Domai¬
"nen=Raths
bey
der
Mindisch=Ravensberg=Tecklen=
weder
die
alten
noch
neuen
Schriftsteller
zureichend.
"nen=Raths bey der Mindisch=Ravensberg=Tecklen= weder die alten noch neuen Schriftsteller zureichend.
burg=
und
Lingischen
Kriegs=
und
Domainen=Kam=
Wenn
von
Carl
dem
Großen
und
den
Capitularien
burg= und Lingischen Kriegs= und Domainen=Kam= Wenn von Carl dem Großen und den Capitularien
"mer,
auch
Directoris
des
Collegii
medici
prouincia¬
"mer, auch Directoris des Collegii medici prouincia¬
„lis
Historisch=Juridische
Beschreibung
des
Marcken=
mehrentheils
auf
Lehmanns
Speyersche
Chronick
und
„lis Historisch=Juridische Beschreibung des Marcken= mehrentheils auf Lehmanns Speyersche Chronick und
"Rechts
in
Westphalen."
Das
Werk
beträgt
ein
"Rechts in Westphalen." Das Werk beträgt ein
Alphabeth
und
10
Bogen,
und
besteht
aus
einer
Alphabeth und 10 Bogen, und besteht aus einer
Zueignungsschrift,
einem
Vorberichte,
der
Abhand¬
Zueignungsschrift, einem Vorberichte, der Abhand¬
lung
selber
und
einigen
Anlagen.
In
der
Zueignungs=
lungskraft
gewesen.
Und
hätte
der
Herr
Verfasser
lung selber und einigen Anlagen. In der Zueignungs= lungskraft gewesen. Und hätte der Herr Verfasser
schrift
an
den
Herrn
von
Jariges
und
von
Massow
schrift an den Herrn von Jariges und von Massow
Exc.
Exc.
berichtet
der
Herr
Verfasser,
daß
die
Bit¬
Exc. Exc. berichtet der Herr Verfasser, daß die Bit¬
terkeit
des
öffentlichen
Amtes
und
die
Zerstreuung
der
terkeit des öffentlichen Amtes und die Zerstreuung der
Sinnen,
welche
durch
das
Elend
des
Krieges
verur¬
Sinnen, welche durch das Elend des Krieges verur¬
sachet
worden,
ihn
zum
kleinen
Schriftsteller
gemacht
sachet worden, ihn zum kleinen Schriftsteller gemacht
habe.
Wir
verwundern
uns
sehr,
daß
der
Herr
Ver=
das
nöthigste
und
nützlichste
aus
den
deutschen
Alter¬
habe. Wir verwundern uns sehr, daß der Herr Ver= das nöthigste und nützlichste aus den deutschen Alter¬
fasser,
welcher
bereits
vom
Bedemuthsrechte
und
dem
fasser, welcher bereits vom Bedemuthsrechte und dem
Alter
der
Cameralwissenschaften
geschrieben,
dieser
die
Beschaffenheit
der
folgenden
Abschnitte
nicht
füg¬
Alter der Cameralwissenschaften geschrieben, dieser die Beschaffenheit der folgenden Abschnitte nicht füg¬
neuen
Geburt
eine
üble
Empfehlung
bey
ihrem
Auf¬
neuen Geburt eine üble Empfehlung bey ihrem Auf¬
tritte
in
die
Welt
mitgegeben,
und
werden
künftig
tritte in die Welt mitgegeben, und werden künftig
eine
Ursache
mehr
haben,
den
Krieg
zu
verbitten.
ment
gemacht,
so
sey
es
uns
erlaubt
vornehmlich
den¬
eine Ursache mehr haben, den Krieg zu verbitten. ment gemacht, so sey es uns erlaubt vornehmlich den¬
Obgleich
der
Herr
Verfasser
in
der
Zueignungsschrift
Obgleich der Herr Verfasser in der Zueignungsschrift
den
schmeichelhaften
Gedanken
äußert,
er
könne
wohl
den schmeichelhaften Gedanken äußert, er könne wohl
in
dieser
schweren
Sache
das
Eis
gebrochen
haben,
so
in dieser schweren Sache das Eis gebrochen haben, so
versichern
wir
doch,
daß,
wer
den
Herrn
Wiederholt
patrimonialis
aus
dem
Leibeigenthumsrechte
der
versichern wir doch, daß, wer den Herrn Wiederholt patrimonialis aus dem Leibeigenthumsrechte der
de
judiciis
et
ordinationibus
quae
veniunt
sub
nomi-
de judiciis et ordinationibus quae veniunt sub nomi-
nibus
der
Märckerdingen,
Herrn
Reinhart
de
lure
nibus der Märckerdingen, Herrn Reinhart de lure
forestali
Germanorum,
Herrn
Wahl
de
jure
et
in-
ret
Herrn
Tornov,
Herrn
Heineccium
und
sich
selber
forestali Germanorum, Herrn Wahl de jure et in- ret Herrn Tornov, Herrn Heineccium und sich selber
dicio
Marcarum
in
Wetterania,
den
Herrn
Schatten
dicio Marcarum in Wetterania, den Herrn Schatten
mann
de
Oberheimgeraida,
des
Herrn
von
Cramers.
Allein,
wenn
es
wahr
ist,
daß
die
alten
Deutschen
mann de Oberheimgeraida, des Herrn von Cramers. Allein, wenn es wahr ist, daß die alten Deutschen
Erläuterung
der
deutschen
Rechtslehre
vom
Condo¬
Erläuterung der deutschen Rechtslehre vom Condo¬
minio,
worinnen
Märckerschaften
bestehen,
und
dessen
minio, worinnen Märckerschaften bestehen, und dessen
Wirkungen
P.
III.
der
Wetzlarischen
Nebenstunden
ge¬
Wirkungen P. III. der Wetzlarischen Nebenstunden ge¬
lesen,
die
ganze
Abhandlung
des
Herren
Verfassers
lesen, die ganze Abhandlung des Herren Verfassers
völlig
entbehren
könne.
Der
Herr
Verfasser
kennet
völlig entbehren könne. Der Herr Verfasser kennet
der
Fränkischen
Könige
die
Rede
ist,
so
beruft
er
sich
der Fränkischen Könige die Rede ist, so beruft er sich
Goldasti
Sammlungen,
da
doch
der
erste
so
viel
Goldasti Sammlungen, da doch der erste so viel
Jahrhunderte
nach
Carl
dem
Großen
gelebet,
und
Jahrhunderte nach Carl dem Großen gelebet, und
der
andere
ein
Sammler
ohne
gehörige
Beurthei
der andere ein Sammler ohne gehörige Beurthei
die
neuern
mehr
gebrauchet,
so
würde
er
nicht
mit
die neuern mehr gebrauchet, so würde er nicht mit
Thomasio,
Heineccio
und
Meinders
solche
grobe
Thomasio, Heineccio und Meinders solche grobe
Irrthümer
begangen
haben.
Weil
der
Herr
Ver¬
Irrthümer begangen haben. Weil der Herr Ver¬
fasser
von
seinem
ersten
Abschnitte,
seiner
anfängli¬
fasser von seinem ersten Abschnitte, seiner anfängli¬
chen
Entschuldigung
ungeachtet,
versichert,
daß
er
darin
chen Entschuldigung ungeachtet, versichert, daß er darin
thumern
vorgetragen,
ohne
welchem
der
Grund
und
thumern vorgetragen, ohne welchem der Grund und
lich
verstanden
werden
könne,
ja
daß
ihm
seine
geehr=
lich verstanden werden könne, ja daß ihm seine geehr=
ten
Freunde
schon
zum
Voraus
darüber
ein
Compli¬
ten Freunde schon zum Voraus darüber ein Compli¬
selben
zu
beurtheilen.
Der
Herr
Verfasser
behauptet
selben zu beurtheilen. Der Herr Verfasser behauptet
verschiedene
Sätze,
von
deren
Richtigkeit
wir
uns
verschiedene Sätze, von deren Richtigkeit wir uns
nicht
uͤberzeugen
koͤnnen,
als:
1)
daß
die
lurisdictio
nicht uͤberzeugen koͤnnen, als: 1) daß die lurisdictio
alten
Deutschen
fließe
(§.
4.)
Er
gründet
die
ganze
alten Deutschen fließe (§. 4.) Er gründet die ganze
Lehre
vom
Marckenrechte
auf
diesen
Satz,
und
füh=
Lehre vom Marckenrechte auf diesen Satz, und füh=
zu
Gewahrsmannern
der
Wahrheit
desselben
an.
zu Gewahrsmannern der Wahrheit desselben an.
von
von