prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=04_04_2024_22:35
2024-04-04T22:29:13.505+02:00
2024-04-04T22:35:28.533+02:00
rücken
zu
laßen,
um
sowohl
den
Unordnungen,
welche
rücken zu laßen, um sowohl den Unordnungen, welche
die
Tartern
disseits
verursachen
könnten,
vorzukom¬
die Tartern disseits verursachen könnten, vorzukom¬
men,
als
auch
auf
die
Eräugnisse
bey
der
bevorstehen¬
men, als auch auf die Eräugnisse bey der bevorstehen¬
den
Wahl
eines
Königes
von
Pohlen
ein
wachsames
den Wahl eines Königes von Pohlen ein wachsames
Auge
zu
haben.
Mit
denen
Höfen
zu
Petersburg
und
Auge zu haben. Mit denen Höfen zu Petersburg und
Berlin
wurde
dieserwegen
eine
vorläufige
Unterhand¬
Berlin wurde dieserwegen eine vorläufige Unterhand¬
lung
gepflogen,
um
den
Anlaß
zu
einem
etwanigen
Arg=
lung gepflogen, um den Anlaß zu einem etwanigen Arg=
wohn
und
mißbeliebigen
Vermuthungen
abzuschnei¬
wohn und mißbeliebigen Vermuthungen abzuschnei¬
den.
Der
General
von
der
Cavallerie
und
General¬
den. Der General von der Cavallerie und General¬
commen
dant
in
Siebenbuͤrgen
Freyherr
von
Buccow,
commen dant in Siebenbuͤrgen Freyherr von Buccow,
ist
mit
Tode
abgegangen.
ist mit Tode abgegangen.
Altona,
den
12.
Jun.
Altona, den 12. Jun.
Wie
man
heute
von
Copenhagen
vernimmt,
so
haben
Wie man heute von Copenhagen vernimmt, so haben
am
7ten
dieses
des
Morgens
um
3
Uhr
auf
dem
Schlosse
am 7ten dieses des Morgens um 3 Uhr auf dem Schlosse
Sorgenfrey
Ihro
Durchl.
Fr.
Sophia
Carolina
Chri¬
Sorgenfrey Ihro Durchl. Fr. Sophia Carolina Chri¬
stina
Henrica
geborne
Markgräfin
von
Brandenburg¬
stina Henrica geborne Markgräfin von Brandenburg¬
Culmbach,
verwittwete
Fürstin
von
Ostfriesland,
geb.
Culmbach, verwittwete Fürstin von Ostfriesland, geb.
den
31ten
März
1707.
Jhro
Maj.
der
Königin
Frau
den 31ten März 1707. Jhro Maj. der Königin Frau
Mutter
jüngere
Frau
Schwester,
das
Zeitliche
mit
Mutter jüngere Frau Schwester, das Zeitliche mit
dem
Ewigen
verwechselt.
dem Ewigen verwechselt.
Paris,
den
30.
May.
Paris, den 30. May.
Sr.
Maj.
haben
den
Cardinal
von
Bernis
zum
Erz=
Sr. Maj. haben den Cardinal von Bernis zum Erz=
bischof
von
Alby
ernennt.
Höchstdieselben
haben
das
bischof von Alby ernennt. Höchstdieselben haben das
ehemalige
Jesuitercollegium
zu
la
Fleche,
einer
in
dem
ehemalige Jesuitercollegium zu la Fleche, einer in dem
Gouvernement
von
Anjou
an
der
Loire
gelegnen
Stadt,
Gouvernement von Anjou an der Loire gelegnen Stadt,
zu
einer
Militairschule
für
500
junge
Edelleute
be¬
zu einer Militairschule für 500 junge Edelleute be¬
stimmt.
Die
unterm
7ten
Aprill
deswegen
ergangne
stimmt. Die unterm 7ten Aprill deswegen ergangne
Verordnung
ist
nun
im
Druck
erschienen,
und
enthält
Verordnung ist nun im Druck erschienen, und enthält
44
Artikel,
vermöge
derselben
200
adliche
Kinder
zwi¬
44 Artikel, vermöge derselben 200 adliche Kinder zwi¬
schen
8
und
11
Jahren
beständig
in
gedachtem
Collegio
schen 8 und 11 Jahren beständig in gedachtem Collegio
auf
die
Art
wie
in
der
Ecole
militaire
erzogen
werden.
auf die Art wie in der Ecole militaire erzogen werden.
Doch
können
Waysen
bis
ins
13te
Jahr
zur
Aufnahme
Doch können Waysen bis ins 13te Jahr zur Aufnahme
gelangen.
Die
250
Platze,
welche
in
der
Ecole
militai¬
gelangen. Die 250 Platze, welche in der Ecole militai¬
re
noch
zu
besetzen
sind,
sollen
forthin
nicht
anders
als
re noch zu besetzen sind, sollen forthin nicht anders als
durch
solche
junge
Edelleute
besetzt
werden,
die
vorher
durch solche junge Edelleute besetzt werden, die vorher
schon
in
dem
Collegio
zu
la
Fleche
gewesen,
und
das
schon in dem Collegio zu la Fleche gewesen, und das
14te
Jahr
zurückgelegt
haben.
Die
Ernennung
sol¬
14te Jahr zurückgelegt haben. Die Ernennung sol¬
cher
Kinder
behalt
sich
der
König
vor.
cher Kinder behalt sich der König vor.
Warschau,
den
11.
Jun.
Warschau, den 11. Jun.
Am
vorigen
Mitwoch
als
den
7ten
dieses
verord¬
Am vorigen Mitwoch als den 7ten dieses verord¬
nete
man
überhaupt
für
alle
Stadte,
daß
wenn
auch
nete man überhaupt für alle Stadte, daß wenn auch
Edelleute
und
Geistliche
darinnen
was
besäßen,
sol¬
Edelleute und Geistliche darinnen was besäßen, sol¬
ches
ihnem
nie,
wie
bisher
gewesen,
eine
Gerichtsbar¬
ches ihnem nie, wie bisher gewesen, eine Gerichtsbar¬
keit
über
den
Grund
verschaffen
könnte,
noch
die
Er=
keit über den Grund verschaffen könnte, noch die Er=
laubniß
zum
Nachtheil
der
Burgerlichen
allerhand
laubniß zum Nachtheil der Burgerlichen allerhand
Leute,
so
ihrer
Nahrung
hinderlich
wären,
darauf
Leute, so ihrer Nahrung hinderlich wären, darauf
frey
ihr
Gewerbe
treiben
zu
laßen,
oder
selbst
Nah=
frey ihr Gewerbe treiben zu laßen, oder selbst Nah=
rung
z.
E.
mit
Bier=
oder
Brandtweinschank
zu
trei¬
rung z. E. mit Bier= oder Brandtweinschank zu trei¬
ben.
Man
fing
auch
hiebey
an,
daß
keine
Ankau¬
ben. Man fing auch hiebey an, daß keine Ankau¬
fung
oder
Verschenkung
bey
den
Geistlichen
mehr
statt
fung oder Verschenkung bey den Geistlichen mehr statt
haben
sollte,
und
hob
die
den
schon
deshalb
vorhan=
haben sollte, und hob die den schon deshalb vorhan=
denen
Gesetzen
zuwider
geschehene
Ankaufungen
und
denen Gesetzen zuwider geschehene Ankaufungen und
Verschenkungen
auf.
Darauf
außerte
der
Großkanz
Verschenkungen auf. Darauf außerte der Großkanz
ler
von
Lithauen
Fürst
Chatoryski
seine
Gedanken
ler von Lithauen Fürst Chatoryski seine Gedanken
über
die
Unbilligkeit,
daß
bisher
in
den
Königl.
Hof=
über die Unbilligkeit, daß bisher in den Königl. Hof=
gerichten
die
Beysitzer
keine
entscheidende
Stimme
gerichten die Beysitzer keine entscheidende Stimme
gehabt,
sondern
alles
lediglich
auf
des
Kanzlers
Wil¬
gehabt, sondern alles lediglich auf des Kanzlers Wil¬
len
angekommen
ware,
daß
man
die
Wirksamkeit
den
len angekommen ware, daß man die Wirksamkeit den
Beysitzern
von
nun
an
zugestehen
und
verordnen
soll=
Beysitzern von nun an zugestehen und verordnen soll=
te,
daß
alles
nach
der
Mehrheit
der
Stimmen
darin¬
te, daß alles nach der Mehrheit der Stimmen darin¬
nen
gehen,
auch
keine
Appellationes
weiter
von
da
nen gehen, auch keine Appellationes weiter von da
erlaubt
seyn
sollten
weder
an
das
Reichstribunal
noch
erlaubt seyn sollten weder an das Reichstribunal noch
an
des
Koniges
Relationsgerichte.
Man
erhob
die
an des Koniges Relationsgerichte. Man erhob die
patriotische
Gesinnungen
dieses
selbst
bisher
in
den
patriotische Gesinnungen dieses selbst bisher in den
Besitz
dieses
wichtigen
Vorrechts
gewesenen
Gro߬
Besitz dieses wichtigen Vorrechts gewesenen Gro߬
kanzlers
und
soll
ein
Schluß,
der
dem
gedachten
Vor¬
kanzlers und soll ein Schluß, der dem gedachten Vor¬
trage
völlig
ähnlich,
erfolgen,
und
da
in
der
bekann¬
trage völlig ähnlich, erfolgen, und da in der bekann¬
ten
Streitsache
zwischen
dem
seel.
Großkanzler
Ma¬
ten Streitsache zwischen dem seel. Großkanzler Ma¬
lachowski
und
dem
jetzigen
Kronhofmarschall
Mniszech
lachowski und dem jetzigen Kronhofmarschall Mniszech
eben
wegen
dieses
Vorrechts
die
Sache
an
das
Tri¬
eben wegen dieses Vorrechts die Sache an das Tri¬
bunal
gezogen
worden
war,
so
wurde
gleich
bey
die¬
bunal gezogen worden war, so wurde gleich bey die¬
ser
Gelegenheit
das
beym
Tribunal
hierinnen
ergan¬
ser Gelegenheit das beym Tribunal hierinnen ergan¬
gene
Decret,
weil
dorthin
die
Sache
nicht
zu
ziehen
gene Decret, weil dorthin die Sache nicht zu ziehen
war,
für
nichtig
erkläret.
Zuletzt
fingen
die
Land¬
war, für nichtig erkläret. Zuletzt fingen die Land¬
boten
insgesammt
an,
die
Republik
anzutreten,
daß
boten insgesammt an, die Republik anzutreten, daß
man
an
den
Pabst
sich
wenden,
und
das
Bißthum
man an den Pabst sich wenden, und das Bißthum
Wilda
zu
einem
Erzbißthum
erheben
laßen
möchte.
Wilda zu einem Erzbißthum erheben laßen möchte.
Sie
wüßten
nicht,
warum
sie
nicht
eben
den
Vorzug
Sie wüßten nicht, warum sie nicht eben den Vorzug
und
die
Bequemlichkeit
wegen
der
geistlichen
Rechts¬
und die Bequemlichkeit wegen der geistlichen Rechts¬
sachen
haben
könnten
wie
Groß=
und
Kleinpohlen,
sachen haben könnten wie Groß= und Kleinpohlen,
welche
Provinzen
jede
ihren
Erzbischof,
als
jene
den
welche Provinzen jede ihren Erzbischof, als jene den
Gnesenschen
und
diese
den
Lembergischen
hätte.
Sie
Gnesenschen und diese den Lembergischen hätte. Sie
bestunden
darauf
mit
solcher
Heftigkeit,
daß
man
bestunden darauf mit solcher Heftigkeit, daß man
ihnen
die
vielen
Inconvenienzien
wegen
der
bishe¬
ihnen die vielen Inconvenienzien wegen der bishe¬
rigen
Einrichtungen
der
Diöcesen,
wegen
der
über
rigen Einrichtungen der Diöcesen, wegen der über
den
Bischof
von
Wilda
sitzenden
Bischöfe
u.
s.
w.
zu
den Bischof von Wilda sitzenden Bischöfe u. s. w. zu
Gemüthe
zu
führen
vergeblich
arbeitete,
und
da
sie
Gemüthe zu führen vergeblich arbeitete, und da sie
sich
sogar
ausließen,
den
Reichstag
mit
Widerspruch
sich sogar ausließen, den Reichstag mit Widerspruch
zu
verlaßen,
wenn
man
hierinnen
nicht
mit
beytre=
zu verlaßen, wenn man hierinnen nicht mit beytre=
ten
wollte,
so
wurde
die
Session
bis
auf
den
folgen=
ten wollte, so wurde die Session bis auf den folgen=
den
Donnerstag
verlegt,
von
der
man
den
Ausgang
den Donnerstag verlegt, von der man den Ausgang
dieser
Sache
erwartet.
Von
denen
gegen
die
bey
dieser Sache erwartet. Von denen gegen die bey
dem
Castellan
von
Cracau
und
Krongroßfeldherrn
noch
dem Castellan von Cracau und Krongroßfeldherrn noch
befindlichen
Truppen,
abgeschickten
Detachement
der
befindlichen Truppen, abgeschickten Detachement der
Republik,
sind
auch
die
daselbst
gewesenen
Hrn.
Po=
Republik, sind auch die daselbst gewesenen Hrn. Po=
nigtowskier
allhier
eingetrossen,
und
man
will,
daß
nigtowskier allhier eingetrossen, und man will, daß
ein
Vergleich
im
Werk
sey;
und
daß
der
Castellan
ein Vergleich im Werk sey; und daß der Castellan
von
Cracau
sich
schon
mit
seinen
Leuten
an
der
Unga=
von Cracau sich schon mit seinen Leuten an der Unga=
rischen
Granze
befinde.
rischen Granze befinde.
Wechsel-Cours
&
Species
d.
21.
Jun.
1764.
Wechsel-Cours & Species d. 21. Jun. 1764.
Amsterdam
41
Tago
295
gr.
Amsterdam 41 Tago 295 gr.
71
Tage
293
gr.
71 Tage 293 gr.
Hamburg
3W.
130
gr
Hamburg 3W. 130 gr
6
W.
129
gr.
6 W. 129 gr.
Berlin
Berlin
Dantzig
Dantzig
Ducaten
neue
9
fl.
12gr.
Ducaten neue 9 fl. 12gr.
Alberts
Taler
130
gr.
Alberts Taler 130 gr.
Alt
Polnisch
Geld
16
pr.
Cto.
Alt Polnisch Geld 16 pr. Cto.
Rubel
3
fl.
24
gr.
Rubel 3 fl. 24 gr.
Diese
Gelehrte
und
Politische
Zeitung
wird
des
Montag=
Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montag=
und
Freytags
in
dem
Kanterschen
Buchladen
und Freytags in dem Kanterschen Buchladen
ausgegeben.
ausgegeben.