prov=READ-COOP:name=PyLaia@TranskribusPlatform:version=2.12.1:model_id=39995:lm=none:date=04_04_2024_22:35 2024-04-04T22:29:13.505+02:00 2024-04-04T22:35:28.533+02:00 rücken zu laßen, um sowohl den Unordnungen, welche rücken zu laßen, um sowohl den Unordnungen, welche die Tartern disseits verursachen könnten, vorzukom¬ die Tartern disseits verursachen könnten, vorzukom¬ men, als auch auf die Eräugnisse bey der bevorstehen¬ men, als auch auf die Eräugnisse bey der bevorstehen¬ den Wahl eines Königes von Pohlen ein wachsames den Wahl eines Königes von Pohlen ein wachsames Auge zu haben. Mit denen Höfen zu Petersburg und Auge zu haben. Mit denen Höfen zu Petersburg und Berlin wurde dieserwegen eine vorläufige Unterhand¬ Berlin wurde dieserwegen eine vorläufige Unterhand¬ lung gepflogen, um den Anlaß zu einem etwanigen Arg= lung gepflogen, um den Anlaß zu einem etwanigen Arg= wohn und mißbeliebigen Vermuthungen abzuschnei¬ wohn und mißbeliebigen Vermuthungen abzuschnei¬ den. Der General von der Cavallerie und General¬ den. Der General von der Cavallerie und General¬ commen dant in Siebenbuͤrgen Freyherr von Buccow, commen dant in Siebenbuͤrgen Freyherr von Buccow, ist mit Tode abgegangen. ist mit Tode abgegangen. Altona, den 12. Jun. Altona, den 12. Jun. Wie man heute von Copenhagen vernimmt, so haben Wie man heute von Copenhagen vernimmt, so haben am 7ten dieses des Morgens um 3 Uhr auf dem Schlosse am 7ten dieses des Morgens um 3 Uhr auf dem Schlosse Sorgenfrey Ihro Durchl. Fr. Sophia Carolina Chri¬ Sorgenfrey Ihro Durchl. Fr. Sophia Carolina Chri¬ stina Henrica geborne Markgräfin von Brandenburg¬ stina Henrica geborne Markgräfin von Brandenburg¬ Culmbach, verwittwete Fürstin von Ostfriesland, geb. Culmbach, verwittwete Fürstin von Ostfriesland, geb. den 31ten März 1707. Jhro Maj. der Königin Frau den 31ten März 1707. Jhro Maj. der Königin Frau Mutter jüngere Frau Schwester, das Zeitliche mit Mutter jüngere Frau Schwester, das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt. dem Ewigen verwechselt. Paris, den 30. May. Paris, den 30. May. Sr. Maj. haben den Cardinal von Bernis zum Erz= Sr. Maj. haben den Cardinal von Bernis zum Erz= bischof von Alby ernennt. Höchstdieselben haben das bischof von Alby ernennt. Höchstdieselben haben das ehemalige Jesuitercollegium zu la Fleche, einer in dem ehemalige Jesuitercollegium zu la Fleche, einer in dem Gouvernement von Anjou an der Loire gelegnen Stadt, Gouvernement von Anjou an der Loire gelegnen Stadt, zu einer Militairschule für 500 junge Edelleute be¬ zu einer Militairschule für 500 junge Edelleute be¬ stimmt. Die unterm 7ten Aprill deswegen ergangne stimmt. Die unterm 7ten Aprill deswegen ergangne Verordnung ist nun im Druck erschienen, und enthält Verordnung ist nun im Druck erschienen, und enthält 44 Artikel, vermöge derselben 200 adliche Kinder zwi¬ 44 Artikel, vermöge derselben 200 adliche Kinder zwi¬ schen 8 und 11 Jahren beständig in gedachtem Collegio schen 8 und 11 Jahren beständig in gedachtem Collegio auf die Art wie in der Ecole militaire erzogen werden. auf die Art wie in der Ecole militaire erzogen werden. Doch können Waysen bis ins 13te Jahr zur Aufnahme Doch können Waysen bis ins 13te Jahr zur Aufnahme gelangen. Die 250 Platze, welche in der Ecole militai¬ gelangen. Die 250 Platze, welche in der Ecole militai¬ re noch zu besetzen sind, sollen forthin nicht anders als re noch zu besetzen sind, sollen forthin nicht anders als durch solche junge Edelleute besetzt werden, die vorher durch solche junge Edelleute besetzt werden, die vorher schon in dem Collegio zu la Fleche gewesen, und das schon in dem Collegio zu la Fleche gewesen, und das 14te Jahr zurückgelegt haben. Die Ernennung sol¬ 14te Jahr zurückgelegt haben. Die Ernennung sol¬ cher Kinder behalt sich der König vor. cher Kinder behalt sich der König vor. Warschau, den 11. Jun. Warschau, den 11. Jun. Am vorigen Mitwoch als den 7ten dieses verord¬ Am vorigen Mitwoch als den 7ten dieses verord¬ nete man überhaupt für alle Stadte, daß wenn auch nete man überhaupt für alle Stadte, daß wenn auch Edelleute und Geistliche darinnen was besäßen, sol¬ Edelleute und Geistliche darinnen was besäßen, sol¬ ches ihnem nie, wie bisher gewesen, eine Gerichtsbar¬ ches ihnem nie, wie bisher gewesen, eine Gerichtsbar¬ keit über den Grund verschaffen könnte, noch die Er= keit über den Grund verschaffen könnte, noch die Er= laubniß zum Nachtheil der Burgerlichen allerhand laubniß zum Nachtheil der Burgerlichen allerhand Leute, so ihrer Nahrung hinderlich wären, darauf Leute, so ihrer Nahrung hinderlich wären, darauf frey ihr Gewerbe treiben zu laßen, oder selbst Nah= frey ihr Gewerbe treiben zu laßen, oder selbst Nah= rung z. E. mit Bier= oder Brandtweinschank zu trei¬ rung z. E. mit Bier= oder Brandtweinschank zu trei¬ ben. Man fing auch hiebey an, daß keine Ankau¬ ben. Man fing auch hiebey an, daß keine Ankau¬ fung oder Verschenkung bey den Geistlichen mehr statt fung oder Verschenkung bey den Geistlichen mehr statt haben sollte, und hob die den schon deshalb vorhan= haben sollte, und hob die den schon deshalb vorhan= denen Gesetzen zuwider geschehene Ankaufungen und denen Gesetzen zuwider geschehene Ankaufungen und Verschenkungen auf. Darauf außerte der Großkanz Verschenkungen auf. Darauf außerte der Großkanz ler von Lithauen Fürst Chatoryski seine Gedanken ler von Lithauen Fürst Chatoryski seine Gedanken über die Unbilligkeit, daß bisher in den Königl. Hof= über die Unbilligkeit, daß bisher in den Königl. Hof= gerichten die Beysitzer keine entscheidende Stimme gerichten die Beysitzer keine entscheidende Stimme gehabt, sondern alles lediglich auf des Kanzlers Wil¬ gehabt, sondern alles lediglich auf des Kanzlers Wil¬ len angekommen ware, daß man die Wirksamkeit den len angekommen ware, daß man die Wirksamkeit den Beysitzern von nun an zugestehen und verordnen soll= Beysitzern von nun an zugestehen und verordnen soll= te, daß alles nach der Mehrheit der Stimmen darin¬ te, daß alles nach der Mehrheit der Stimmen darin¬ nen gehen, auch keine Appellationes weiter von da nen gehen, auch keine Appellationes weiter von da erlaubt seyn sollten weder an das Reichstribunal noch erlaubt seyn sollten weder an das Reichstribunal noch an des Koniges Relationsgerichte. Man erhob die an des Koniges Relationsgerichte. Man erhob die patriotische Gesinnungen dieses selbst bisher in den patriotische Gesinnungen dieses selbst bisher in den Besitz dieses wichtigen Vorrechts gewesenen Gro߬ Besitz dieses wichtigen Vorrechts gewesenen Gro߬ kanzlers und soll ein Schluß, der dem gedachten Vor¬ kanzlers und soll ein Schluß, der dem gedachten Vor¬ trage völlig ähnlich, erfolgen, und da in der bekann¬ trage völlig ähnlich, erfolgen, und da in der bekann¬ ten Streitsache zwischen dem seel. Großkanzler Ma¬ ten Streitsache zwischen dem seel. Großkanzler Ma¬ lachowski und dem jetzigen Kronhofmarschall Mniszech lachowski und dem jetzigen Kronhofmarschall Mniszech eben wegen dieses Vorrechts die Sache an das Tri¬ eben wegen dieses Vorrechts die Sache an das Tri¬ bunal gezogen worden war, so wurde gleich bey die¬ bunal gezogen worden war, so wurde gleich bey die¬ ser Gelegenheit das beym Tribunal hierinnen ergan¬ ser Gelegenheit das beym Tribunal hierinnen ergan¬ gene Decret, weil dorthin die Sache nicht zu ziehen gene Decret, weil dorthin die Sache nicht zu ziehen war, für nichtig erkläret. Zuletzt fingen die Land¬ war, für nichtig erkläret. Zuletzt fingen die Land¬ boten insgesammt an, die Republik anzutreten, daß boten insgesammt an, die Republik anzutreten, daß man an den Pabst sich wenden, und das Bißthum man an den Pabst sich wenden, und das Bißthum Wilda zu einem Erzbißthum erheben laßen möchte. Wilda zu einem Erzbißthum erheben laßen möchte. Sie wüßten nicht, warum sie nicht eben den Vorzug Sie wüßten nicht, warum sie nicht eben den Vorzug und die Bequemlichkeit wegen der geistlichen Rechts¬ und die Bequemlichkeit wegen der geistlichen Rechts¬ sachen haben könnten wie Groß= und Kleinpohlen, sachen haben könnten wie Groß= und Kleinpohlen, welche Provinzen jede ihren Erzbischof, als jene den welche Provinzen jede ihren Erzbischof, als jene den Gnesenschen und diese den Lembergischen hätte. Sie Gnesenschen und diese den Lembergischen hätte. Sie bestunden darauf mit solcher Heftigkeit, daß man bestunden darauf mit solcher Heftigkeit, daß man ihnen die vielen Inconvenienzien wegen der bishe¬ ihnen die vielen Inconvenienzien wegen der bishe¬ rigen Einrichtungen der Diöcesen, wegen der über rigen Einrichtungen der Diöcesen, wegen der über den Bischof von Wilda sitzenden Bischöfe u. s. w. zu den Bischof von Wilda sitzenden Bischöfe u. s. w. zu Gemüthe zu führen vergeblich arbeitete, und da sie Gemüthe zu führen vergeblich arbeitete, und da sie sich sogar ausließen, den Reichstag mit Widerspruch sich sogar ausließen, den Reichstag mit Widerspruch zu verlaßen, wenn man hierinnen nicht mit beytre= zu verlaßen, wenn man hierinnen nicht mit beytre= ten wollte, so wurde die Session bis auf den folgen= ten wollte, so wurde die Session bis auf den folgen= den Donnerstag verlegt, von der man den Ausgang den Donnerstag verlegt, von der man den Ausgang dieser Sache erwartet. Von denen gegen die bey dieser Sache erwartet. Von denen gegen die bey dem Castellan von Cracau und Krongroßfeldherrn noch dem Castellan von Cracau und Krongroßfeldherrn noch befindlichen Truppen, abgeschickten Detachement der befindlichen Truppen, abgeschickten Detachement der Republik, sind auch die daselbst gewesenen Hrn. Po= Republik, sind auch die daselbst gewesenen Hrn. Po= nigtowskier allhier eingetrossen, und man will, daß nigtowskier allhier eingetrossen, und man will, daß ein Vergleich im Werk sey; und daß der Castellan ein Vergleich im Werk sey; und daß der Castellan von Cracau sich schon mit seinen Leuten an der Unga= von Cracau sich schon mit seinen Leuten an der Unga= rischen Granze befinde. rischen Granze befinde. Wechsel-Cours & Species d. 21. Jun. 1764. Wechsel-Cours & Species d. 21. Jun. 1764. Amsterdam 41 Tago 295 gr. Amsterdam 41 Tago 295 gr. 71 Tage 293 gr. 71 Tage 293 gr. Hamburg 3W. 130 gr Hamburg 3W. 130 gr 6 W. 129 gr. 6 W. 129 gr. Berlin Berlin Dantzig Dantzig Ducaten neue 9 fl. 12gr. Ducaten neue 9 fl. 12gr. Alberts Taler 130 gr. Alberts Taler 130 gr. Alt Polnisch Geld 16 pr. Cto. Alt Polnisch Geld 16 pr. Cto. Rubel 3 fl. 24 gr. Rubel 3 fl. 24 gr. Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montag= Diese Gelehrte und Politische Zeitung wird des Montag= und Freytags in dem Kanterschen Buchladen und Freytags in dem Kanterschen Buchladen ausgegeben. ausgegeben.